Studien und Ergebnisse im Zusammenhang mit einem Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier durch den Einsatz von Glyphosat und POE-Tallowamin in der Agrar- und Landwirtschaft.

Studien und Ergebnisse im Zusammenhang mit einem Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier durch den Einsatz von Glyphosat und POE-Tallowamin in der Agrar- und Landwirtschaft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Studien und Ergebnisse im …
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studien und Ergebnisse im Zusammenhang mit einem Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier durch den Einsatz von Glyphosat und POE-Tallowamin in der Agrar- und Landwirtschaft. [#217888]
Datum
9. April 2021 17:29
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Studien und Ergebnisse im Zusammenhang mit einem Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier durch den Einsatz von Glyphosat und POE-Tallowamin in der Agrar- und Landwirtschaft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217888/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.04.2021 Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegen…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.04.2021
Datum
22. April 2021 12:10
Status
Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen anliegend unser Schreiben nur per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.04.2021; Unser Zeichen: 80-0703-05.2021/005 Sehr Antragstel…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 09.04.2021; Unser Zeichen: 80-0703-05.2021/005
Datum
7. Mai 2021 10:28
Status
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 19.04.2021. Leider sind Sie unserer Bitte um Mitteilung, ob sich Ihre Anfrage auf die Wirkung der beiden genannten Stoffe jeweils für sich allein genommen bezieht oder die Wirkung der beiden Stoffe zusammen, bisher nicht nachgekommen. Um Ihren Antrag prüfen zu können, benötigen wir hierzu eine Rückmeldung. Sollten wir bis zum 21.05.2021 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten und werden den Vorgang weglegen. Mit freundlichen Grüßen