Studie / Schätzungen über Vermögen auf unbewegten / herrenlosen Konten

Laut einer aktuellen Mitteilung der Staatskanzlei Niedersachsen heißt es: "Der Gesamtumfang des Geldvermögens bei den Kreditinstituten auf unbewegten oder auch herrenlosen Konten lässt sich mangels ausreichender Datenbasis nur schwer abschätzen. Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen geht von bundesweit von bis zu zwei Milliarden Euro aus. Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. schätzt das bundesweite Volumen sogar auf bis zu neun Milliarden Euro."
Quelle: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/niedersachsen-startet-erneut-bundesratsinitiative-fur-ein-verzeichnis-herrenloser-konten-zugunsten-unbekannter-erben-207753.html

Bitte senden Sie mir die entsprechende Ausarbeitung / Studie / Schätzung zu, wie Sie als Finanzministerium auf die Schätzung von bis zu 2 Mrd. Euro kommen.

Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studie / Schätzungen über Vermögen auf unbewegten / herrenlosen Konten [#238052]
Datum
19. Januar 2022 10:09
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut einer aktuellen Mitteilung der Staatskanzlei Niedersachsen heißt es: "Der Gesamtumfang des Geldvermögens bei den Kreditinstituten auf unbewegten oder auch herrenlosen Konten lässt sich mangels ausreichender Datenbasis nur schwer abschätzen. Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen geht von bundesweit von bis zu zwei Milliarden Euro aus. Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. schätzt das bundesweite Volumen sogar auf bis zu neun Milliarden Euro." Quelle: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/niedersachsen-startet-erneut-bundesratsinitiative-fur-ein-verzeichnis-herrenloser-konten-zugunsten-unbekannter-erben-207753.html Bitte senden Sie mir die entsprechende Ausarbeitung / Studie / Schätzung zu, wie Sie als Finanzministerium auf die Schätzung von bis zu 2 Mrd. Euro kommen. Danke
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238052/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Nachrichtenlose Konten - Ihre Anfrage nach dem IFG NRW Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihr Interesse am …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Nachrichtenlose Konten - Ihre Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
7. März 2022 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,0 KB


Sehr Antragsteller/in herzlichen Dank für Ihr Interesse am Thema "Nachrichtenlose Konten", dem Gesetzentwurf aus Niedersachsen und dem Volumen an Geldvermögen, das aufgrund des abgerissenen Kontakts zwischen Bank und Kunden nicht mehr zuzuordnen ist. Bitte entschuldigen Sie zunächst die verspätete Antwort, die Anfrage konnte hier im Haus nicht zutreffend zugeordnet werden und hat mich leider erst heute erreicht. Der Gesetzentwurf aus Niedersachsen geht zurück auf Erkenntnisse aus dem Jahr 2013. Seinerzeit wurde uns über Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung NRW bekannt, dass bei einzelnen Banken erhebliche Volumina an nicht zuzuordnendem Vermögen für nicht zu ermittelnde Gläubiger verwahrt wird. Wir haben uns seinerzeit bemüht, das bundesweite Gesamtvolumen abzuschätzen, um zu entscheiden, ob die in Rede stehenden Beträge eine gesetzliche Initiative rechtfertigen, deren Regelungen nach damaligen Überlegungen auch für die betroffenen Banken mit größerem Aufwand verbunden gewesen wäre. Dazu haben wir unter den Ländern abgefragt, ob dort ähnliche Größenordnungen zu erwarten sind, wie in Nordrhein-Westfalen. Leider haben uns dabei nur ein Teil der Länder verwertbare Zahlen geliefert. Immerhin repräsentierten seinerzeit die Daten aber etwa 10% der Bilanzsumme aller in Deutschland aktiven Banken. Auf der Grundlage der uns schlussendlich zur Verfügung stehenden Daten haben wir schlichtweg über eine Dreisatzrechnung von der Zahl der Banken und ihrem damaligen Bilanzvolumina auf das gesamte Bilanzvolumen aller Geschäftsbanken in Deutschland hochgerechnet. Wie belastbar diese Zahl letztlich ist, lässt sich nur schwer einschätzen, zumal die den damaligen Schätzungen zugrunde liegenden Zahlen weitgehend aus dem Jahr 2010 bis 2015 stammen. Die auch von Ihnen genannten Zahlen des Verbandes Deutscher Erbenermittler e.V. zeigen aber auf, wie hoch eine Bandbreite sein könnte. Die von uns seinerzeit überschlagene Größenordnung war uns aber Grund genug, in der Sache nicht locker zu lassen. Insbesondere die Kollegen aus Niedersachsen haben die Überlegungen so lange verfeinert, bis dass eine Veröffentlichung von Daten ohne Zusatzaufwand für die Banken möglich wurde. Insoweit ähnelt der Entwurf dem in der Schweiz etablierten Modell, ohne dass hierfür jedoch aktives Handeln der Kreditinstitute erforderlich wird. Zudem erfolgt die Veröffentlichung deutlich zeitnäher als dort. Ich hoffe, meine Ausführungen erklären das seinerzeitige Vorgehen und helfen Ihnen, die Belastbarkeit der in der Öffentlichkeit verbreiteten Zahl nachzuvollziehen. Mir sind keine anderweitigen oder gar neueren Untersuchungen in dieser Angelegenheit bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Nachrichtenlose Konten - Ihre Anfrage nach dem IFG NRW [#238052] Sehr << Anrede >> vielen Sie viel…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachrichtenlose Konten - Ihre Anfrage nach dem IFG NRW [#238052]
Datum
23. März 2022 10:51
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Sie vielen Dank für die Ausführliche Auskunft und entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Meine Anfrage wurde damit beantwortet und wie ich gesehen habe, wurde es mittlerweile auch im Bundesrat diskutiert. Beste Grüße Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238052/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>