Stromsteuerrechtliche Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch

liegen Ihnen Informationen vor, ob und wenn ja wie viele Anträge auf Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch (§ 4 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StromStG) von Betreibern von Wasserstoff PKW/LKW mit Brennstoffzelle jemals gestellt worden sind? Wenn ja, wie wurden diese beschieden (Bitte Auflistung mit Erteilt/Versagt ggf. Versagungsgrund).

Gibt es ergänzend Informationen (Informationsschreiben, Verwaltungsanweisungen oder ähnliches) des Haupzollamtes, welche die steuerliche Behandlung von Strom der in PKW/LKW von Brennstoffzellen produziert und genutzt wird betreffen? Wenn ja, welche?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: liegen Ihnen Info…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromsteuerrechtliche Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch [#259602]
Datum
24. September 2022 14:44
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
liegen Ihnen Informationen vor, ob und wenn ja wie viele Anträge auf Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch (§ 4 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StromStG) von Betreibern von Wasserstoff PKW/LKW mit Brennstoffzelle jemals gestellt worden sind? Wenn ja, wie wurden diese beschieden (Bitte Auflistung mit Erteilt/Versagt ggf. Versagungsgrund). Gibt es ergänzend Informationen (Informationsschreiben, Verwaltungsanweisungen oder ähnliches) des Haupzollamtes, welche die steuerliche Behandlung von Strom der in PKW/LKW von Brennstoffzellen produziert und genutzt wird betreffen? Wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259602/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2022.00039-DI.B.16 (202200227368) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfra…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Stromsteuerrechtliche Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch
Datum
26. September 2022 09:51
Status
Warte auf Antwort
Generalzolldirektion O 1004-2022.00039-DI.B.16 (202200227368) Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 24. September 2022 bezüglich Ihrer Fragen zum stromsteuerrechtliche Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch ist im Arbeitsbereich DI.B.16 als zuständige Stelle der Generalzolldirektion (GZD) für Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG eingegangen und wird unter dem oben genannten Aktenzeichen bearbeitet. Bezüglich Ihrer zweiten Frage bitte ich um Konkretisierung, von welchem Hauptzollamt Sie sprechen. Für mich ist nicht ersichtlich, ob Sie Auskunft über interne Weisungen eines bestimmten Hauptzollamts wünschen, oder aber ob Sie von Verfügungen (der GZD) sprechen nach denen alle Hauptzollämter arbeiten. Um Ihr Anliegen entsprechend bearbeiten zu können bitte ich mir bis zum 10. Oktober 2022 mitzuteilen, welche Informationen Sie explizit wünschen. Soweit ich bis zum vorgenannten Termin keinen Eingang Ihrerseits verzeichnen kann, gehe ich davon aus, dass Sie keine weitere inhaltliche Befassung mit Ihrem Anliegen wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Weiterleitung an die zuständige Abteilung. Mit mei…
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Stromsteuerrechtliche Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch [#259602]
Datum
28. September 2022 18:44
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Weiterleitung an die zuständige Abteilung. Mit meiner zweiten Frage, wollte ich mich auf die Generalzolldirektion beziehen. Ich würde gerne Wissen, ob es dort eine offizielle Auseinandersetzung mit der Frage der stromsteuerlichen Behandlung von Strom in Brennstoffzellen-Fahrzeugen gibt (Stellungnahmen, Informationsschreiben, Verfügungen oder ähnliches), ob es Weisungen zur stromsteuerlichen Behandlung dieser Fallkonstellation gibt oder ob der GZD eine Verwaltungspraxis zu dieser Fallkonstellation bekannt ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259602/
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2022.00039-DI.B.16 (202200238262) Sehr << Antragsteller:in >> für die Be…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Stromsteuerrechtliche Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch
Datum
10. Oktober 2022 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion O 1004-2022.00039-DI.B.16 (202200238262) Sehr << Antragsteller:in >> für die Beantwortung Ihres IFG-Antrag bitte ich Sie mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, da es sich bei der Beantwortung eines solchen Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> im Anhang finden Sie meine Postanschrift. Ich weise an dieser Stelle erneut darauf …
An Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Stromsteuerrechtliche Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch [#259602]
Datum
14. Oktober 2022 12:14
An
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> im Anhang finden Sie meine Postanschrift. Ich weise an dieser Stelle erneut darauf hin, dass für den Fall, dass der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig wäre, ich Sie bitte, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 259602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259602/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion O 1004-2022.00039-DI.B.16 (202200243050) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dan…
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Stromsteuerrechtliche Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch [#259602]
Datum
14. Oktober 2022 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Generalzolldirektion O 1004-2022.00039-DI.B.16 (202200243050) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für das Mitteilen Ihrer Postanschrift. Im Rahmen Ihrer Anfrage werden keine Kosten erhoben. Der Bescheid Ihres Auskunftsersuchens wird Ihnen im Laufe der nächsten Woche zugestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
IFG Stromsteuerrechtliche Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch
Von
Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
Via
Briefpost
Betreff
IFG Stromsteuerrechtliche Erlaubnis zur Eigenversorgung zum Selbstverbrauch
Datum
20. Oktober 2022
Status
geschwärzt
1,6 MB