Studiengänge §7 EBPV

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

§7 Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung (EBPV) setzt voraus, dass für die Zulassung zur Prüfung zum Eisenbahnbetriebsleiter unter anderem ein ingenieurwissenschaftliches Studium bestimmter Fachrichtungen abgeschlossen sein muss. Zunächst möchte ich anfragen, ob auch ein wirtschaftsingenieurwissenschaftliches Studium (im Besonderen Verkehrswirtschaft der TU Dresden) den Anforderungen entspricht. Weiterhin erbitte ich die Zusendung einer Liste mit allen den Anforderung entsprechenden Studiengängen in Deutschland, sofern sie existiert. Falls nicht, frage ich hiermit nach einer selbstverständlich anonymisierten Liste von Zulassungen in Präzedenzfällen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: §7 Eisenbahnbetr…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studiengänge §7 EBPV [#31314]
Datum
27. Juni 2018 21:56
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
§7 Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung (EBPV) setzt voraus, dass für die Zulassung zur Prüfung zum Eisenbahnbetriebsleiter unter anderem ein ingenieurwissenschaftliches Studium bestimmter Fachrichtungen abgeschlossen sein muss. Zunächst möchte ich anfragen, ob auch ein wirtschaftsingenieurwissenschaftliches Studium (im Besonderen Verkehrswirtschaft der TU Dresden) den Anforderungen entspricht. Weiterhin erbitte ich die Zusendung einer Liste mit allen den Anforderung entsprechenden Studiengängen in Deutschland, sofern sie existiert. Falls nicht, frage ich hiermit nach einer selbstverständlich anonymisierten Liste von Zulassungen in Präzedenzfällen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Eisenbahn-Bundesamt
GZ 34agv/020-0001#003-003 Antwortschreiben Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie das Antwortschreiben …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
GZ 34agv/020-0001#003-003 Antwortschreiben
Datum
26. Juli 2018 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Anhang finden Sie das Antwortschreiben zu Ihrer E-Mailanfrage vom 27.06.2018. Mit freundlichen Grüßen