Stromtrasse P43 AELF Bad Neustadt a.d.Saale

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Im Bezug auf die Stromtrasse P43 bitte ich Sie um alle Gutachten, rechtliche Bewertungen, Stellungnahmen und Einschätzungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale, die Ihnen zu diesem Thema vorliegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bezug auf die St…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromtrasse P43 AELF Bad Neustadt a.d.Saale [#170798]
Datum
21. November 2019 20:00
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bezug auf die Stromtrasse P43 bitte ich Sie um alle Gutachten, rechtliche Bewertungen, Stellungnahmen und Einschätzungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale, die Ihnen zu diesem Thema vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170798 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in am 21.11.2019 stellten Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) b…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Stromtrasse P43 AELF Bad Neustadt a.d.Saale [#170798]
Datum
6. Dezember 2019 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in am 21.11.2019 stellten Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der Bundesnetzagentur, in denen Sie in Bezug auf die Stromtrasse P43 um alle Gutachten, rechtliche Bewertungen, Stellungnahmen und Einschätzungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a. d. Saale gebeten haben, die der Bundesnetzagentur zu diesem Thema vorliegen. Nach Prüfung der Akten kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen gewünschten Informationen der Bundesnetzagentur nicht vorliegen. Da die Ablehnung eines IFG-Antrags immer gebührenfrei erfolgt (vgl. Gesetzesentwurf zum IFG, BT-Drucks. 15/4493, S. 16) lehne ich den Antrag ab. Meine Entscheidung ergeht daher kostenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen