Stromverbrauch der Werbeanlagen auf öffentlichem Grund

Frage:

Wie hoch ist der Energieverbrauch in kWh/Jahr

a) einer digitalen Werbeanlage im CLP-Format,
b) einer digitalen Werbeanlage im CLB-Format ("Mega-Light"),
c) einer digitalen "City-Light-Säule",
d) einer plakatbasierten Werbeanlage im CLP-Format,
e) einer plakatbasierten Werbeanlage im CLB-Format,
f) einer plakatbasierten "City-Light-Säule"?

Wie viel hat eine Anlage jeden Typs jeweils in Hamburg in den Jahren 2020 und 2021 (unter realen Bedingungen) durchschnittlich verbraucht?

Kontext:

Die ca. 4000 hinterleuchteten und zunehmend digitalisierten Werbeanlagen von Wall/Decaux und Ströer auf öffentlichem Grund haben aufgrund der enorm hohen Aufstelldichte entlang von Hauptverkehrsachsen und an wichtigen Knotenpunkten unbestreitbar erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Menschen in der Stadt.

Da der Senat die Möglichkeit der Digitalisierung aller Außenwerbeanlagen in Aussicht gestellt hat (siehe Drs. 22/4876 der Hamburgischen Bürgerschaft), und weiterhin solche Anlagen neu aufgestellt werden, wird der Energieverbrauch ansteigen.

Aufgrund der Auswirkungen auf die Menschen in der Stadt, aus Gründen der informierten demokratischen Meinungsbildung sowie in Hinblick auf die Klimaschutzziele der FHH ist die Angabe ihres Stromverbrauchs wohl eindeutig von überragendem öffentlichem Interesse.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stromverbrauch der Werbeanlagen auf öffentlichem Grund [#241973]
Datum
26. Februar 2022 16:40
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Frage: Wie hoch ist der Energieverbrauch in kWh/Jahr a) einer digitalen Werbeanlage im CLP-Format, b) einer digitalen Werbeanlage im CLB-Format ("Mega-Light"), c) einer digitalen "City-Light-Säule", d) einer plakatbasierten Werbeanlage im CLP-Format, e) einer plakatbasierten Werbeanlage im CLB-Format, f) einer plakatbasierten "City-Light-Säule"? Wie viel hat eine Anlage jeden Typs jeweils in Hamburg in den Jahren 2020 und 2021 (unter realen Bedingungen) durchschnittlich verbraucht? Kontext: Die ca. 4000 hinterleuchteten und zunehmend digitalisierten Werbeanlagen von Wall/Decaux und Ströer auf öffentlichem Grund haben aufgrund der enorm hohen Aufstelldichte entlang von Hauptverkehrsachsen und an wichtigen Knotenpunkten unbestreitbar erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Menschen in der Stadt. Da der Senat die Möglichkeit der Digitalisierung aller Außenwerbeanlagen in Aussicht gestellt hat (siehe Drs. 22/4876 der Hamburgischen Bürgerschaft), und weiterhin solche Anlagen neu aufgestellt werden, wird der Energieverbrauch ansteigen. Aufgrund der Auswirkungen auf die Menschen in der Stadt, aus Gründen der informierten demokratischen Meinungsbildung sowie in Hinblick auf die Klimaschutzziele der FHH ist die Angabe ihres Stromverbrauchs wohl eindeutig von überragendem öffentlichem Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241973/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer #241973 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Eingangsbestätigung Antrag HmbTG: Stromverbrauch der Werbeanlagen auf öffentlichem Grund [#241973]
Datum
28. Februar 2022 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer #241973 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema „Stromverbrauch der Werbeanlagen auf öffentlichem Grund“ vom 26.02.2022 ist hier am 28.02.2022 im Shared Service der beiden Behörden BWI (Behörde für Wirtschaft und Innovation) und BVM (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) zugegangen. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Möglicherweise entstehen für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Gebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG. In diesem Fall werden wir Ihnen hierüber vor Beantwortung einen Hinweis geben, nach Möglichkeit auch über deren Höhe. Sollten Sie anschließend erklären, den Antrag aufrecht zu erhalten, benötigen wir für die spätere Zustellung des Gebührenbescheids auf dem Postweg Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Meldeanschrift. Diese haben Sie uns freundlicherweise bereits im Antrag mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 26. Februar 2022 stellen Sie einen Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzg…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Antwort auf Antrag HmbTG: Stromverbrauch der Werbeanlagen auf öffentlichem Grund [#241973]
Datum
22. März 2022 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 26. Februar 2022 stellen Sie einen Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und bitten um folgende Informationen: Wie hoch ist der Energieverbrauch in kWh/Jahr a) einer digitalen Werbeanlage im CLP-Format, b) einer digitalen Werbeanlage im CLB-Format ("Mega-Light"), c) einer digitalen "City-Light-Säule", d) einer plakatbasierten Werbeanlage im CLP-Format, e) einer plakatbasierten Werbeanlage im CLB-Format, f) einer plakatbasierten "City-Light-Säule"? Wie viel hat eine Anlage jeden Typs jeweils in Hamburg in den Jahren 2020 und 2021 (unter realen Bedingungen) durchschnittlich verbraucht? Kontext: Die ca. 4000 hinterleuchteten und zunehmend digitalisierten Werbeanlagen von Wall/Decaux und Ströer auf öffentlichem Grund haben aufgrund der enorm hohen Aufstelldichte entlang von Hauptverkehrsachsen und an wichtigen Knotenpunkten unbestreitbar erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Menschen in der Stadt. Da der Senat die Möglichkeit der Digitalisierung aller Außenwerbeanlagen in Aussicht gestellt hat (siehe Drs. 22/4876 der Hamburgischen Bürgerschaft), und weiterhin solche Anlagen neu aufgestellt werden, wird der Energieverbrauch ansteigen. Aufgrund der Auswirkungen auf die Menschen in der Stadt, aus Gründen der informierten demokratischen Meinungsbildung sowie in Hinblick auf die Klimaschutzziele der FHH ist die Angabe ihres Stromverbrauchs wohl eindeutig von überragendem öffentlichem Interesse. Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: da der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende die von Ihnen angefragten Informationen nicht vorliegen, können wir Ihnen diese auch nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie mir eventuell einen Hinweis geben, bei welcher Stelle die Informatione…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Antrag HmbTG: Stromverbrauch der Werbeanlagen auf öffentlichem Grund [#241973]
Datum
28. März 2022 11:14
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie mir eventuell einen Hinweis geben, bei welcher Stelle die Informationen vorliegen? Nach meinen bisherigen Informationen ist die BVM für die entsprechenden Verträge zuständig. Ist dies nicht zutreffend? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241973/

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr Antragsteller/in aus Sicht der BVM müssten die in Hamburg tätigen Außenwerbungs-Firmen über die von Ihnen ge…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Ihre Nachfrage zum Antrag HmbTG: Stromverbrauch der Werbeanlagen auf öffentlichem Grund [#241973]
Datum
28. März 2022 14:40
Status
Sehr Antragsteller/in aus Sicht der BVM müssten die in Hamburg tätigen Außenwerbungs-Firmen über die von Ihnen gewünschten Informationen verfügen. Dies sind: Wall GmbH Grusonstraße 48 22113 Hamburg Ströer Deutsche Städte Medien GmbH Regionalleitung Nord Kehrwieder 8-9 20457 Hamburg Mit freundlichen Grüßen