Studie zur Unterstützung der Evaluierung der BSI-KritisV in der Branche Logistik

Die "Studie zur Unterstützung der Evaluierung der BSI-KritisV in der Branche Logistik", wie erwähnt in BT-Drucksache 19/24344

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die "Studie…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Studie zur Unterstützung der Evaluierung der BSI-KritisV in der Branche Logistik [#206271]
Datum
15. Dezember 2020 08:50
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die "Studie zur Unterstützung der Evaluierung der BSI-KritisV in der Branche Logistik", wie erwähnt in BT-Drucksache 19/24344
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 206271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206271/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Studie zur Unterstützung der Evaluierung der BSI-KritisV Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 15. Dezember…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Studie zur Unterstützung der Evaluierung der BSI-KritisV
Datum
15. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
657,2 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 15. Dezember 2020 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung der "Studie zur Unterstützung der Evaluierung der BSI-KritisV in der Branche Logistik', wie erwähnt in BT-Drucksache 19/24344. I. Entscheidung Ihr Antrag wird unter Berufung auf § 3 Nr. 4 IFG i.V.m. § 10 Abs. 15.3 BSIG abgelehnt. I. Begründung Das hier angefragte Dokument ist eine Grundlage für die Feststellung des Änderungsbedarfs in der BSI- KritisV. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nach § 3 Nr. 4 IFG nicht, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift ... geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht ... unterliegt. Dies ist hier der Fall: Dem Antrag auf Zugang zu Unterlagen betreffend die Evaluierung der BSI-KritisV steht die Regelung des § 10 Abs. 15. 3 BSIG entgegen. Danach wird Zugang zu Akten, die die Erstellung oder Änderung der BSI-KritisV betreffen, nicht gewährt. Dem Informationsersuchen kann daher nicht entsprochen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder elektronisch 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen durch E-Mail, an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>>, oder 2. durch eine De-Man l mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen