R I 1
Az 39-22-17/-755
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.05.2018
2. Ihre Nachfrage vom 08.06.2018
3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-755 vom 13.06.2018
Sehr
geehrtAntragsteller/in
mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 5. Mai 2018 haben Sie darum
gebeten, Ihnen
"Die in Ihrem Auftrag erstellte Studie, in der Ernst&Young die Gründung
einer BWServices GmbH für die Beschaffung großer Rüstungsprojekte
empfiehlt, wie berichtet unter
http://spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-wirtschaftsberater-empfehlen-ruestungskaeufe-an-privatfirma-auszulagern-a-1206242.html
"
zu übersenden.
Hierzu teile ich Ihnen mit, dass seitens des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) keine derartige Studie beauftragt wurde.
Antragsgegenständliche amtliche Informationen liegen somit nicht vor.
Sofern sich Ihr Informationsinteresse ggf. auch auf das dem BMVg von der
Fa. Ernst & Young ohne Beauftragung und unentgeltlich vorgelegte
Ideenpapier "Ein Schnellboot der Rüstungsbeschaffung" erstrecken sollte,
bitte ich um entsprechende Mitteilung. Da eine etwaige Offenlegung des
genannten Papiers Daten Dritter (hier: Fa. Ernst & Young) im Sinne von § 5
Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft, bitte ich zudem, Ihren Antrag ggf. um
die erforderliche Begründung (§ 7 Abs. 1 S. 3 IFG) zu erweitern.
Nach § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch
den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit
zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte vorliegen,
dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs
haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren").
Ich mache darauf aufmerksam, dass im dargestellten
Drittbeteiligungsverfahren Ihr Antrag nebst Begründung an die Fa. Ernst &
Young weitergegeben werden muss. Vor dem Hintergrund, dass Sie innerhalb
Ihres o.g. Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich
widersprochen haben, erbitte ich auch hierzu Ihre klarstellende
Rückäußerung.
Mit freundlichen Grüßen