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Studie: Klimaziele im Verkehr

Anfrage an: Umweltbundesamt

- Die im Zeitungsartikel erwähnte Studie/das Papier zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr (möglichst in elektronischer Form). Laut Artikel wurde es im Juni erstellt.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/umweltbundesamt-klima-verkehr-sprit-preise-1.4709948

Ich weise vorsorglich auf die gängige Rechtssprechung des BVerwG hin, falls Sie eine Ablehnung des Informationszugangs entsprechend § 3 Nr. 3 lit. b IFG in Betracht ziehen. Eine Ablehnung dieser reinen Sachinformation kommt deshalb nicht in Frage.

Zu § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG:
"Dem Schutz der Beratung unterfällt dabei nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung als solcher. Ausgenommen sind das Beratungsergebnis und der Beratungsgegenstand (BVerwG, Urteile vom 2. August 2012 - 7 C 7.12 - Buchholz 406.252 § 2 UIG Nr. 2 Rn. 26 und vom 30. März 2017 - 7 C 19.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 23 Rn. 10)."

"Zum demgegenüber nicht geschützten Beratungsgegenstand können insbesondere Sachinformationen oder gutachterliche Stellungnahmen im Vorfeld gehören, also die Tatsachengrundlagen und Grundlagen der Willensbildung. Die amtlichen Informationen sind deshalb nur dann geschützt, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung und Abwägung abbilden oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zulassen"

Urteil vom 09.05.2019 - BVerwG 7 C 34.17
https://www.bverwg.de/090519U7C34.17.0

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die im Zeitungsar…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studie: Klimaziele im Verkehr [#171529]
Datum
5. Dezember 2019 09:36
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die im Zeitungsartikel erwähnte Studie/das Papier zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr (möglichst in elektronischer Form). Laut Artikel wurde es im Juni erstellt. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/umweltbundesamt-klima-verkehr-sprit-preise-1.4709948 Ich weise vorsorglich auf die gängige Rechtssprechung des BVerwG hin, falls Sie eine Ablehnung des Informationszugangs entsprechend § 3 Nr. 3 lit. b IFG in Betracht ziehen. Eine Ablehnung dieser reinen Sachinformation kommt deshalb nicht in Frage. Zu § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG: "Dem Schutz der Beratung unterfällt dabei nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung als solcher. Ausgenommen sind das Beratungsergebnis und der Beratungsgegenstand (BVerwG, Urteile vom 2. August 2012 - 7 C 7.12 - Buchholz 406.252 § 2 UIG Nr. 2 Rn. 26 und vom 30. März 2017 - 7 C 19.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 23 Rn. 10)." "Zum demgegenüber nicht geschützten Beratungsgegenstand können insbesondere Sachinformationen oder gutachterliche Stellungnahmen im Vorfeld gehören, also die Tatsachengrundlagen und Grundlagen der Willensbildung. Die amtlichen Informationen sind deshalb nur dann geschützt, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung und Abwägung abbilden oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zulassen" Urteil vom 09.05.2019 - BVerwG 7 C 34.17 https://www.bverwg.de/090519U7C34.17.0
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171529 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Das Positionspapier des Umweltbundesamtes steht au…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Studie: Klimaziele im Verkehr [#171529]
Datum
5. Dezember 2019 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Das Positionspapier des Umweltbundesamtes steht auf unseren Internetseiten unter dem folgenden Link zum Herunterladen bereit: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/kein-grund-zur-luecke Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für den Link! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Studie: Klimaziele im Verkehr [#171529]
Datum
5. Dezember 2019 12:31
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für den Link! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171529 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171529