Studien mit Umweltbezug

Sämtliche vom BMF in Auftrag gegebene Studien (Sachverständigengutachten, Evaluationen, Begleitforschungen, demoskopische Untersuchungen, Metastudien etc.) in den Jahren 2015 bis 2019, die einen Bezug zu Umweltinformationen aufweisen, insbesondere Studien zu finanziellen Auswirkungen von Umweltveränderungen wie dem Klimawandel

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. August 2019
  • Frist
    11. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche v…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Studien mit Umweltbezug [#163227]
Datum
9. August 2019 08:24
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vom BMF in Auftrag gegebene Studien (Sachverständigengutachten, Evaluationen, Begleitforschungen, demoskopische Untersuchungen, Metastudien etc.) in den Jahren 2015 bis 2019, die einen Bezug zu Umweltinformationen aufweisen, insbesondere Studien zu finanziellen Auswirkungen von Umweltveränderungen wie dem Klimawandel
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium der Finanzen
Ihr Antrag vom 9. August 2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrer E-Mail vom 9. August 2019 beantragen Sie nach …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 9. August 2019
Datum
3. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrer E-Mail vom 9. August 2019 beantragen Sie nach dem IFGIUIGNIG: "Sämtliche vom BMF in Auftrag gegebene Studien (Sachverständigengutachten, Evaluationen, Begleitforschungen, demoskopische Untersuchungen, Metastudien etc.) in den Jahren 2015 bis 2019, die einen Bezug zu Umweltinformationen aufweisen, insbesondere Studien zu finanziellen Auswirkungen von Umweltveränderungen wie dem Klimawandel". Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG und § 3 Absatz 1 Satz 1 UIG wie folgt: I. Den Antrag lehne ich ab. II. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Der Antrag ist abzulehnen, weil sich Art, Umfang und Ziel der begehrten Informationen nicht feststellen lassen. Die gewünschten Informationen müssen unter Bezugnahme auf einen konkreten Lebenssachverhalt möglichst genau beschrieben werden. Der Begriff "Studie" ist an sich schon nicht klar definiert und nicht eindeutig abgrenzbar. Hier wird der Begriff aber auch noch auf "Sachverständigengutachten", "Evaluationen" u. a. ausgeweitet. Somit ist nicht klar, welche Art Informationen beantragt werden. Es wäre zudem eine rechtliche Prüfung und Bewertung ("Umweltinformationen") erforderlich, um die von der Antragstellung umfassten Informationen ermitteln zu können. Anträge, aufgrund derer die Behörde erst eine Rechtsanwendung durchführen muss, damit die begehrten Informationen bestimmt werden können, richten sich nicht mehr auf die bei der Behörde vorhandenen Informationen. Dass ein Anspruch bestehen kann, Zugang zu "Umweltinformationen" zu erhalten, bedeutet nicht, dass die Aufzeichnungen der Behörde, zu denen Zugang gewährt wird, allein durch die vom Antragsteller vorgegebene rechtliche Einstufung als "Umweltinformationen" hinreichend bestimmt wären. Die Informationen müssen sich aus dem gestellten Antrag ohne weitere Zuordnungsmerkmale identifizieren lassen. Ob ein "Bezug zu Umweltinformationen" gegeben ist, wäre aber erst nach Untersuchung aller gegebenenfalls einschlägigen Dokumente und dabei einer rechtlichen Prüfung und Bewertung festzustellen. Nach der Rechtsprechung (VG Frankfurt, 7 E 1487/07, Urteil vom 23. Januar 2008,juris Rn. 30; VG Münster, 1 K 3312/12, Urteil vom 13. September 2013,juris Rn. 30) richtet sich damit der Antrag auf im Rechtssinne nicht vorhandene Informationen und ist abzulehnen. Was Umweltinformationen sind, bestimmt sich nach§ 2 Absatz 3 UIG. Der vorliegende Antrag ist auf Umweltinformationen i. S. d. UIG gerichtet, die nicht eingegrenzt, sondern nur beispielhaft erläutert werden. Der Begriff der Umweltinformation wird sehr weit gefasst. Ein "Bezug" zu allen Umweltinformationen ist daher erst recht nicht klar umrissen. Der Antrag ist somit zu unbestimmt und ist auch aus diesem Grund abzulehnen. Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang jedoch mitteilen, dass Fragen nach Aufträgen an externe Gutachter oder Wissenschaftler auch Gegenstand von parlamentarischen Anfragen sind, die in den Bundestags-Drucksachen veröffentlicht werden. Die Antworten der Bundesregierung werden ebenfalls dort veröffentlicht. Exemplarisch möchte ich Sie auf die Bundestags- Drucksache 19/2448 hinweisen, dort mit dem Verständnis des Fragegegenstandes als wissenschaftliche Gutachten. Im Übrigen muss ich darauf hinweisen, dass die Beantwortung eines solchen IFG-Antrages, wenn er denn bearbeitet werden könnte, erkennbar keine "einfache Auskunft" darstellen würde, sondern zunächst einen hohen Untersuchungs- und Prüfungsaufwand bedeuten würde. Die im Antrag ausgeführte andere Einschätzung ist formularmäßig standardisiert vorgegeben, aber unzutreffend. Der Bescheid ergeht gebührenfrei, da bei Ablehnung eines Antrages keine Gebühren erhoben werden. Rechtsbehelfsbelehrung