Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In der kleinen Anfrage im Bundestag 18/13157 (https://kleineanfragen.de/bundestag/18/13157-elektrische-fortbewegungsmittel-fuer-den-nahbereich) wird eine Studie des BASt zu Elektrokleinstfahrzeugen erwähnt.

"Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) wurde beauftragt, sich einen Marktüberblick über Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob national eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um sie dann ggf. unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen zu können."

Bitte senden Sie mir die dort erwähnte Studie zu.

Zudem heißt in der kleinen Anfrage weiter: "Die BASt wurde am 24. November 2014 mit der Durchführung der Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen beauftragt. Über die Ergebnisse hat die BASt das BMVI regelmäßig informiert. Aufgrund der Zwischenergebnisse hat sich die Notwendigkeit ergänzender Tests ergeben. Die BASt hat die bisherigen Ergebnisse am 24. Mai 2017 vorgelegt."

Bitte senden Sie mir auch diese übermittelten Zwischenergebnisse zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In der kleinen Anfrage im Bundestag 18/13157 (https:…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen [#30956]
Datum
21. Juni 2018 11:57
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In der kleinen Anfrage im Bundestag 18/13157 (https://kleineanfragen.de/bundestag/18/13157-elektrische-fortbewegungsmittel-fuer-den-nahbereich) wird eine Studie des BASt zu Elektrokleinstfahrzeugen erwähnt. "Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) wurde beauftragt, sich einen Marktüberblick über Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob national eine Einteilung in Kategorien möglich ist, um sie dann ggf. unter bestimmten straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen zu können." Bitte senden Sie mir die dort erwähnte Studie zu. Zudem heißt in der kleinen Anfrage weiter: "Die BASt wurde am 24. November 2014 mit der Durchführung der Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen beauftragt. Über die Ergebnisse hat die BASt das BMVI regelmäßig informiert. Aufgrund der Zwischenergebnisse hat sich die Notwendigkeit ergänzender Tests ergeben. Die BASt hat die bisherigen Ergebnisse am 24. Mai 2017 vorgelegt." Bitte senden Sie mir auch diese übermittelten Zwischenergebnisse zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag vom 21.06.2018 ergeht folgender Bescheid: 1. De…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
AW: Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen [#30956]
Datum
25. Juni 2018 18:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag vom 21.06.2018 ergeht folgender Bescheid: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Gebühren werden nicht erhoben. Gründe I. Mit unten stehender E-Mail vom 21.06.2016 ersuchten Sie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) u.a. auf Basis des Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG -) um Überlassung der von der BASt für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erstellten Untersuchung zum Thema Kleinstelektrofahrzeuge. Hintergrund der Studie ist, dass seit Januar 2016 die neue Typengenehmigung (EU) 168/2013 in Kraft getreten ist. Diese besagt, dass stehend gefahrene und / oder selbstbalancierende Fahrzeuge national geregelt werden. Da es eine Vielzahl entsprechender Kleinstelektrofahrzeuge gibt, die z.Zt. nicht pflichtversichert sind und die ggf. zudem eine unzureichende Verkehrssicherheit aufweisen, wurde die BASt seitens des BMVI beauftragt, sich einen Marktüberblick über die Kleinstelektrofahrzeuge zu verschaffen. Geprüft werden soll, ob eine Kategorisierung der Kleinstelektrofahrzeuge möglich ist, so dass entsprechende Fahrzeugkategorien – unter bestimmten technischen und verhaltensrechtlichen Voraus-setzungen - im, öffentlichen Verkehr bewegt werden dürfen. Die Ergebnisse der Studie wurden dem BMVI als Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die Studie wurde BASt-seitig mittlerweile fertiggestellt und dem BMVI im 03.08.2017 zur Abnahme und Bitte um Freigabe zur Veröffentlichung übersandt. Eine formelle Abnahme und Freigabe seitens des BMVI zur Veröffentlichung der Studie ist bislang nicht erfolgt, so dass die Studie derzeit noch nicht veröffentlicht werden kann. II. Der Antrag ist abzulehnen, da der Herausgabe der begehrten Information Ausschlussgründe nach den §§ 3,4 IFG entgegenstehen. Gemäß § 3 Nr. 3 lit.) b IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratung von Behörden beeinträchtigt werden. Zielrichtung des § 3 Nr. 3 lit.) b IFG ist dabei, innerbehördliche Beratung, die auf eine offene Meinungsbildung und einen freien Meinungsaustausch angelegt sind, zu schützen. Derartige Beratung sollen wegen des Wissens um eine Offenlegung der einzelnen Beiträge und Meinungsbekundungen im Beratungsprozess nicht beeinträchtigt werden (vgl. zum Ganzen OVG NRW, Urteil vom 02.06.2015, Az.: 15 A 2062/12). Vorliegend würde eine vorzeitige Herausgabe der noch nicht abgenommenen Studie der BASt die innerbehördliche Beratung beeinträchtigen. Es steht insoweit nämlich zu befürchten, dass durch vorzeitige Herausgabe einer noch nicht abgeschlossen Studie seitens Dritter Einfluss auf die Gestaltung und Durchführung der Studie genommen werden könnte. Hierdurch entstünde insoweit dann zusätzlich die Gefahr, dass die Ausarbeitung eines auf den Studienergebnissen basierenden Gesetzesentwurfs vereitelt würde. Daher besteht zusätzlich ein Ablehnungsgrund nach § 4 des IFG. Lediglich vorsorglich weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin, dass die Untersuchung auf Basis wissenschaftlicher Methoden im Rahmen der der BASt als Ressortforschungseinrichtung zustehenden Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz Grundgesetz (GG) gefertigt worden ist. § 6 IFG um-fasst im Rahmen der den Informationsanspruch ausschließenden geistigen Schutzrechte auch die Wissenschaftsfreiheit (dazu instruktiv VG Braunschweig, Urteil vom 26.06.2013, Az.: 5 A 33/11). Geschützt wird dabei auch die Entscheidungsfreiheit darüber wie und welches Forschungsmaterial herausgegeben wird (VG Braunschweig a.a.O.) Ob das BMVI die Freigabe und Abnahme der Studie erteilt oder noch weitere Änderungswünsche geltend macht, ist derzeit noch nicht absehbar. Die begehrten Informationen stellen keine Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 2 UIG dar, so dass der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht eröffnet ist. Hinzukommend stellt die BASt weder eine zuständige Stelle i.S.d. § 2 Abs. 2 noch Abs. 3 des VIG dar. Darüber hinaus besteht aus den o.g. Gründen der Ausschlussgrund nach § 3 Nr. 1 lit. a), bb) VIG. Kostenentscheidung Gebühren und Auslagen werden gem. § 10 Abs. 3 S. 1 IFG Bund i.V.m. Nr. 1.1. der Anlage zur IFGGebV nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, In der Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen am 27.06.2018 -…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen [#30956]
Datum
30. Juni 2018 14:04
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, In der Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen am 27.06.2018 - Drucksache 19/3006 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/030/1903006.pdf) - wird auf die Fragen 8,9 und 10 zur Veröffentlichung der Studie mit "Der Forschungsbericht wird in Kürze durch die BASt veröffentlicht." geantwortet. Können Sie die Studie nun nach dieser IFG-Anfrage veröffentlichen oder zumindest ihr kommendes Veröffentlichungsdatum nennen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30956 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie in dem Ablehnungsbescheid vom 25.06.2018 bereits aufgeführt, können wir die Studi…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
AW: AW: Studie zu Elektrokleinstfahrzeugen [#30956]
Datum
3. Juli 2018 18:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie in dem Ablehnungsbescheid vom 25.06.2018 bereits aufgeführt, können wir die Studie weder veröffentlichen noch ein kommendes Veröffentlichungsdatum nennen. Mit freundlichen Grüßen