Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen

Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen

Ergebnis der Anfrage

Noch keine Daten. Mit Abschluss der Studie ist Ende 2015 zu rechnen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Februar 2014
  • Frist
    14. März 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Studie zum aktiv…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen [#5687]
Datum
10. Februar 2014 04:42
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Adresse. ... Mit freundlichen Grüßen
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen [#5687]
Datum
10. Februar 2014 04:43
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Adresse. ... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beant…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: JOB [IVBV] Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen [#5687]
Datum
10. Februar 2014 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: JOB [IVBV] Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen [#5687]
Datum
30. März 2014 19:12
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen" vom 10.02.2014 (#5687) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Februar 2014. Wegen anderer termingebun…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen
Datum
8. April 2014 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Februar 2014. Wegen anderer termingebundener Aufgaben komme ich leider erst heute auf Ihr Anfrage zurück. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis. Die Bundesregierung hat im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen, eine Studie in Auftrag zugeben, in der die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts untersucht und Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Partizipation von Menschen mit Behinderungen entwickelt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach einem europaweiten Vergabeverfahren im Dezember 2013 die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftler Prof. Dr. Heinrich Lang (Universität Greifswald), Prof. Dr. Anke Kampmeier (Hochschule Neubrandenburg), Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach (Universität Salzburg) und Prof. Dr. Gerd Strohmeier (Technische Universität Chemnitz) mit der Durchführung der Studie beauftragt. Ziel der Studie ist zu erfahren, welche Personenkreise von den Wahlrechtsausschlüssen in § 13 Nummer 2 und 3 Bundeswahlgesetz betroffen sind und in welchem Ausmaß. Des Weiteren ist die Frage zu klären, ob die Anknüpfung von Wahlrechtsausschlüssen an die dauerhafte richterliche Anordnung der Betreuung in allen Angelegenheiten (§ 13 Nummer 2 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch) bzw. an die richterliche Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen einer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen rechtswidrigen Tat und vom Täter aufgrund seines Zustandes ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit (§ 13 Nummer 3 Bundeswahlgesetz in Verbindung mit §§ 20, 63 Strafgesetzbuch) in praktischer und rechtlicher Hinsicht erforderlich und gerechtfertigt ist. Dazu werden die maßgeblichen wissenschaftlichen Fachgesellschaften sowie die Verbände behinderter Menschen in die Erstellung der Studie kontinuierlich eingebunden. Mit Abschluss der Studie ist Ende 2015 zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen