Studien und Untersuchungs-Ergebnisse zu Böden+Umweltverseuchung durch die Abgase aus Personenkraftwagen gibt bezogen auf die Entfernung abseits der Bundesstrassen?

Ich möchte Wissen ob es gesicherte Studien und Untersuchungs-Ergebnisse
zu Böden+Umweltverseuchung durch die Abgase aus Verkehrsaufkommen gibt bezogen auf die Verseuchungs Entfernung abseits der Bundesstrassen und wo ich sie einsehen ,erhalten kann?
Zum Verständniss :Wir wohnen an einer stark befahrenen Str.B38 und haben
vor 3Jahren einen Permakulturgarten angelegt der sich ca 30m parallel befindet da verschiedene Bestandteile der Kraftstoffverbrennung (Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Benzperoxid,Bleiverbindungen(Schwermetalle),Stickoxide)
äusserst Gesundheitsschädlich sind und wir die wertvolle Arbeitszeit investieren um gesündere und schmackhaftere Nahrungsmittel als es Supermärkte in den Handel bringen können zu erzeugen interressiert uns wie weit die Abgase fliegen und wie es sich mit Aufkonzentration in der Umgebung verhält.Hierzu spuckte das Netz uns keine ausreichenden Ergebnisse aus daher frage ich sie.
Im Buch das ich gerade lese "Die sanfte Revolution "Kölsch/Veit aus 1978 ist der damalige Verseuchungsgrad der Strassen Deutschlands ein Thema (damals mit unverbleit und ohne Katalysator) daher frage ich mich wieviel
Neuauftrag von Giften auf meiner Beetfläche erfolgt und ob es bis dorthin fliegt.Die Fläche wurde erst komplett abgetragen und die Bodenlebewesen aktiven Schichten A+B durch Humusbildung neu erzeugt um eine Altbelastung auszuschliessen.
Hochachtungsvoll J.T.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte Wisse…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Studien und Untersuchungs-Ergebnisse zu Böden+Umweltverseuchung durch die Abgase aus Personenkraftwagen gibt bezogen auf die Entfernung abseits der Bundesstrassen? [#35275]
Datum
21. Dezember 2018 00:13
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte Wissen ob es gesicherte Studien und Untersuchungs-Ergebnisse zu Böden+Umweltverseuchung durch die Abgase aus Verkehrsaufkommen gibt bezogen auf die Verseuchungs Entfernung abseits der Bundesstrassen und wo ich sie einsehen ,erhalten kann? Zum Verständniss :Wir wohnen an einer stark befahrenen Str.B38 und haben vor 3Jahren einen Permakulturgarten angelegt der sich ca 30m parallel befindet da verschiedene Bestandteile der Kraftstoffverbrennung (Kohlenmonoxid,Kohlendioxid,Benzperoxid,Bleiverbindungen(Schwermetalle),Stickoxide) äusserst Gesundheitsschädlich sind und wir die wertvolle Arbeitszeit investieren um gesündere und schmackhaftere Nahrungsmittel als es Supermärkte in den Handel bringen können zu erzeugen interressiert uns wie weit die Abgase fliegen und wie es sich mit Aufkonzentration in der Umgebung verhält.Hierzu spuckte das Netz uns keine ausreichenden Ergebnisse aus daher frage ich sie. Im Buch das ich gerade lese "Die sanfte Revolution "Kölsch/Veit aus 1978 ist der damalige Verseuchungsgrad der Strassen Deutschlands ein Thema (damals mit unverbleit und ohne Katalysator) daher frage ich mich wieviel Neuauftrag von Giften auf meiner Beetfläche erfolgt und ob es bis dorthin fliegt.Die Fläche wurde erst komplett abgetragen und die Bodenlebewesen aktiven Schichten A+B durch Humusbildung neu erzeugt um eine Altbelastung auszuschliessen. Hochachtungsvoll J.T.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG-Antrag: Böden- und Umweltverseuchung durch PKW-Abgase (Az.: A-IR/11100100-IF30252) Sehr ge…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Antrag: Böden- und Umweltverseuchung durch PKW-Abgase (Az.: A-IR/11100100-IF30252)
Datum
8. Januar 2019 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21. Dezember 2018. Bitte entschuldigen Sie die durch die Feiertage verspätete Eingangsbestätigung. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30252 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
WG: IFG-Bescheid: Böden- und Umweltverseuchung durch PKW-Abgase (Az.: A-IR/11100100-IF30252) Sehr geehrtAntragstel…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
WG: IFG-Bescheid: Böden- und Umweltverseuchung durch PKW-Abgase (Az.: A-IR/11100100-IF30252)
Datum
28. Januar 2019 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 21. Dezember 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30252) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Beantwortung folgender Fragen: Gibt es gesicherte Studien und Untersuchungsergebnisse zu Böden- und Umweltverseuchung durch die Abgase aus Verkehrsaufkommen, bezogen auf die Verseuchungsentfernung abseits der Bundesstrassen? Wo können solche Informationen einsehen werden? Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit Fachabteilungen unseres Hauses das Folgende mit: Die von Ihnen gewünschten Informationen kann das Statistische Bundesamt leider nicht liefern. Die angefragten Informationen sind nicht in Form einer statistischen Erhebung zu erzeugen. Wir verfügen somit über keinerlei Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Möglicherweise hat das Umweltbundesamt zu einer solchen Fragestellung bereits Studien veranlasst und verfügt demnach über entsprechende Angaben. Vielleicht kann man Ihnen dort weiterhelfen. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Telefon: +49-340-2103-2416 Fax: +49-340-2103-2285 <<E-Mail-Adresse>> www.umweltbundesamt.de Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können, hoffen aber, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen