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Studie: NRW kann Windkraftziele so nicht erreichen

- die hier erwähnte, unveröffentlichte Studie: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/windkraft-nrw-energiewende-gutachten-100.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studie: NRW kann Windkraftziele so nicht erreichen [#243187]
Datum
14. März 2022 03:42
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243187/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: Studie: NRW kann Windkraftziele so nicht erreichen [#243187]
Datum
14. März 2022 10:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Guten Tag <Information-entfernt> Danke nochmals für Ihre Anfrage an unser Haus. Die in dem von Ihnen erw…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
WG: Studie: NRW kann Windkraftziele so nicht erreichen [#243187]
Datum
23. März 2022 15:01
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag <Information-entfernt> Danke nochmals für Ihre Anfrage an unser Haus. Die in dem von Ihnen erwähnten Beitrag gezeigte Studie war dort als Entwurf gekennzeichnet. Diesen Status hat diese Studie nach wie vor, sie ist noch nicht fertig gestellt und somit auch noch nicht veröffentlicht. Anträge auf die Bekanntgabe solcher noch nicht abgeschlossenen Schriftstücke sind nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG (i.V.m. § 2 Satz 3 UIG NRW) abzulehnen. Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein öffentliches Interesse an einer Bekanntgabe zum jetzigen Zeitpunkt ausnahmsweise überwiegen würde. Wir lehnen daher ihren Antrag auf Weitergabe dieser Entwurfsfassung ab. Derzeit wird die Studie weiter bearbeitet, der Abschluss der Arbeiten und die Veröffentlichung wird aber noch für den April diesen Jahres erwartet. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung wird die Studie auf unserem Internetauftritt www.lanuv.nrw.de zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.