Studienabbruch + Studiengangswechsel

Nach Studienfach und Semester der Einschreibung aufgeschlüsselt: die Anzahl derjenigen, die innerhalb der letzten zehn Jahre ohne entsprechenden Abschluss exmatrikuliert wurden, die Anzahl derjenigen, die den entsprechenden Abschluss erreicht haben sowie die Anzahl derjenigen, die im gleichen Zeitraum immatrikuliert wurden (im besten Fall gegliedert nach "Studienabbruch ist erfolgt / Abschluss erreicht / studiert weiterhin")..
Falls vorliegend, so bitte auch direkt eine Abbruch-Quote nach Studiengang und Semester der Einschreibung gegliedert.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Studienfach un…
An Georg-August-Universität Göttingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studienabbruch + Studiengangswechsel [#131684]
Datum
17. April 2019 09:33
An
Georg-August-Universität Göttingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Studienfach und Semester der Einschreibung aufgeschlüsselt: die Anzahl derjenigen, die innerhalb der letzten zehn Jahre ohne entsprechenden Abschluss exmatrikuliert wurden, die Anzahl derjenigen, die den entsprechenden Abschluss erreicht haben sowie die Anzahl derjenigen, die im gleichen Zeitraum immatrikuliert wurden (im besten Fall gegliedert nach "Studienabbruch ist erfolgt / Abschluss erreicht / studiert weiterhin").. Falls vorliegend, so bitte auch direkt eine Abbruch-Quote nach Studiengang und Semester der Einschreibung gegliedert. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Georg-August-Universität Göttingen
Sehr geehrtAntragsteller/in da es in Niedersachsen bisher keinen voraussetzungslosen Anspruch von Bürgerinnen und…
Von
Georg-August-Universität Göttingen
Betreff
AW: Studienabbruch + Studiengangswechsel [#131684]
Datum
24. April 2019 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da es in Niedersachsen bisher keinen voraussetzungslosen Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf Zugang zu Informationen aus Vorgängen öffentlicher Stellen gibt und Ihre Anfrage nicht in den Geltungsbereich des von Ihnen zitierten NUIG fällt, können wir Ihre Anfrage zum derzeitigen Zeitpunkt leider nicht beantworten. Ich bitte um Ihr Verständnis und sende Ihnen Freundliche Grüße