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Stromleitungen im Landkreis Börde

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Bitte teilen Sie mir mit, welche Hochspannungs-Stromleitungen im Landkreis Börde unterirdisch und überirdisch verlegt sind und welche im Zusammenhang mit dem Netzausbau geplant werden zu verlegen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2012
  • Frist
    14. August 2012
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromleitungen im Landkreis Börde
Datum
13. Juli 2012 12:32
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Hochspannungs-Stromleitungen im Landkreis Börde unterirdisch und überirdisch verlegt sind und welche im Zusammenhang mit dem Netzausbau geplant werden zu verlegen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Vorgangsnummer: 2012-07-13-0232-1-0 / 216-6r Vorgangsnummer 2012-07-13-0232/216-6r Verbraucherservice-Energ…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Vorgangsnummer: 2012-07-13-0232-1-0 / 216-6r
Datum
16. Juli 2012 15:07
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer 2012-07-13-0232/216-6r Verbraucherservice-Energie der Bundesnetzagentur Sehr geehrt<< Greeting >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13.07.2012 an den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur, mit der Sie um Informationen zum Netzausbau im Landkreis Börde bitten. Ihre Anfrage wurde an die dafür eingerichtete E-Mailadresse <<email address>> weitergeleitet. Wir haben Ihre Anfrage an den zuständigen Bearbeiter in der Fachabteilung für Energieregulierung weitergeleitet. Wenn eine Antwort vorliegt, werden wir Ihnen diese zukommen lassen. Darüber hinaus können Sie sich bereits jetzt im Internet auf den Seiten der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de <http://www.bundesnetzagentur.de/> -> Sachgebiete -> Elektrizität/Gas -> Stromnetzentwicklung informieren:.. Des Weiteren hat die Bundesnetzagentur ein neues Internetangebot zum Netzausbau gestartet. Unter der Adresse www.netzausbau.de <http://www.netzausbau.de/> können sich alle Interessierten über das Thema informieren und in den Prozess des Netzausbaus einbringen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorgangsnummer: 2012-07-13-0232-1-0 / 216-6r Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfr…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorgangsnummer: 2012-07-13-0232-1-0 / 216-6r
Datum
22. September 2012 17:50
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Stromleitungen im Landkreis Börde" vom 13.07.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesnetzagentur
WG: Vorgangsnummer: 2012-07-13-0232-1-0 / 216-6r Vorgangsnummer: 2012-07-13-0232-1-0 / 216-6r Verbraucherserv…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Vorgangsnummer: 2012-07-13-0232-1-0 / 216-6r
Datum
24. September 2012 08:45
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer: 2012-07-13-0232-1-0 / 216-6r Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachfrage an den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur. Wie Ihnen mit der E-Mail vom 16.06.2012 mitgeteilt, wurde Ihre Anfrage an die dafür eingerichtete E-Mail Adresse <<E-Mailadresse>> weitergeleitet. Der Verbraucherservice Energie hat keinen Einfluss auf die Beantwortung durch die Fachabteilung. Ich habe Ihre Nachfrage an die die Fachabteilung gesandt. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
AW: Vorgangsnummer: 2012-07-13-0232-1-0 / 216-6r Geschäftszeichen: N2_6040703_120713_012 Sehr geehrt<< A…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Vorgangsnummer: 2012-07-13-0232-1-0 / 216-6r
Datum
7. November 2012 16:58
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Geschäftszeichen: N2_6040703_120713_012 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Juli 2012, indem Sie um Informationen über Hochspannungs-Stromleitungen im Landkreis Börde bitten. Für unsere verspätete Antwort möchten wir uns vorab erst einmal bei Ihnen entschuldigen, aber die noch im Aufbau befindliche Organisationseinheit Netzausbau wird bereits jetzt mit zahlreichen Anfragen konfrontiert. Bezüglich Ihres Auskunftsersuchens muss zwischen den existenten und den geplanten Hochspannungs-Stromleitungen differenziert werden. Die Bundesnetzagentur ist nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) nur für die zukünftige Genehmigung neuer, länderübergreifender Vorhaben im Höchstspannungsbereich (220 kV/380 kV) zuständig. Für eine Auskunft über bestehenden Trassen ist deshalb nicht die Bundesnetzagentur, sondern sind die Bundesländer zuständig. Die für Hochspannungsleitungen in Sachsen-Anhalt zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (www.lvwa.sachsen-anhalt.de/ <http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/> ). Bitte senden Sie ihre Anfrage an: Landesverwaltungsamt -Planfeststellungsverfahren - Postfach 200256 06003 Halle (Saale) Für Informationen über zukünftige Trassen muss wiederum zwischen Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und Vorhaben nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) unterschieden werden. Für 24 Ausbauvorhaben, für die 2009 mit dem EnLAG ein vordringlicher Ausbaubedarf festgestellt wurde, existieren bereits detaillierte Informationen. Einen Überblick über die unterschiedlichen Planungs-, Genehmigungs- und Realisierungsstadien gewährt unter anderem unsere Internetseite unter: www.netzausbau.de/enlag-monitoring. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), 50Hertz (www.50hertz.com <http://www.50hertz.com/> ), Amprion (www.amprion.net <http://www.amprion.net/> ), TenneT (www.tennettso.de <http://www.tennettso.de/> ) und TransnetBW (www.transnetbw.de <http://www.transnetbw.de/> ), sowie auf den Internetseiten der entsprechenden Landesbehörden. Ausbauvorhaben, die sich aus dem Netzentwicklungsplan (NEP) ergeben und auf dem NABEG basieren, können noch nicht exakt benannt werden. Derzeit befinden wir uns noch im Stadium der (bundesweiten) Bedarfsermittlung. Dabei wird in einem ersten Schritt, seitens der ÜNB im Rahmen des ersten nationalen NEP der Ausbaubedarf bestimmt. Momentan findet die Prüfung des NEP durch die Bundesnetzagentur statt, einerseits im Hinblick auf die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der konkreten Maßnahmen, andererseits im Hinblick auf die möglichen Umweltwirkungen. Vom 6. September bis zum 2.November 2012 lief ein breit angelegter öffentliche Beteiligungsprozess zu den Entwürfen des Netzentwicklungsplans und des Umweltberichts. Die Öffentlichkeit war hierzu aufgerufen worden Stellungnahmen zu den Konsultationsdokumenten an die Bundesnetzagentur zu übersenden. Zu konkreten Trassenverläufen wird es voraussichtlich im nächsten Jahr im Rahmen der Bundesfachplanung auf Raumordnungsebene und später in den Planfeststellungsverfahren kommen. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnten. Weitere Informationen zum Thema Netzausbau und zu den Beteiligungsmöglichkeiten bei unseren Verfahren finden Sie auf unserer Internetseite www.netzausbau.de. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.