Stromverbrauch 2018-2019

Anfrage an: Bundesrechnungshof

den Stromverbrauch des Bundesrechnungshofes aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standorten für die Jahre 2019 und 2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Stromverbrauch …
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromverbrauch 2018-2019 [#191701]
Datum
29. Juni 2020 09:52
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Stromverbrauch des Bundesrechnungshofes aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standorten für die Jahre 2019 und 2018.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191701/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrechnungshof
[geschwärzt] [geschwärzt] – [geschwärzt] ([geschwärzt]) Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihre Anfrage v…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
WG: Stromverbrauch 2018-2019 [#191701]
Datum
29. Juli 2020 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,4 KB


[geschwärzt] [geschwärzt] – [geschwärzt] ([geschwärzt]) Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 29. Juni 2020. Darin begehren Sie Auskunft zum Stromverbrauch des Bundesrechnungshofes aufgeschlüsselt nach den einzelnen Standorten für die Jahre 2019 und 2018. Für Ihr Anliegen ist der Bundesrechnungshof nicht der richtige Ansprechpartner. Eigentümer der jeweiligen Liegenschaften ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Diese verwaltet im Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagement (ELM) alle diesbezüglichen Unterlagen. Bitte richten Sie derartige Informationsbegehren in der Zukunft daher an die BImA. Die BImA hat mir gleichwohl die nachfolgenden Jahresverbrauchswerte der einzelnen Standorte des Bundesrechnungshofes übermittelt. Diese teile ich Ihnen ausnahmsweise direkt mit: Ort Stromverbrauch 2018 (in kWh) Stromverbrauch 2019 (in kWh) Bonn 1.654.467 1.778.285 Hannover 50.362 50.362 Potsdam 331.805 300.956 Frankfurt 70.840 73.280 Stuttgart 52.069 46.136 Berlin 115.598 198.098 München k.A. k.A. Hierzu folgende Hinweise: * Für den Standort Bonn beziehen sich die Verbrauchsdaten auf alle Bonner Liegenschaften außer denen der Büroliegenschaft Mittelstraße in Bonn Plittersdorf. * Pro Standort wurde nur ein Stromverbrauchswert ermittelt, unabhängig davon ob in einer Liegenschaften noch andere Nutzer untergebracht sind oder ob am Standort mehrere Liegenschaften durch den Bundesrechnungshof genutzt werden. Die Verbrauchsdaten werden für den Hauptzähler der gesamten Liegenschaft erfasst und abgerechnet. Eine gebäude- oder etagenbezogene Verbrauchserfassung und damit die Erfassung von Nebenzählern befindet sich lt. BImA aktuell noch im Aufbau. * Zum Standort München sind keine Angaben zum Stromverbrauch möglich. Eigentümerin der Liegenschaft ist die Bundeswehr und nicht die BImA. Der Bundesrechnungshof erstattet der Bundeswehr lediglich einen auf der genutzten Fläche basierten Pauschalbetrag. Mit diesem sind auch noch weitere Dienstleistungen, die Liegenschaftsverwaltung betreffend, abgegolten. Eine Rückrechnung des gezahlten Betrages aufgrund eines angenommenen Strompreises auf die Stromverbrauchszahlen der Münchener Liegenschaft ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]