Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Stromkosten

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Guten Tag,

vielleicht können Sie bewirken, dass die steigenden Stromkosten nicht auf den Endverbraucher abgewälzt werden. Die Konzerne sind mega-reich. Ca. 54% der Stromkosten entstehen durch staatliche Abgaben + zusätzlich Netzabgaben. Können hier nicht die Steuern gesenkt und der Bürger entlastet werden? Auch beim Benzin fallen ca. 70% Steuern an - also im Grunde sind die Steuern höher als das Produkt selbst kostet. Für viele Menschen bedeuten die hohen Stromkosten, dass Ihnen der Strom abgestellt wird. Ohne Strom ist man im Grunde gesellschaftlich tot. Man kann sich weder Job noch Wohnung suchen, nichts bestellen, nicht telefonieren, nicht das Internet nutzen... Es bedeutet, komplett von der Außenwelt abgeschnitten zu sein, Vereinsamung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist stark beschnitten. Menschen haben angeblich ein Recht auf Strom und Information. Vielleicht kann bewirkt werden, dass Stromkosten vom Jobcenter/Sozialamt/Wohnungsamt übernommen werden. Es sollte nicht immer alles auf den armen, kleinen Endverbraucher abgewälzt werden. Noch dazu, wenn dieser arm ist. Einen Sozialtarif bei Strom gibt es leider auch nicht mehr.

Mit Solarzellen in der Sahara könnte die ganze Welt mit günstigem und sauberem Strom versorgt werden:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/wuestenstrom-die-sonne-ueber-der-sahara-loest-das-energieproblem-a-630981.html

Auch die steigenden Müllgebühren: Im Grunde zahlt jeder Verbraucher beim Kauf eines Produktes für Verpackung und Entsorgung, zusätzlich aber nochmal Müllgebühren und sortieren soll er auch noch selbst, obwohl er schon doppelt dafür zahlt.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Behörde benötigt

  • Datum
    14. Mai 2017
  • Frist
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, viel…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromkosten [#21517]
Datum
14. Mai 2017 18:44
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, vielleicht können Sie bewirken, dass die steigenden Stromkosten nicht auf den Endverbraucher abgewälzt werden. Die Konzerne sind mega-reich. Ca. 54% der Stromkosten entstehen durch staatliche Abgaben + zusätzlich Netzabgaben. Können hier nicht die Steuern gesenkt und der Bürger entlastet werden? Auch beim Benzin fallen ca. 70% Steuern an - also im Grunde sind die Steuern höher als das Produkt selbst kostet. Für viele Menschen bedeuten die hohen Stromkosten, dass Ihnen der Strom abgestellt wird. Ohne Strom ist man im Grunde gesellschaftlich tot. Man kann sich weder Job noch Wohnung suchen, nichts bestellen, nicht telefonieren, nicht das Internet nutzen... Es bedeutet, komplett von der Außenwelt abgeschnitten zu sein, Vereinsamung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist stark beschnitten. Menschen haben angeblich ein Recht auf Strom und Information. Vielleicht kann bewirkt werden, dass Stromkosten vom Jobcenter/Sozialamt/Wohnungsamt übernommen werden. Es sollte nicht immer alles auf den armen, kleinen Endverbraucher abgewälzt werden. Noch dazu, wenn dieser arm ist. Einen Sozialtarif bei Strom gibt es leider auch nicht mehr. Mit Solarzellen in der Sahara könnte die ganze Welt mit günstigem und sauberem Strom versorgt werden: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/wuestenstrom-die-sonne-ueber-der-sahara-loest-das-energieproblem-a-630981.html Auch die steigenden Müllgebühren: Im Grunde zahlt jeder Verbraucher beim Kauf eines Produktes für Verpackung und Entsorgung, zusätzlich aber nochmal Müllgebühren und sortieren soll er auch noch selbst, obwohl er schon doppelt dafür zahlt. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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