Stromstrasse - BBPlG, Vorhaben 6

Anfrage an: Bundesnetzagentur

alle Dokumente und Informationen
- zum Vorhaben 6 der Stromtrasse Merzen - Cloppenburg.
- zum zukünftigen Umspannwerk in Merzen

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde zurückgezogen um mehrere einfache IFG-Anfragen zu stellen und somit nicht unter die Gebührenverordnung fallen nach § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG.

https://fragdenstaat.de/anfrage/umweltb…
https://fragdenstaat.de/anfrage/investi…
https://fragdenstaat.de/anfrage/netzent…
https://fragdenstaat.de/anfrage/netzent…
https://fragdenstaat.de/anfrage/netzent…
https://fragdenstaat.de/anfrage/netzent…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2017
  • Frist
    3. Januar 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente u…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromstrasse - BBPlG, Vorhaben 6 [#25501]
Datum
29. November 2017 21:18
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente und Informationen - zum Vorhaben 6 der Stromtrasse Merzen - Cloppenburg. - zum zukünftigen Umspannwerk in Merzen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne kommen wir Ihrer Anfrage nach allen Dokumenten und Informationen - zum Vorhab…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Stromstrasse - BBPlG, Vorhaben 6
Datum
1. Dezember 2017 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne kommen wir Ihrer Anfrage nach allen Dokumenten und Informationen - zum Vorhaben 6 der Stromtrasse Conneforde-Cloppenburg-Merzen und - zum zukünftigen Umspannwerk in Merzen nach. Nach aktueller Einschätzung sind dies alle Informationen zu den Netzentwicklungsplänen 2017-2030, 2024, 2023 und 2022 sowie der entsprechenden Umweltberichte. Weiterhin liegen der Beschlusskammer 4 von den Vorhabenträgern Investitionskostenanträge zu den genannten Vorhaben vor. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass es sich aufgrund des Informationsumfangs (mehrere Verfahren s.o.) nicht mehr um eine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handelt. Dementsprechend verweisen wir auf die insoweit einschlägige IFGGebV, wonach sich der Gebührenrahmen für die Auskunftserteilung zwischen 30 € und 500 € (Anlage (zu § 1 Abs. 1 IFGGebV) Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Nrn. 1.2 oder 1.3) bewegt. In der Verantwortung der Bundesnetzagentur liegt die Bedarfsermittlung sowie die Investitionsgenehmigung. Sollte sich Ihr Informationsbedarf auf die an die Bedarfsermittlung anschließenden Genehmigungsverfahren wie das Raumordnungsverfahren oder die Planfeststellung beziehen, so möchten wir darauf hinweisen, dass diese nicht in der Verantwortung der Bundesnetzagentur liegen. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass umfangreiche Dokumentationen (Bestätigungen der Netzentwicklungspläne, Konsultationsbeiträge, Gutachten usw.) auf unserer Internetseite www.netzausbau.de online verfügbar sind. Ich bitte Sie um Rückantwort bis zum 8.12.2017, ob Sie vor diesem Hintergrund den Antrag auf Informationsherausgabe aufrecht erhalten möchten. Für den Fall, dass wir bis dahin von Ihnen keine Rückmeldung erhalten haben, würden wir mit der gebührenpflichtigen Zusammenstellung der Informationen beginnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Informationsanfrage wurde aus Kostengründen zurückgezogen und in einfachen Anfr…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stromstrasse - BBPlG, Vorhaben 6 [#25501]
Datum
4. Dezember 2017 14:40
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Informationsanfrage wurde aus Kostengründen zurückgezogen und in einfachen Anfragen erneut gestellt. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
Ihr UIG-Antrag Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 04.12.2017 haben Sie die Übersendung der Umweltberichte…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihr UIG-Antrag
Datum
22. Dezember 2017 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 04.12.2017 haben Sie die Übersendung der Umweltberichte zum Vorhaben 6 der Stromtrasse Conneforde-Cloppenburg-Merzen und zum zukünftigen Umspannwerk in Merzen auf Grundlage der Regelungen des Umweltinformationsgesetzes beantragt. Umweltberichte ausschließlich zu der Stromtrasse Conneforde-Cloppenburg-Merzen und zu einem zukünftigen Umspannwerk in Merzen liegen der Bundesnetzagentur nicht vor. Sollte sich Ihr Informationsbedarf auf die an die Bedarfsermittlung anschließenden Genehmigungsverfahren wie das Raumordnungsverfahren oder die Planfeststellung beziehen, so möchten wir darauf hinweisen, dass diese nicht in der Verantwortung der Bundesnetzagentur liegen. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems. Die Bundesnetzagentur fertigt Umweltberichte zum Bundesbedarfsplan. In diesen Umweltberichten sind auch Ausführungen bzgl. der von Ihnen erfragten Sachverhalte enthalten. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht diese Umweltberichte aktiv auf der Homepage www.netzausbau.de<http://www.netzausbau.de> , dort unter dem Reiter "Bedarfsermittlung". Dort finden Sie folgende Umweltberichte zum Download als PDF Dokument: * Den Umweltbericht der Bedarfsermittlung 2022 unter www.netzausbau.de/2022-nep-ub<http://www.netzausbau.de/2022-nep-ub> . Hier dürften für Sie im Besonderen die Ausführungen auf den Seiten 186 ff. des Umweltberichts der Bedarfsermittlung 2022 von Interesse sein. * Den Umweltbericht der Bedarfsermittlung 2023 samt Anhängen unter www.netzausbau.de/2023-nep-ub<http://www.netzausbau.de/2023-nep-ub> . Hier dürften für Sie im Besonderen die Ausführungen auf den Seiten 197 ff. des Steckbrief-Anhangs zum Umweltbericht der Bedarfsermittlung 2023 von Interesse sein. * Den Umweltbericht der Bedarfsermittlung 2024 samt Anhängen unter www.netzausbau.de/2024-nep-ub<http://www.netzausbau.de/2024-nep-ub> . Hier dürften für Sie im Besonderen die Ausführungen auf den Seiten 36 ff. des Steckbrief-Anhangs zum Umweltbericht der Bedarfsermittlung 2024 von Interesse sein. * Dokumente zum Untersuchungsrahmen für die SUP der Bedarfsermittlung 2025 (Ein Umweltbericht wurde in diesem Fall nicht gefertigt) unter www.netzausbau.de/2025-archiv<http://www.netzausbau.de/2025-archiv> . * Den Umweltbericht der Bedarfsermittlung 2017-2030 samt Anhängen unter www.netzausbau.de/2030-nep-ub<http://www.netzausbau.de/2030-nep-ub> . Hier dürften für Sie im Besonderen die Ausführungen auf den Seiten 28 ff. des Steckbrief-Anhangs zum Umweltbericht der Bedarfsermittlung 2017-2030 von Interesse sein. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit unserer Antwort weiterhelfen und würden Ihren Antrag nunmehr als erledigt betrachten. Sollte dies aus Ihrer Sicht nicht der Fall sein, würden wir um eine weitere Mitteilung Ihrerseits bitten. Freundliche Grüße