Studien, auf deren Grundlage die neue Maskenpflicht verordnet wurde

Angesichts der neuen Maskenpflicht, möchte ich wissen, auf Grundlage welcher Studien diese angeordnet wurden. Besonders interessieren mich da Studien, die belegen, dass FFP2-Masken unbedenklich z.B. von Supermarktpersonal durchgehend getragen werden können. Und Studien, die belegen, dass die an der Seite offenen OP-Masken mindestens ebenso viel Schutz bieten, wie geschlossene Alltagsmasken.

Da ich auf anderem Wege von Ihnen keine Antwort darauf erhalten habe, hoffe ich, dass die Antwort diesmal ergiebiger ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angesichts der neuen Maske…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studien, auf deren Grundlage die neue Maskenpflicht verordnet wurde [#211019]
Datum
6. Februar 2021 11:03
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angesichts der neuen Maskenpflicht, möchte ich wissen, auf Grundlage welcher Studien diese angeordnet wurden. Besonders interessieren mich da Studien, die belegen, dass FFP2-Masken unbedenklich z.B. von Supermarktpersonal durchgehend getragen werden können. Und Studien, die belegen, dass die an der Seite offenen OP-Masken mindestens ebenso viel Schutz bieten, wie geschlossene Alltagsmasken. Da ich auf anderem Wege von Ihnen keine Antwort darauf erhalten habe, hoffe ich, dass die Antwort diesmal ergiebiger ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 211019 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Studien, auf deren Grundlage die neue Maskenpflicht verord…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Studien, auf deren Grundlage die neue Maskenpflicht verordnet wurde [#211019]
Datum
10. März 2021 08:56
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Studien, auf deren Grundlage die neue Maskenpflicht verordnet wurde“ vom 06.02.2021 (#211019) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 211019 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte(r) E.Antragsteller/in, die Maskenpflicht basiert auf Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz, d…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Betr.: Studien, auf deren Grundlage die neue Maskenpflicht verordnet wurde [#211019]
Datum
12. März 2021 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) E.Antragsteller/in, die Maskenpflicht basiert auf Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz, die das Land Rheinland-Pfalz in der Corona-Bekämpfungsverodnung umgesetzt hat. Für wissenschaftliche Grundlagen zur Maskenpflicht finden Sie Informationen in Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/19_20.pdf?__blob=publicationFile Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe mit Interesse den Bericht vom RKI und die Studie von 2008 gelesen, auf die…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betr.: Studien, auf deren Grundlage die neue Maskenpflicht verordnet wurde [#211019]
Datum
15. März 2021 11:32
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe mit Interesse den Bericht vom RKI und die Studie von 2008 gelesen, auf die der Bericht vom RKI verweist. Das dortige Ergebnis ist aber meiner Meinung nach nicht anwendbar, da die getestete Alltagsmaske zwar schlechter abschneidet, als die OP-Maske, aber es außer dem Material keine Information zum Sitz der Alltagsmaske gibt. Auf dem der Studie beiliegenden Bild sieht es so aus, als sei sie oben und unten offen. Also ähnlich undicht, wie die an der Seite offenen OP-Masken. Meine Frage galt aber konkret nach einem Vergleich mit eng anliegenden Alltagsmasken. Zudem gab es in dem von Ihnen verlinkten Papier keinen Hinweis auf die unbedenkliche Tragedauer über viele Stunden von FFP2-Masken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211019/
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte(r) E.Antragsteller/in, der Sitz einer Maske ist sowohl von der Maskenform als auch von der individue…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Betr.: Studien, auf deren Grundlage die neue Maskenpflicht verordnet wurde [#211019]
Datum
3. Mai 2021 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) E.Antragsteller/in, der Sitz einer Maske ist sowohl von der Maskenform als auch von der individuellen Anatomie des Trägers abhängig. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Maskentypen finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html). Zur Tragedauer der FFP2-Masken sowie erforderlichen Maskenpausen gibt es detaillierte arbeitsmedizinische Vorgaben, die auch in dem folgenden Übersichtsartikel zitiert werden: https://www.aerzteblatt.de/archiv/217528/FFP2-Masken-Schutz-nur-bei-korrekter-Nutzung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> nun bin ich wirklich verwirrt. Ich habe nach Studien gefragt, die belegen, dass &qu…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betr.: Studien, auf deren Grundlage die neue Maskenpflicht verordnet wurde [#211019]
Datum
7. Mai 2021 13:25
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nun bin ich wirklich verwirrt. Ich habe nach Studien gefragt, die belegen, dass "FFP2-Masken unbedenklich z.B. von Supermarktpersonal durchgehend getragen werden können". Denn genau das haben Sie in der "Ersten Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Vom 22. Januar 2021" angeordnet. Nun schicken Sie mir einen Link, in dem eindeutig steht: "nach 75 Minuten Tragedauer (einer FFP2– Maske ohne Ausatemventil) ist eine 30-minütige Erholung einzuhalten" Ebenso unter demselben Link zu finden: "Aus diesem Grund macht man im Arbeitsschutz auch für gesunde Arbeitnehmer erhebliche Vorgaben, wenn FFP2-Masken zu tragen sind: Vor Anwendung ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 für Atemschutzgeräte ist anzubieten, eine Betriebsanweisung ist zu erstellen, jeder Nutzer ist in der Anwendung zu unterweisen" Sie haben die Verordnung am 22.01.21 erlassen - am 25.01.21 ist sie in Kraft getreten, ohne ein Angebot der Gefährdungsbeurteilung oder Einweisung für die Bevölkerung. Deweiteren habe ich um Studien gebeten, die belegen, dass "die an der Seite offenen OP-Masken mindestens ebenso viel Schutz bieten, wie geschlossene Alltagsmasken." In Ihrem Link steht aber eindeutig: "Durch die Form und den Sitz der meisten medizinischen Gesichtsmasken kann ein Teil der Atemluft an den Rändern vorbei strömen. Vor allem bei der Einatmung kann durch diesen sogenannten „Leckstrom“ ungefilterte Atemluft angesogen werden." Die von Ihnen geschickten Links untermauern meiner Meinung nach nicht Ihre Anordnung der medizinischen Maskenpflicht, sondern untergraben sie. Das wundert mich doch sehr. Mittlerweile sind aber auch drei Monate vergangen. Ich werde deshalb die Anfrage mit dem Hinweis "Information nicht vorhanden" abschließen. Vielen Dank für die Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211019/