Geschäftszeichen: N2_6040703_120713_012
Sehr geehrt<
< Anrede >>
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Juli 2012, indem Sie um Informationen über Hochspannungs-Stromleitungen im Landkreis Börde bitten.
Für unsere verspätete Antwort möchten wir uns vorab erst einmal bei Ihnen entschuldigen, aber die noch im Aufbau befindliche Organisationseinheit Netzausbau wird bereits jetzt mit zahlreichen Anfragen konfrontiert.
Bezüglich Ihres Auskunftsersuchens muss zwischen den existenten und den geplanten Hochspannungs-Stromleitungen differenziert werden. Die Bundesnetzagentur ist nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) nur für die zukünftige Genehmigung neuer, länderübergreifender Vorhaben im Höchstspannungsbereich (220 kV/380 kV) zuständig.
Für eine Auskunft über bestehenden Trassen ist deshalb nicht die Bundesnetzagentur, sondern sind die Bundesländer zuständig. Die für Hochspannungsleitungen in Sachsen-Anhalt zuständige Planfeststellungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (
www.lvwa.sachsen-anhalt.de/ <http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/> ). Bitte senden Sie ihre Anfrage an:
Landesverwaltungsamt
-Planfeststellungsverfahren -
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Für Informationen über zukünftige Trassen muss wiederum zwischen Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und Vorhaben nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) unterschieden werden.
Für 24 Ausbauvorhaben, für die 2009 mit dem EnLAG ein vordringlicher Ausbaubedarf festgestellt wurde, existieren bereits detaillierte Informationen. Einen Überblick über die unterschiedlichen Planungs-, Genehmigungs- und Realisierungsstadien gewährt unter anderem unsere Internetseite unter:
www.netzausbau.de/enlag-monitoring. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), 50Hertz (
www.50hertz.com <http://www.50hertz.com/> ), Amprion (
www.amprion.net <http://www.amprion.net/> ), TenneT (
www.tennettso.de <http://www.tennettso.de/> ) und TransnetBW (
www.transnetbw.de <http://www.transnetbw.de/> ), sowie auf den Internetseiten der entsprechenden Landesbehörden.
Ausbauvorhaben, die sich aus dem Netzentwicklungsplan (NEP) ergeben und auf dem NABEG basieren, können noch nicht exakt benannt werden. Derzeit befinden wir uns noch im Stadium der (bundesweiten) Bedarfsermittlung.
Dabei wird in einem ersten Schritt, seitens der ÜNB im Rahmen des ersten nationalen NEP der Ausbaubedarf bestimmt. Momentan findet die Prüfung des NEP durch die Bundesnetzagentur statt, einerseits im Hinblick auf die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der konkreten Maßnahmen, andererseits im Hinblick auf die möglichen Umweltwirkungen. Vom 6. September bis zum 2.November 2012 lief ein breit angelegter öffentliche Beteiligungsprozess zu den Entwürfen des Netzentwicklungsplans und des Umweltberichts. Die Öffentlichkeit war hierzu aufgerufen worden Stellungnahmen zu den Konsultationsdokumenten an die Bundesnetzagentur zu übersenden.
Zu konkreten Trassenverläufen wird es voraussichtlich im nächsten Jahr im Rahmen der Bundesfachplanung auf Raumordnungsebene und später in den Planfeststellungsverfahren kommen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnten. Weitere Informationen zum Thema Netzausbau und zu den Beteiligungsmöglichkeiten bei unseren Verfahren finden Sie auf unserer Internetseite
www.netzausbau.de.
Mit freundlichen Grüßen