Strukturreform und Reduzierung der Krankenkassen

Wann wird das System der gesetzlichen Krankenkassen/ Ersatzkassen reformiert, ihre Anzahl drastisch reduziert, um die so frei werdenden KV-Beiträge der primären Aufgabe der Gesundheitsfürsorge zukommen zu lassen? Der weitgehend angeglichene Leistungskatalog der Kassen gerechtfertigt nicht ihre große Anzahl mit den enormen Verwaltungsausgaben und einem obsoleten und kostspieligen Wettbewerb!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wird das Sys…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Strukturreform und Reduzierung der Krankenkassen [#260131]
Datum
3. Oktober 2022 10:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wird das System der gesetzlichen Krankenkassen/ Ersatzkassen reformiert, ihre Anzahl drastisch reduziert, um die so frei werdenden KV-Beiträge der primären Aufgabe der Gesundheitsfürsorge zukommen zu lassen? Der weitgehend angeglichene Leistungskatalog der Kassen gerechtfertigt nicht ihre große Anzahl mit den enormen Verwaltungsausgaben und einem obsoleten und kostspieligen Wettbewerb!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260131/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Strukturreform und Reduzierung der Krankenkassen[#260131]
Datum
5. Oktober 2022 07:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Ihre E-Mail vom 3. Oktober 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. Oktober 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
12. Oktober 2022 17:20
Status
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1,6 KB
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2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Oktober 2022, in der Sie anregen, die Anzahl der Krankenkassen zu reduzieren. Die Zahl der Krankenkassen hat sich seit 1992 bereits deutlich von 1.223 auf derzeit 97 verringert. Ursache hierfür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 1992, die es den Krankenkassen erleichtert, sich zu größeren Organisationen zusammenzuschließen. Auch der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, der mit der Einführung der Kassenwahlrechte 1996/97 erheblich verstärkt worden ist, hat hierzu beigetragen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Seit dem 1. April 2007 können Krankenkassen auch kassenartenübergreifend fusionieren, d.h., dass sich zum Beispiel Betriebskrankenkassen oder Ortskrankenkassen mit Ersatzkassen zusammenschließen können. Dadurch ist auch in Zukunft eine weitere Verringerung der Zahl der Krankenkassen zu erwarten. Soweit Sie mit Ihrer Anregung auf eine Begrenzung der Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen abzielen, möchten wir Folgendes anmerken: Verwaltungskosten machen nur einen geringen Anteil der Ausgaben der Krankenkasse aus. Lag dieser 2009 noch bei 5,2 Prozent, sank er 2020 bereits auf 4,5 Prozent. Somit kommt grundsätzlich ein immer höherer Anteil der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen der Versorgung der Versicherten zu Gute. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wurde festgelegt, dass die Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 zur Finanzierung ihrer gesamten Ausgaben Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Hierzu gehören auch Zuweisungen für den Bereich der Verwaltungsausgaben. Die Zuweisungen des Gesundheitsfonds decken jedoch nicht die tatsächlichen Verwaltungsausgaben, sondern lediglich standardisierte Verwaltungsausgaben ab, die auf der Grundlage von Durchschnittswerten aller Krankenkassen ermittelt werden. Für die Krankenkassen besteht damit ein starker Anreiz, auch im Bereich der Verwaltungsausgaben sparsam und wirtschaftlich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen. Die Krankenkassen sind zudem verpflichtet, jährlich zum 30. November die wesentlichen Ergebnisse ihrer Jahresrechnung im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der eigenen Internetpräsenz in einer für die Versicherten verständlichen Weise zu veröffentlichen. Unter anderem die Verwaltungsausgaben sind dabei gesondert auszuweisen. Das Nähere zu den zu veröffentlichenden Angaben wird vom Bundesministerium für Gesundheit geregelt. Zudem ist die Jahresrechnung der Krankenkassen von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Mit freundlichen Grüßen