Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen

Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen.

Sollte die Studie noch nicht fertig gestellt sein, bitte ich Sie mir mitzuteilen, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2016
  • Frist
    21. Juni 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Studie zum aktiv…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen [#16846]
Datum
20. Mai 2016 09:28
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen. Sollte die Studie noch nicht fertig gestellt sein, bitte ich Sie mir mitzuteilen, wann mit der Fertigstellung zu rechnen ist. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung u…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR [IVBV] Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen [#16846]
Datum
20. Mai 2016 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IFG zur Studie zum aktiven und passiven Wahlr…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: [IVBV] Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen [#16846]
Datum
30. Mai 2016 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IFG zur Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen. Der Abschlussbericht der Forschergemeinschaft befindet sich derzeit in der Abnahme durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und kann erst danach veröffentlicht werden. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Abnahmeprüfung und ggf. notwendigem Überarbeitungsbedarf kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zum Termin der Veröffentlichung getroffen werden. Es wird aber seitens des BMAS eine Veröffentlichung des Abschlussberichts im Internet vor der parlamentarischen Sommerpause angestrebt. Mit freundlichen Grüßen