Studie zu BWServices

Die in Ihrem Auftrag erstellte Studie, in der Ernst&Young die Gründung einer BWServices GmbH für die Beschaffung großer Rüstungsprojekte empfiehlt, wie berichtet unter http://spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-wirtschaftsberater-empfehlen-ruestungskaeufe-an-privatfirma-auszulagern-a-1206242.html

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  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die in Ihrem Auf…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Studie zu BWServices [#29444]
Datum
5. Mai 2018 10:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die in Ihrem Auftrag erstellte Studie, in der Ernst&Young die Gründung einer BWServices GmbH für die Beschaffung großer Rüstungsprojekte empfiehlt, wie berichtet unter http://spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-wirtschaftsberater-empfehlen-ruestungskaeufe-an-privatfirma-auszulagern-a-1206242.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studie zu BWServices“ vom 05.05.2018 (#29444) …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Studie zu BWServices [#29444]
Datum
8. Juni 2018 02:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studie zu BWServices“ vom 05.05.2018 (#29444) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-755 Betr:: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.05…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Studie zu BWServices [#29444] (2. Versuch, da Zustellungsfehler)
Datum
13. Juni 2018 09:48
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-755 Betr:: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.05.2018 2. Ihre E-Mail vom 08.06.2018 (s.u.) Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage vom 8. Juni 2018 teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihres Antrags (Bezug 1.) noch andauert. Dies ist hauptsächlich darin begründet, dass zusätzlich zu den bisher mit der Angelegenheit befassten Stellen hausintern weitere Bereiche in den Bearbeitungsprozess eingebunden werden müssen. Gegenwärtig ist mir eine verlässliche Aussage, bis wann die Bearbeitung voraussichtlich zum Abschluss gebracht werden kann, leider nicht möglich. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf Ihr Anliegen zurück. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az 39-22-17/-755 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.05.2018 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Studie zu BWServices [#29444]
Datum
29. Juni 2018 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
R I 1 Az 39-22-17/-755 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.05.2018 2. Ihre Nachfrage vom 08.06.2018 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-755 vom 13.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 5. Mai 2018 haben Sie darum gebeten, Ihnen "Die in Ihrem Auftrag erstellte Studie, in der Ernst&Young die Gründung einer BWServices GmbH für die Beschaffung großer Rüstungsprojekte empfiehlt, wie berichtet unter http://spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-wirtschaftsberater-empfehlen-ruestungskaeufe-an-privatfirma-auszulagern-a-1206242.html " zu übersenden. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass seitens des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) keine derartige Studie beauftragt wurde. Antragsgegenständliche amtliche Informationen liegen somit nicht vor. Sofern sich Ihr Informationsinteresse ggf. auch auf das dem BMVg von der Fa. Ernst & Young ohne Beauftragung und unentgeltlich vorgelegte Ideenpapier "Ein Schnellboot der Rüstungsbeschaffung" erstrecken sollte, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Da eine etwaige Offenlegung des genannten Papiers Daten Dritter (hier: Fa. Ernst & Young) im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 IFG betrifft, bitte ich zudem, Ihren Antrag ggf. um die erforderliche Begründung (§ 7 Abs. 1 S. 3 IFG) zu erweitern. Nach § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Ich mache darauf aufmerksam, dass im dargestellten Drittbeteiligungsverfahren Ihr Antrag nebst Begründung an die Fa. Ernst & Young weitergegeben werden muss. Vor dem Hintergrund, dass Sie innerhalb Ihres o.g. Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, erbitte ich auch hierzu Ihre klarstellende Rückäußerung. Mit freundlichen Grüßen