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Stromverkauf an Frankreich

Was kostet es dem Bundesbürger in Cent je KWh das wir mit unseren Gas für Frankreich Strom produzieren! Also wieviel verteuert sich dadurch der Strompreis in Deutschland und der Gaspreis stand September 2022?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Thomas Jürgens
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was kostet es dem B…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
Thomas Jürgens
Betreff
Stromverkauf an Frankreich [#259511]
Datum
22. September 2022 13:44
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was kostet es dem Bundesbürger in Cent je KWh das wir mit unseren Gas für Frankreich Strom produzieren! Also wieviel verteuert sich dadurch der Strompreis in Deutschland und der Gaspreis stand September 2022?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Jürgens Anfragenr: 259511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259511/ Postanschrift Thomas Jürgens << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Jürgens
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Sehr geehrte Herr Jürgens, zu dieser pauschalen Frage können wir Ihnen inhaltlich leider keine seriöse Auskunft g…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
WG: Stromverkauf an Frankreich [#259511]
Datum
22. September 2022 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Herr Jürgens, zu dieser pauschalen Frage können wir Ihnen inhaltlich leider keine seriöse Auskunft geben. Dazu kommt: Sie haben sich an das Niedersächsische Energieministerium gewandt, nicht das BUNDESenergieministerium. Wir dürfen daher davon ausgehen, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg beim Versand Ihrer Anfragen! Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Jürgens, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der von Ihnen benannte Informationsanspruch nach § 3 …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
Stromverkauf an Frankreich
Datum
5. Oktober 2022 17:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jürgens, vielen Dank für Ihre Nachricht. Der von Ihnen benannte Informationsanspruch nach § 3 NUIG ist gegen die informationspflichtige Stelle gerichtet, die über die begehrte Umweltinformation verfügt. Konkret erkundigen Sie sich nach finanziellen Auswirkungen des grenzüberschreitenden Stromhandels zwischen Deutschland und Frankreich für jede Bürgerin bzw. jeden Bürger in ganz Deutschland. Damit fällt Ihre Anfrage nicht unter die von § 3 NUIG umfassten Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG, sodass kein Informationsanspruch nach § 3 NUIG besteht. Der Fokus Ihrer Anfrage liegt somit außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des niedersächsischen Umweltministeriums. Unabhängig von diesen konkret auf Ihren Verweis auf das NUIG bezogenen Ausführungen möchte ich Sie auf den Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) hinweisen. Die BNetzA veröffentlicht jedes Jahr umfassende Monitoringberichte zu Entiwcklungen im Bereich der Strom- und Gasversorgung. Teil dieser Berichte sind auch Daten zum Stromaustausch zwischen Deutschland und den Nachbarländern. Ausweislich des aktuellen Monitoringberichts 2021 der BNetzA wurde im Jahr 2020 ein Exportüberschuss von 83 TWh erzielt, was - finanziell gesehen - einem Handelsbilanzüberschuss von 48 Millionen Euro entsprach. Mit freundlichen Grüßen