Studienplatzklagen gegen die TH Köln und die HS Düsseldorf

Eine Aufstellung, wieviele Klagen auf Zulassung innerhalb bzw. außerhalb der festgesetzten Kapazität (sog. Studienplatzklage) gegen die Technische Hochschule Köln und die Hochschule Düsseldorf erhoben wurden und wie diese Verfahren ausgegangen sind (gerichtlicher Vergleich/Antrag auf Zulassung wurde stattgegeben/Antrag auf Zulassung wurde abgelehnt).

Sollten Sie erwägen, für diesen Antrag Gebühren oder Auslagen zu berechnen, bitte ich schon jetzt um eine Aufstellung, welche/r Beamtin/Beamter für welche Tätigkeit wie lange braucht. Sollten Sie die angefragten Daten nicht haben, bitte ich um die Weiterleitung meiner Anfrage an die jeweiligen Hochschulen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. März 2016
  • Frist
    5. April 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studienplatzklagen gegen die TH Köln und die HS Düsseldorf [#15896]
Datum
3. März 2016 21:30
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung, wieviele Klagen auf Zulassung innerhalb bzw. außerhalb der festgesetzten Kapazität (sog. Studienplatzklage) gegen die Technische Hochschule Köln und die Hochschule Düsseldorf erhoben wurden und wie diese Verfahren ausgegangen sind (gerichtlicher Vergleich/Antrag auf Zulassung wurde stattgegeben/Antrag auf Zulassung wurde abgelehnt). Sollten Sie erwägen, für diesen Antrag Gebühren oder Auslagen zu berechnen, bitte ich schon jetzt um eine Aufstellung, welche/r Beamtin/Beamter für welche Tätigkeit wie lange braucht. Sollten Sie die angefragten Daten nicht haben, bitte ich um die Weiterleitung meiner Anfrage an die jeweiligen Hochschulen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen erbetenen detaillierten Informationen liegen mir nicht vor. Rein vorsor…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Studienplatzklagen gegen die TH Köln und die HS Düsseldorf [#15896]
Datum
7. März 2016 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen erbetenen detaillierten Informationen liegen mir nicht vor. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Erteilung der von Ihnen erbetenen umfassenden schriftlichen Auskunft betr. den Ausgang zumindest teilweise viele Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegender Klageverfahren einen erheblichen Vorbereitungsaufwand erwarten lässt. Eine gebührenfreie Erteilung der Auskunft drängt sich unter diesen Umständen nicht auf. Vielmehr liegt die Annahme nicht fern, dass vorliegend auch eine Gebühr in Höhe von 500 € zzgl. Auslagen je Hochschule gerechtfertigt sein kann. Sofern Sie gleichwohl die Auskunft wünschen, wenden Sie sich ggf. in der Angelegenheit unmittelbar an die von Ihnen genannten Hochschulen. Mit freundlichen Grüßen