Modellversuch Body-Cam

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Studie "Modellversuch zum Einsatz der Body-Cam als präventivpolizeiliche Maßnahme zur Verbesserung der Eigensicherung der Polizeivollzugsbeamten der Landespolizei Sachsen-Anhalt“

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A Abschlussbericht Modellversuch Body-Cams Abbildung 1 Mitführung der Body-Cam im Polizeirevier Magdeburg Abbildung 2 Mitführung der Body-Cam „Modellversuch zum     Einsatz   der im Polizeirevier Magdeburg Body-Cam  als präventivpolizeiliche Maßnahme zur Ver- besserung der Eigensicherung der Polizeivollzugsbeamten der Landespolizei Sachsen-Anhalt“ Berichtszeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 Stand: 21. August 2020 I
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Inhaltsverzeichnis 1     Vorbemerkungen ........................................................................... 1 2     Zielstellung ..................................................................................... 5 3     Analyse der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte ..................... 6 3.1  Entwicklung der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte im Bundesgebiet ................................................................................ 9 3.2  Entwicklung der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte in Sachsen- Anhalt .......................................................................................... 10 3.3  Entwicklung der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte in den Body-Cam-Polizeirevieren (Pilotgruppe) ........................... 11 3.4  Entwicklung der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte in den Polizeirevieren ohne Body-Cam (Kontrollgruppe) ....................... 12 3.5  Vergleich der jeweiligen Entwicklungen in Sachsen-Anhalt......... 13 3.6  Betrachtung Vergleichszeitraum und Untersuchungszeitraum .... 14 3.7  Zwischenfazit: Analyse der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte ................................................................. 15 4     Auswertung der Befragung der Body-Cam-Nutzer durch Webanwendung sowie Berichterstattung der Pilotdienststellen ......................................................................... 16 4.1  Auswertung der Befragung der Body-Cam Nutzer durch Webanwendung .......................................................................... 17 4.2  Berichterstattung der am Modellversuch Body-Cams beteiligten Behörden ..................................................................................... 24 4.3  Zwischenfazit: Auswertung der Befragung der Body-Cam-Nutzer durch Webanwendung sowie Berichterstattung der Pilotdienststellen.......................................................................... 28 5     Auswertung der Erfahrungsberichte der am Modellversuch Body-Cams beteiligten Behörden .............................................. 29 5.1  Einsatzbedingungen .................................................................... 29 5.2  Technik ........................................................................................ 30 5.3  Recht ........................................................................................... 33 5.4  Sonstiges..................................................................................... 34 5.5  Fazit............................................................................................. 35 6     Rechtlicher Diskurs ..................................................................... 38 7     Zusammenfassung und Interpretation der Ergebnisse............ 40 II
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8      Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise ............................... 44 Abkürzungsverzeichnis……………………………………………………….. IV Abbildungsverzeichnis………………………………………………………… V Tabellenverzeichnis…………………………………………………………….V Literaturverzeichnis…………………………………………………………VII-VIII Anhang……………………..…………………………………………………... VIII III
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Abkürzungsverzeichnis BKA           Bundeskriminalamt IMK           Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder KV            Körperverletzung LKA           Landeskriminalamt lebEL         lebensbedrohliche Einsatzlagen MI            Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt PI            Polizeiinspektion PI ZD         Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt PKS           Polizeiliche Kriminalstatistik PVB           Polizeivollzugsbeamte SächsPVDG-E   Entwurf des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes SOG LSA       Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ST            Sachsen-Anhalt UA FEK        Unterausschuss Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung IV
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Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Mitführung der Body-Cam im Polizeirevier Magdeburg ............ Deckblatt Abbildung 2 Bewertung der Pre-Recording-Einsätze auf Einzelperson 2018 .......... 18 Abbildung 3 Bewertung der Pre-Recording-Einsätze auf Personengruppe 2018 .... 19 Abbildung 4 Bewertung der Recording-Einsätze auf Einzelperson 2018 ................ 20 Abbildung 5 Bewertung der Recording-Einsätze auf Personengruppe 2018 ........... 20 Abbildung 6 Bewertung der Pre-Recording-Einsätze auf Einzelperson 2019 .......... 22 Abbildung 7 Bewertung der Pre-Recording-Einsätze auf Personengruppe 2019 .... 22 Abbildung 8 Bewertung der Recording-Einsätze auf Einzelperson 2019 ................ 23 Abbildung 9 Bewertung der Recording-Einsätze auf Personengruppe 2019 ........... 24 Abbildung 10 Übersicht der Mitführung der Body-Cam in 2018 und 2019............... 26 Abbildung 11 Übersicht der gemeldeten Pre-Recording-Fälle in 2018 und 2019 .... 27 Abbildung 12 Übersicht der gemeldeten Recording-Fälle in 2018 und 2019 ........... 27 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Übersicht der Bedeutung der PKS-Schlüssel ............................................ 6 Tabelle 2 Entwicklung der Gewalt Bund-ST nach Fallzahl ........................................ 9 Tabelle 3 Entwicklung der Gewalt Bund-ST nach Häufigkeitszahl .......................... 10 Tabelle 4 Entwicklung der Gewalt in ST nach Fallzahl ........................................... 10 Tabelle 5 Entwicklung der Gewalt in ST nach Häufigkeitszahl ................................ 11 Tabelle 6 Entwicklung der Gewalt in der Pilotgruppe nach Fallzahl ........................ 11 Tabelle 7 Entwicklung der Gewalt in der Pilotgruppe nach Häufigkeitszahl ............ 12 Tabelle 8 Entwicklung der Gewalt in der Kontrollgruppe nach Fallzahl ................... 12 Tabelle 9 Entwicklung der Gewalt in der Kontrollgruppe nach Häufigkeitszahl ....... 13 Tabelle 10 Vergleich der Gewalt in ST nach Fallzahl.............................................. 13 Tabelle 11 Vergleich der Gewalt in ST nach Häufigkeitszahl .................................. 14 Tabelle 12 Vergleich der Gewalt im Vergleichszeitraum und Untersuchungszeitraum nach Fallzahl .................................................................... 14 Tabelle 13 Vergleich der Gewalt im Vergleichszeitraum und Untersuchungszeitraum nach Häufigkeitszahl ........................................................ 15 Tabelle 14 Bewertung der Pre-Recording-Einsätze 2018 ....................................... 18 Tabelle 15 Bewertung der Recording-Einsätze 2018 .............................................. 19 Tabelle 16 Bewertung der Pre-Recording-Einsätze 2019 ....................................... 21 Tabelle 17 Bewertung der Recording-Einsätze 2019 .............................................. 23 Tabelle 18 Übersicht der Mitführungszahlen für 2018 und 2019 ............................. 25 V
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Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit und Verständlichkeit wird in diesem Ab- schlussbericht auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Perso- nen- und Funktionsbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätz- lich für alle Geschlechter. VI
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1        Vorbemerkungen 1 Die präventive und deeskalierende Wirkung von Body-Cams auf Adressaten po- lizeilicher Maßnahmen ist insbesondere im deutschen Sprachraum bisher noch nicht in dem Umfang erforscht, als dass belastbare Erkenntnisse für polizeirechtli- 2 che, -strategische und -taktische Entscheidungen vorliegen. Dies gilt insbeson- dere für alltägliche Einsatzsituationen. In ihrer 203. Sitzung im Jahr 2015 hatte sich die Ständige Konferenz der Innenmi- nister und -senatoren der Länder (IMK) unter TOP 10 mit der „Auswertung der Pilotprojekte zum Einsatz von Body-Cams“ befasst. In Folge der Beauftragung wurde durch das Bundesland Hessen das Fazit der bereits vorliegenden Erfah- rungsberichte aus den Ländern und dem Bund in einem Gesamtbericht zusam- mengefasst. In Bezug auf die Ergebnisse aus Baden-Württemberg und Rheinland- Pfalz wurde festgestellt, dass mit dem Einsatz der „Body-Cam“ eine spürbare Ver- minderung des Aggressionspotentials bei kognitiv und emotional noch steuerbaren Personen einhergeht. Gleichzeitig sollen sich Solidarisierungseffekte von Unbetei- ligten vermindern. Die Grenze der Wirksamkeit von Body-Cams liegt offensichtlich bei Personen, die unter einem erheblichem Rauschmittel- bzw. Alkoholeinfluss ste- 3 hen. Die Einsatzbedingungen der Body-Cam in den einzelnen Polizeien des Bundes und der Länder stellten sich allerdings ausweislich des Berichtes sehr heterogen dar, weshalb auch die Evaluationsergebnisse nicht pauschal übertragbar sind. Eine Auswertung des Body-Cam-Einsatzes, zur Feststellung als wirksames Ein- satzmittel, kann daher nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Landesspezifika, z. B. Ausgestaltung der Befugnisnorm, Einsatz der Body-Cam in der Fläche/im urbanen Raum oder Einsatz an Brennpunkten vorgenommen werden. Dennoch werden aus dem bundesweiten Betrieb der Body-Cams weitere Erfahrungen ge- wonnen, welche auch im Hinblick auf die Landespolizei Sachsen-Anhalt adaptiert werden können. 1 In der Landespolizei Sachsen-Anhalt wird die Schreibweise Body-Cam benutzt. In der Presse werden zudem u. a. die Begriffe Bodycam, Körperkamera oder Schulterkamera genutzt 2 Vgl. Kersting, Stefan; Naplava, Thomas; Reutemann, Michael 3 Sachstandsbericht (Stand: 2. September 2019): Erneute Auswertung der Pilotprojekte zum Einsatz von Bodycams anlässlich der 74. (Herbst-) Sitzung des UA FEK, Seite 8 1
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Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicher- heit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. Juni 2017 wurde die Be- fugnis der Polizei zur Anfertigung von Bildaufzeichnungen bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen zum Zweck der Eigensicherung in § 16 Abs. 3a SOG LSA für die Durchführung eines Modellversuches zum Einsatz von Körperkameras (Body- Cams) neu gefasst. Die Befugnis ist gegenwärtig beschränkt auf die Bezirke der kreisfreien Städte Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau. Die Grundlage dafür lieferte das Bundeslagebild (2015) „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtin- nen/-beamte“ des Bundeskriminalamtes, da hier die Belastung über dem Bundes- durchschnitt lag. Die Befugnis erstreckt sich zudem auf die Möglichkeit einer Vorabaufzeichnung (sog. Pre-Recording). Zulässig ist die kurzzeitige Erfassung (Pre-Recording für die Dauer von zwei Minuten) oder die Erhebung personenbezogener Daten einer Per- son, deren Identität nach dem SOG LSA oder anderen Rechtsvorschriften festge- stellt werden soll. Die Maßnahme muss zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben der Polizeibeamten oder Dritter erforderlich sein. Die bestehende Regelung schränkt die Befugnis auf den öffentlichen Verkehrsraum ein und war im Rahmen des Modellversuches vorerst bis zum 30. Juni 2019 befristet. Die praktische Umsetzung des Modellversuches begann am 4. September 2017. Ab diesem Zeitpunkt nutzten zuvor fortgebildete Beamte im Streifeneinsatzdienst die neue Technik im Rahmen ihres Dienstes. In Vorbereitung des Abschlusses des Modellversuches hatten die Kameranutzer die Eckdaten jeder Nutzung der Geräte 4 im Sinne der Befugnisnorm und deren beobachtete Wirkung zu dokumentieren . Darüber hinaus erfolgte eine Einschätzung der Leistung der Technik, z. B. Akku- leistung, Bild- und Tonqualität sowie der Befestigungsmöglichkeiten. Die von der Firma NetCo genutzten Geräte wurden im laufenden Modellversuch auf vorhandene Schwachstellen hin den Bedürfnissen angepasst und die Technik nutzergerecht fortentwickelt. Anfänglich wurden im Rahmen des Modellversuches 50 Geräte (jeweils 20 im Polizeirevier Magdeburg und Halle (Saale) und zehn im Polizeirevier Dessau-Roßlau) betrieben. Insbesondere aufgrund der technisch bedingten Ausfälle und Nutzungsproblemen hat der Probebetrieb verzögert begonnen und die Akzeptanz der Body-Cams als 4 Die Body-Cam-Anwender nutzten dazu eine webbasierte Umfragesoftware, welche die Daten in einer zentralen Datenbank speicherte 2
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Führungs- und Einsatzmittel konnte dadurch nur mühsam aufgebaut werden. Durch weitere Anpassungen konnte im Frühjahr 2018 ein Anstieg der Mitführungs- sowie Pre-Recording-Fälle in den Polizeirevieren Magdeburg und Halle (Saale) und somit die vermehrte Anwendung der Body-Cam festgestellt werden. Da bereits Anfang des Jahres 2019 erkennbar war, dass die im Rahmen des Mo- dellversuches gewonnenen Daten nicht hinreichend aussagekräftig waren, um be- reits ein eindeutiges Resümee zum determinierten Ende ziehen zu können, erging die Anregung der Verlängerung des Modellversuchs über den 30. Juni 2019 hin- aus. Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Si- cherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. Juni 2019 wurde dem Ersuchen Rechnung getragen und der Modellversuch um ein weiteres Jahr bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 verlängert. Zur Steigerung der Anwendungszahlen der Body-Cam wurde die Landesbereit- schaftspolizei der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt ab dem 19. August 2019 mit in den Modellversuch einbezogen. Die Anwendung der Body- Cam erfolgte nur im Rahmen der Unterstützung des Pflichtdienstes im Streifenein- satzdienst in den Polizeirevieren Magdeburg, Halle (Saale) und Dessau-Roßlau. Eine Nutzung im Zusammenhang mit geschlossenen Einsätzen, z. B. Bewältigung von Versammlungs- bzw. Veranstaltungslagen, erfolgte ausdrücklich nicht. Damit einhergehend wurden weitere 20 Body-Cams beschafft und im Verhältnis 8/8/4 auf die oben angeführten Polizeireviere verteilt. Zur Kompensation von tech- nischen Ausfällen wurden darüber hinaus 20 weitere Body-Cams beschafft und zentral für den Bedarfsfall vorgehalten. Die Erkenntnisse dieses Abschlussberichtes umfassen den Berichtszeitraum (im Weiteren als Untersuchungszeitraum bezeichnet) vom 1. Januar 2018 bis 31. De- zember 2019. Um eine Vergleichbarkeit der Untersuchung des Einsatzes der Body-Cam herzustellen, wird der (Vorjahres-) Vergleichszeitraum vom 1. Januar 5 2016 bis 31. Dezember 2017 herangezogen. In diesem Zeitraum wurde der Ein- satz der Body-Cam noch nicht vollzogen. Im Verlauf des Abschlussberichts wer- den die mit Body-Cam ausgestatteten Polizeireviere als Pilotgruppe und die Poli- zeireviere ohne Body-Cam als Kontrollgruppe bezeichnet. 5 Die praktische Einführung der Body-Cam erfolgte bereits am 4. September 2017. Da je- doch keine aussagekräftigen Daten bis zum 31. Dezember 2017 vorliegen, wurde der Zeitraum nicht in die Body-Cam-Bewertung mit einbezogen. 3
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Des Weiteren basieren die Inhalte dieses Abschlussberichtes auf einer Erhebung 6 des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt zur Gewalt gegen Polizeivollzugsbe- 7 amte (siehe Punkt 3), der Auswertung der Body-Cam-Meldungen der Endnutzer (siehe Punkt 4) sowie den Erfahrungsberichten der beteiligten Polizeibehörden (siehe Punkt 5). In diesem Abschlussbericht werden die Ergebnisse der Erhebungen werden je- weils erläutert, ein Zwischenfazit gezogen und am Ende des Abschlussberichtes zusammenfassend dargestellt sowie Empfehlungen zum weiteren Vorgehen for- muliert. 6 Bericht des LKA ST vom 13. Januar 2020; Evaluierung Body-Cam; Bitte um Zuarbeit der PKS-Zahlen der Gewalt gegen Polizeibeamte im Land Sachsen-Anhalt 7 Daten gem. Export der Datenbank der Webanwendung „LimeSurvey“ im Extrapol 4
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