Studiengebühren für internationale Studierende
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die vollständige Prüfungsmitteilung "Studiengebühren für internationale Studierende an Universitäten" (März 2021, Az. I-1400Q09000-2001.13) des Landesrechnungshofs,
- sämtliche Dokumente, die Informationen darüber enthalten, dass aufgrund der Eingabe des Landesrechnungshofes eine Überprüfung der Recht und Zweckmäßigkeit der Satzung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg über die Studiengebührenbefreiung von besonders begabten Internationalen Studierenden durchgeführt werden soll und das Verfahren bis zur Klärung der Recht- und Zweckmäßigkeit ausgesetzt wird;
- sämtliche Unterlagen zu den Plänen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eine neue Satzung über die Studiengebührenbefreiung von besonders begabten Internationalen Studierenden zu erlassen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum26. März 2022
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30. April 2022
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