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Stromtrasse P43 Bayerische Staatsforsten

Im Bezug auf die Stromtrasse P43 bitte ich Sie um alle Gutachten, rechtliche Bewertungen, Stellungnahmen und Einschätzungen der Bayerische Staatsforsten zu diesem Thema

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bezug auf die …
An Bayerische Staatsforsten Details
Von
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Betreff
Stromtrasse P43 Bayerische Staatsforsten [#170797]
Datum
21. November 2019 19:56
An
Bayerische Staatsforsten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bezug auf die Stromtrasse P43 bitte ich Sie um alle Gutachten, rechtliche Bewertungen, Stellungnahmen und Einschätzungen der Bayerische Staatsforsten zu diesem Thema
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170797 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerische Staatsforsten
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 21.11.2019 und bestätigen hiermit den Eingang I…
Von
Bayerische Staatsforsten
Betreff
AW: Stromtrasse P43 Bayerische Staatsforsten [#170797]
Datum
22. November 2019 09:04
Status
Warte auf Antwort
image001.png
12,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 21.11.2019 und bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrages. Gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG beträgt die Bearbeitungsfrist grundsätzlich einen Monat. Wir gehen deshalb von einem Fristablauf am 21.12.2019 aus. Falls eine Fristverlängerung erforderlich sein sollte, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerische Staatsforsten
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 21.11.2019 baten Sie um alle Gutachten, rechtlichen Bewertungen…
Von
Bayerische Staatsforsten
Betreff
AW: Stromtrasse P43 Bayerische Staatsforsten [#170797]
Datum
27. November 2019 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
12,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 21.11.2019 baten Sie um alle Gutachten, rechtlichen Bewertungen, Stellungnahmen und Einschätzungen der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) zur Stromtrasse P 43. Nach Prüfung Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die BaySF insoweit über keine Umweltinformationen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 BayUIG verfügen. Insbesondere hat die BaySF selbst für den betroffenen Bereich kein Gutachten in Auftrag gegeben. Uns liegt auch kein entsprechendes Gutachten vor, welches von einem Dritten in Auftrag gegeben worden wäre. Gleichfalls wurde seitens der Bayerischen Staatsforsten zu diesem Stromtrassenprojekt keine rechtliche Bewertung, Stellungnahme oder Einschätzung abgegeben. Wir haben schließlich auch seitens des Vorhabenträgers keine entsprechenden Informationen oder Dokumente erhalten, zumal auch die Trassenführung noch nicht feststeht. Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle noch den Hinweis, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Berücksichtigung der Belange der betroffenen Dritten im Rahmen des entsprechenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens seitens der zuständigen Behörde stattfindet. Hierbei werden regelmäßig nicht die Bayerischen Statasforsten, sondern vielmehr die örtlich zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Träger der für uns relevanten öffentlichen Belange angehört und um Stellungnahme gebeten. Vorliegend wird ein Planfeststellungsverfahren in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur durchgeführt werden. Wir weisen demnach gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 3 BayUIG auf diese Behörde hin, da sie zu gegebener Zeit über die begehrten Umweltinformationen verfügen könnte. Über den aktuellen Stand der Netzausbauvorhaben können Sie sich nach unserer Recherche im Übrigen auf der Seite www.netzausbau.de/vorhaben<http://ww… informieren. Informationen zu dem konkreten Vorhaben finden Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben17<http://…17>. Mit freundlichen Grüßen