Studie: Klimaziele im Verkehr
- Die im Zeitungsartikel erwähnte Studie/das Papier zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr (möglichst in elektronischer Form). Laut Artikel wurde es im Juni erstellt.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/umweltbundesamt-klima-verkehr-sprit-preise-1.4709948
Ich weise vorsorglich auf die gängige Rechtssprechung des BVerwG hin, falls Sie eine Ablehnung des Informationszugangs entsprechend § 3 Nr. 3 lit. b IFG in Betracht ziehen. Eine Ablehnung dieser reinen Sachinformation kommt deshalb nicht in Frage.
Zu § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG:
"Dem Schutz der Beratung unterfällt dabei nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung als solcher. Ausgenommen sind das Beratungsergebnis und der Beratungsgegenstand (BVerwG, Urteile vom 2. August 2012 - 7 C 7.12 - Buchholz 406.252 § 2 UIG Nr. 2 Rn. 26 und vom 30. März 2017 - 7 C 19.15 - Buchholz 404 IFG Nr. 23 Rn. 10)."
"Zum demgegenüber nicht geschützten Beratungsgegenstand können insbesondere Sachinformationen oder gutachterliche Stellungnahmen im Vorfeld gehören, also die Tatsachengrundlagen und Grundlagen der Willensbildung. Die amtlichen Informationen sind deshalb nur dann geschützt, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung und Abwägung abbilden oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zulassen"
Urteil vom 09.05.2019 - BVerwG 7 C 34.17
https://www.bverwg.de/090519U7C34.17.0
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Dezember 2019
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7. Januar 2020
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