Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen im Alter von 2-4 Monaten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Alle Ihrer Behörde vorliegende Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen, die das Alter von 2-4 Monaten umfassen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Ihrer Behörde …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen im Alter von 2-4 Monaten [#186265]
Datum
9. Mai 2020 08:58
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ihrer Behörde vorliegende Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen, die das Alter von 2-4 Monaten umfassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186265 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
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Robert Koch-Institut
Betreff
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Datum
9. Mai 2020 08:58
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen im…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen im Alter von 2-4 Monaten [#186265]
Datum
14. Juni 2020 21:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen im Alter von 2-4 Monaten“ vom 09.05.2020 (#186265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186265
Robert Koch-Institut
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Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juni 2020 21:34
Status
Warte auf Antwort

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen im…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen im Alter von 2-4 Monaten [#186265]
Datum
24. Juni 2020 21:28
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen im Alter von 2-4 Monaten“ vom 09.05.2020 (#186265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186265/
Robert Koch-Institut
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Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Juni 2020 21:28
Status
Warte auf Antwort

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Robert Koch-Institut
Ihre Erinnerung vom 24.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Erinnerung haben wir erhalten. Leider lie…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Erinnerung vom 24.06.2020
Datum
25. Juni 2020 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Erinnerung haben wir erhalten. Leider liegt uns Ihr ursprünglicher Antrag „Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen im Alter von 2-4 Monaten“ vom 09.05.2020 nicht vor. Wir bitten daher zunächst um Übersendung dieses Antrags, bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Vorsorglich weisen wir schon jetzt auf Folgendes hin: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Ihrer Behörde …
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
wiederholter Antrag zu "Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen im Alter von 2-4 Monaten" vom 09.05.2020 [#186265]
Datum
29. Juni 2020 08:33
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Ihrer Behörde vorliegende Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen, die das Alter von 2-4 Monaten umfassen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186265/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 29.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits in unserer E-Mail vom 25.06.2020 mitgeteilt, h…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 29.06.2020
Datum
9. Juli 2020 16:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits in unserer E-Mail vom 25.06.2020 mitgeteilt, haben wir eine Vielzahl umfangreicher IFG-Anträge in Bearbeitung und wir müssen Sie aus diesem Grunde noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 091-2020. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 09.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihn…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 09.05.2020
Datum
24. Juli 2020 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Im Fachgebiet Impfprävention des Robert-Koch Instituts ist die Geschäftsstelle der Ständigen Impfkommission (STIKO) angesiedelt, die in Zusammenarbeit mit der STIKO die wissenschaftliche Grundlage für die Empfehlungen der STIKO erarbeitet, wofür v.a. in der internationalen wissenschaftlichen Literatur publizierte und öffentlich zugängliche Daten verwendet werden. Diese Datengrundlage, die den jeweils aktuellen Stand der Studienlage abbildet, wird gemeinsam mit der jeweiligen STIKO-Empfehlung in Form der sog. Wissenschaftlichen Begründung der Empfehlung veröffentlicht. Allerdings wurde dieses Vorgehen erst im Jahr 2001 eingeführt. Die von Ihnen erfragte Hepatitis B Impfung von Säugligen im Alter von 2-4 Monaten wird bereits seit 1995 empfohlen. Die zuletzt durchgeführte Überarbeitung der Impfempfehlung gegen Hepatitis B fokussierte auf die Impfung von Indikations- und Risikogruppen. Die dazugehörige Wissenschaftlichen Begründung der Empfehlung mit den Verweisen auf die zugrundeliegenden Studien finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2013/Ausgaben/36_37_13.pdf?__blob=publicationFile Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 09.05.2020 [#186265] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 24.07.2020.…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag vom 09.05.2020 [#186265]
Datum
29. Juli 2020 01:02
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 24.07.2020. In dem von Ihnen geschickte Dokument geht es leider um die wissenschaftliche Begründung für die Änderung der Empfehlung zur Impfung gegen Hepatitis B bei den Erwachsenen und nicht bei Säuglingen. In meiner Anfrage fragte ich nach Studien, die an Säuglingen im Alter von 2 bis 4 Monaten durchgeführt sind und Ihrer Behörde vorliegen. Nichtsdestotrotz habe ich mir alle Studien in Ihrem Dokument angeschaut. Leider konnte ich unter diesen Studien keine finden, die an Säuglingen im Alter von 2 bis 4 Monaten durchgeführt sind. Es gab nur den einen Artikel, der zwar keine Impfstudie war, aber über die Häufigkeit der Hepatitis B Infektionen an Säuglingen berichtet. Es ist diese Studie in Ihrem Artikel: 15. Franks AL, Berg CJ, Kane MA, et al.: Hepatitis B virus infection among children born in the United States to Southeast Asian refugees. NEJM 1989; 321(19): 1301–1305 Durch Ihren Hinweis über die erste STIKO-Empfehlung von 1995 konnte ich das Dokument mit der damaligen Empfehlung finden: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/320/29K393SAnqkjs.pdf Leider steht in diesem Dokument nicht, welche Studien hierzu berücksichtigt worden sind, obwohl STIKO für eine Empfehlung ausspricht. Deshalb möchte ich Sie erneut bitten, die Hepatitis B Studien, die an Säuglingen im Alter von 2-4 Monate durchgeführt worden sind, die Ihrer Behörde vorliegen und die zu dieser positiven STIKO-Empfehlung von 1995 geführt haben, mir zu schicken. Ich bedanke mich für die bisherigen Informationen, die Sie mir zur Verfügung gestellt haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186265/
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AW: Ihr Antrag vom 09.05.2020 [#186265] Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner letzten Nachricht vom 29.07.2020 b…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag vom 09.05.2020 [#186265]
Datum
2. Dezember 2020 14:17
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner letzten Nachricht vom 29.07.2020 bat ich Sie darum, die Liste der Hepatitis B Studien, die an Säuglingen im Alter von 2-4 Monate durchgeführt worden sind, die Ihrer Behörde vorliegen und die zu der positiven STIKO-Empfehlung von 1995 geführt haben, mir zu schicken. Leider haben Sie auf meine Anfrage keine Antwort gegeben. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186265/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 09.05.2020 [#186265] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Studien…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 09.05.2020 [#186265]
Datum
24. Februar 2021 23:03
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen im Alter von 2-4 Monaten“ vom 09.05.2020 (#186265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um einige Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186265/
Robert Koch-Institut
Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.05.2020 #186265 /091 Seh…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.05.2020 #186265 /091
Datum
25. Februar 2021 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Wir bedauern Ihnen mitzuteilen das uns zu Ihrer Anfrage keine weiteren amtlichen Informationen vorliegen. Erst seit 2001 wird die Datengrundlage der jeweiligen STIKO-Empfehlung in Form der sog. Wissenschaftlichen Begründung der Empfehlung veröffentlicht. Die Hepatitis B Impfung von Säugligen im Alter von 2-4 Monaten wurde bereits 1995 empfohlen. Daher liegen uns die der Empfehlung zugrundeliegenden Studien nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.05.2020 #186265 /091…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.05.2020 #186265 /091 [#186265]
Datum
6. März 2021 00:58
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe in meiner Anfrage nicht nach den der STIKO-Empfehlung von 1995 zugrundeliegenden Studien gefragt. In meiner ursprünglichen IFG-Anfrage habe ich folgendes formuliert: "Alle Ihrer Behörde vorliegende Studien zu Hepatitis B Impfungen an Säugligen, die das Alter von 2-4 Monaten umfassen." Liegen Ihrem Institut solche Studien vor, bitte ich Sie mir diese im Rahmen des IFG zu schicken. Liegen Ihrem Institut gar keine Studien zu Hepatitis B Impfungen, die an Säuglingen im Alter von 2-4 Monaten durchgeführt worden sind, vorliegen, bitte ich Sie mir das mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186265/

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Robert Koch-Institut
Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.05.2020 #186265 /091 [#1…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Schreiben vom 24.02.2021 zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.05.2020 #186265 /091 [#186265]
Datum
9. März 2021 12:30
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Uns liegen zu Ihrer Anfrage für die benannte Altersgruppe keine amtliche Informationen im Sinne des IFG vor. Mit freundlichen Grüßen