Studie zur deutschen ETCS-Migrationsstrategie [#33968]

Die Studie zur "Grundlagenermittlung für die deutsche ETCS-Migrationsstrategie" welche im Auftrag des BMVI durch die VIA Consulting & Development GmbH in Arbeitsgemeinschaft mit EBP Schweiz AG, R+R Burger AG, Uni Passau und der RWTH Aachen erstellt wurde.
Sollte die finale Version dieser Studie dem BMVI noch nicht vorliegen, so senden sie mir bitte den neuesten dem BMVI vorliegenden Zwischenstand zu.

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  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Studie zur &…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Studie zur deutschen ETCS-Migrationsstrategie [#33968] [#34467]
Datum
9. November 2018 08:38
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Studie zur "Grundlagenermittlung für die deutsche ETCS-Migrationsstrategie" welche im Auftrag des BMVI durch die VIA Consulting & Development GmbH in Arbeitsgemeinschaft mit EBP Schweiz AG, R+R Burger AG, Uni Passau und der RWTH Aachen erstellt wurde. Sollte die finale Version dieser Studie dem BMVI noch nicht vorliegen, so senden sie mir bitte den neuesten dem BMVI vorliegenden Zwischenstand zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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