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Studie zur wirtschaftlichen Lage privater Haushalte

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Was kostet die Studie "Studie zur wirtschaftlichen Lage privater Haushalte" ? in den letzten Jahren

bzw.

Wie viel wird an "infas" gezahlt ?

Welche Geschenke bzw. Münzen werden den teilnehmenden Haushalten zur Verfügung gestellt ?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. März 2017
  • Frist
    3. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was kostet die…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studie zur wirtschaftlichen Lage privater Haushalte [#20869]
Datum
30. März 2017 23:48
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was kostet die Studie "Studie zur wirtschaftlichen Lage privater Haushalte" ? in den letzten Jahren bzw. Wie viel wird an "infas" gezahlt ? Welche Geschenke bzw. Münzen werden den teilnehmenden Haushalten zur Verfügung gestellt ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten in Ihrer IFG Anfrage vom 30.3.2017 um Mitteilung der Summe der Ausgaben, di…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Studie zur wirtschaftlichen Lage privater Haushalte [#20869]
Datum
25. April 2017 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten in Ihrer IFG Anfrage vom 30.3.2017 um Mitteilung der Summe der Ausgaben, die die Deutsche Bundesbank an die Firma Infas in den letzten Jahren gezahlt bzw. welche Kosten für die Haushaltstudie aufgelaufen sind. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Antwort auch Rechte Dritter, hier insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Fa. Infas betreffen würde. Daher werden wir nach den Regelungen des IFG ein formelles Drittbeteiligungsverfahren anstoßen müssen, das den Betroffenen die Möglichkeit der Stellungnahme binnen eines Monats einräumt. Nach § 6 Satz 2 IFG darf der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Geheimnisträger eingewilligt hat. Da die Drittbeteiligung zu einem höheren Verwaltungsaufwand führt, sind im Fall einer vollständigen oder teilweisen Herausgabe der beantragten Informationen Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung zu erheben. Bitte teilen sie uns bis zum 24.5.2017 mit, ob Sie vor diesem Hintergrund diese Anfrage weiter verfolgen wollen. Für diesen Fall übermitteln Sie auch bitte Ihre Postanschrift, um Ihnen einen etwaigen Gebührenbescheid zustellen zu können. Darüber hinaus weisen wir Sie darauf hin, dass bei der Betroffenheit von Rechten Dritter der IFG-Antrag gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG zu begründen ist. Wir geben Ihnen ebenfalls bis zum 24.5.2017 Gelegenheit, diese Begründung nachzuholen. Die Informationen zu den Geschenken für die Teilnehmer der Haushaltstudie sind eine öffentlich zugängliche Information. Diese finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Bundesbank/Forschung/Haushaltsstudie/Informationen_Haushalte/informationen_befragung.html Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.