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Sehr Antragsteller/in
herzlichen Dank für Ihr Interesse am Thema "Nachrichtenlose Konten", dem Gesetzentwurf aus Niedersachsen und dem Volumen an Geldvermögen, das aufgrund des abgerissenen Kontakts zwischen Bank und Kunden nicht mehr zuzuordnen ist.
Bitte entschuldigen Sie zunächst die verspätete Antwort, die Anfrage konnte hier im Haus nicht zutreffend zugeordnet werden und hat mich leider erst heute erreicht.
Der Gesetzentwurf aus Niedersachsen geht zurück auf Erkenntnisse aus dem Jahr 2013. Seinerzeit wurde uns über Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung NRW bekannt, dass bei einzelnen Banken erhebliche Volumina an nicht zuzuordnendem Vermögen für nicht zu ermittelnde Gläubiger verwahrt wird.
Wir haben uns seinerzeit bemüht, das bundesweite Gesamtvolumen abzuschätzen, um zu entscheiden, ob die in Rede stehenden Beträge eine gesetzliche Initiative rechtfertigen, deren Regelungen nach damaligen Überlegungen auch für die betroffenen Banken mit größerem Aufwand verbunden gewesen wäre.
Dazu haben wir unter den Ländern abgefragt, ob dort ähnliche Größenordnungen zu erwarten sind, wie in Nordrhein-Westfalen. Leider haben uns dabei nur ein Teil der Länder verwertbare Zahlen geliefert. Immerhin repräsentierten seinerzeit die Daten aber etwa 10% der Bilanzsumme aller in Deutschland aktiven Banken.
Auf der Grundlage der uns schlussendlich zur Verfügung stehenden Daten haben wir schlichtweg über eine Dreisatzrechnung von der Zahl der Banken und ihrem damaligen Bilanzvolumina auf das gesamte Bilanzvolumen aller Geschäftsbanken in Deutschland hochgerechnet. Wie belastbar diese Zahl letztlich ist, lässt sich nur schwer einschätzen, zumal die den damaligen Schätzungen zugrunde liegenden Zahlen weitgehend aus dem Jahr 2010 bis 2015 stammen. Die auch von Ihnen genannten Zahlen des Verbandes Deutscher Erbenermittler e.V. zeigen aber auf, wie hoch eine Bandbreite sein könnte.
Die von uns seinerzeit überschlagene Größenordnung war uns aber Grund genug, in der Sache nicht locker zu lassen. Insbesondere die Kollegen aus Niedersachsen haben die Überlegungen so lange verfeinert, bis dass eine Veröffentlichung von Daten ohne Zusatzaufwand für die Banken möglich wurde. Insoweit ähnelt der Entwurf dem in der Schweiz etablierten Modell, ohne dass hierfür jedoch aktives Handeln der Kreditinstitute erforderlich wird. Zudem erfolgt die Veröffentlichung deutlich zeitnäher als dort.
Ich hoffe, meine Ausführungen erklären das seinerzeitige Vorgehen und helfen Ihnen, die Belastbarkeit der in der Öffentlichkeit verbreiteten Zahl nachzuvollziehen. Mir sind keine anderweitigen oder gar neueren Untersuchungen in dieser Angelegenheit bekannt.
Mit freundlichen Grüßen