Studie im Vorfeld der Abbestellung SPNV Gotha-Gräfenroda

Im Vorfeld der Abbestellung des SPNV auf der Bahnstrecke Gotha-Gräfenroda hat das damalige Thüringer Ministerium für Verkehr und die NVS Thüringen GmbH eine Studie zur Bewertung der Strecken Gotha-Gräfenroda und Fröttstädt-Friedrichroda beauftragt.

Bitte senden Sie mir den Text dieser Studie, gern auch in elektronischer Form, zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2015
  • Frist
    5. Februar 2016
  • Kosten dieser Information:
    153,45 Euro
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Vorfe…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Studie im Vorfeld der Abbestellung SPNV Gotha-Gräfenroda [#12256]
Datum
22. Dezember 2015 20:30
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Vorfeld der Abbestellung des SPNV auf der Bahnstrecke Gotha-Gräfenroda hat das damalige Thüringer Ministerium für Verkehr und die NVS Thüringen GmbH eine Studie zur Bewertung der Strecken Gotha-Gräfenroda und Fröttstädt-Friedrichroda beauftragt. Bitte senden Sie mir den Text dieser Studie, gern auch in elektronischer Form, zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen angesprochene Studie "Untersuchung zum ÖPNV im Landkreis Gotha&quo…
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
AW: Studie im Vorfeld der Abbestellung SPNV Gotha-Gräfenroda [#12256]
Datum
19. Januar 2016 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen angesprochene Studie "Untersuchung zum ÖPNV im Landkreis Gotha" liegt hier vor und kann grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass Nachfragedaten aus dem Reisendenerfassungs-System der DB AG sowie Fahrgastzahlen der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG) und der Thüringer Wald- und Straßenbahn Gotha GmbH (TWSB) Grundlage der Untersuchung waren. Aus diesem Grund haben wir den betreffenden Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, weil durch Ihren Antrag Geschäftsgeheimnisse berührt sein könnten. Nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) kann der Anspruch auf Informationszugang unter Umständen ausgeschlossen sein, wenn hierdurch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Die Frist zur Stellungnahme wurde auf den 19. Februar 2016 bestimmt. Eine Entscheidung über die Herausgabe der von Ihnen begehrten Untersuchung kann erst nach Ablauf dieser Frist ergehen. Wie von Ihnen erbeten, mache ich darauf aufmerksam, dass die Auskunft gemäß § 10 Abs. 1 ThürIFG kostenpflichtig wäre. Es liegt hier kein Fall der verwaltungskostenfreien Erteilung einer einfachen Auskunft vor. Der Verwaltungsaufwand ergab sich hier insbesondere aus der Prüfung der vertraglichen Grundlagen der Studie sowie der Frage nach einer urheberrechtlichen Relevanz bzw. des Vorliegens von Geschäftsgeheimnissen, der Einbeziehung anderer Stellen (RVG, TWSB, NVS) mit entsprechender Korrespondenz und schließlich der Recherche nach den eigentlichen Unterlagen. Es ist mit der Erhebung einer Gebühr zu rechnen, sofern der Anspruch auf Informationszugang auf der Grundlage der Stellungnahme der Verkehrsunternehmen gewährt werden kann. Die Gebühr wird errechnet nach der Anlage 1 zur Thüringer Allgemeinen Kostenverordnung, danach ist die Gebühr nach Zeitaufwand zu berechnen (19 Euro pro 15 Minuten). Es ist auf dieser Grundlage voraussichtlich mit Kosten i.H.v. 152 Euro zu rechnen. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie bei dieser Sachlage von Ihrem Informationsbegehren Abstand nehmen oder ob Sie bereit sind, dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ggf. entstehende Gebühren zu erstatten. Da, wie oben ausgeführt, Daten Dritter betroffen sein könnten, bitte ich Sie in diesem Fall weiterhin, Ihren Antrag zu begründen (vgl. § 5 Abs. 3 ThürIFG). Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 ThürIFG kann die öffentliche Stelle verlangen, dass der Antragsteller seine Identität nachweist. Nach der Gesetzesbegründung (Thüringer Landtag, Drucksache 5/4986, S. 21) kann sich diese Notwendigkeit insbesondere in Fällen einer notwendigen Kostentragung ergeben. Ich bitte Sie deshalb, Ihren Namen mit einer zustellungsfähigen Adresse anzugeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Gern bin ich bereit, die Gebüh…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Studie im Vorfeld der Abbestellung SPNV Gotha-Gräfenroda [#12256]
Datum
19. Januar 2016 11:36
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Gern bin ich bereit, die Gebühr nach Aufwand zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Studie freigegeben und mir zur Verfügung gestellt wird. Sollte die Gebühr den genannten Betrag von 152 € übersteigen, bitte ich um Rückfrage. Falls die Gebühr auch zu entrichten ist, wenn die Studie gesperrt ist und der Freigabe widersprochen wird, dann breche ich die Anfrage ab. Kurz nach Fertigstellung der Studie hatte ich bereits die Gelegenheit, vor Ort Einsicht in das Dokument nehmen zu können. Die damals zur Verfügung stehende Zeit war zu kurz, um die Ergebnisse systematisch bewerten zu können. Das möchte ich nun nachholen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für die Nachricht. Die Gebühr gilt natürlich nur für den Fall, dass Sie die Stud…
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
AW: AW: Studie im Vorfeld der Abbestellung SPNV Gotha-Gräfenroda [#12256]
Datum
19. Januar 2016 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für die Nachricht. Die Gebühr gilt natürlich nur für den Fall, dass Sie die Studie auch wirklich zur Verfügung gestellt bekommen. Ich melde mich wieder, wenn ich eine Antwort der genannten Unternehmen habe. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in die betroffenen Unternehmen haben keine Einwände. Das heißt, wir können Ihnen die Stud…
Von
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Betreff
AW: AW: Studie im Vorfeld der Abbestellung SPNV Gotha-Gräfenroda [#12256]
Datum
1. Februar 2016 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die betroffenen Unternehmen haben keine Einwände. Das heißt, wir können Ihnen die Studie zur Verfügung stellen. Bitte nennen Sie mir eine zustellungsfähige Adresse für die weitere Bearbeitung (dies hat auch Bedeutung für die u.g. Gebühren, die Studie selber könnte ich Ihnen auch in PDF-Form übersenden). Mit freundlichen Grüßen