Studienverlaufsstatistiken

Laut den aktuellen Hochschulverträgen, liefern Ihnen die Hochschulen jährlich eine Studienverlaufsstatistik. Erstmalig für das Jahr 2019. Ich bitte um Übermittlung dieser Statistiken ab dem Jahr 2019 für die liefernden Hochschulen.

Ergebnis der Anfrage

So wie es aussieht, werden die Daten, die die Hochschulen liefern vom MWFK nicht weiter aufbereitet. Sie werden auch in einem für maschinelle Auswertung sehr ungünstigen Format an des MWFK geliefert. Digitialisierung geht anders.
Ich gehe davon aus, dass das MWFK "händisch" in die Tabellen schaut und sonst keine weitere Verwendung für die Daten hat.
Es wird also vor einem Gericht immer argumentieren können, dass es bei der "Suche" danach verschiedene Emailpostfächer hat auslesen müssen und alles zusammentragen musste. Ein AIG Petent zahl hier also für die fehlende Digitalisierung des MWFK für Daten Geld, die hätten eigentlich schnell und einfach zur Verfügung stehen sollen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2022
  • Frist
    14. Februar 2023
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Studienverlaufsstatistiken [#264874]
Datum
6. Dezember 2022 19:46
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut den aktuellen Hochschulverträgen, liefern Ihnen die Hochschulen jährlich eine Studienverlaufsstatistik. Erstmalig für das Jahr 2019. Ich bitte um Übermittlung dieser Statistiken ab dem Jahr 2019 für die liefernden Hochschulen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 264874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264874/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022 Sehr geehrter Herr Langner, hiermit bestätige ich Ihnen den E…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022
Datum
23. Dezember 2022 12:30
Status
Warte auf Antwort
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1,9 KB


Sehr geehrter Herr Langner, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage über fragdenstaat.de mit der Anfragenr. 264874. Ausweislich Ihres Anschreibens haben Sie Ihre Anfrage unter einen Kostenvorbehalt gestellt. Bezüglich der mit der Anfrage voraussichtlich verbundenen Gebühren teile ich Ihnen entsprechend Folgendes mit: Das Auskunftsbegehren wird sich aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes gebührenrechtlich voraussichtlich im Rahmen eines umfangreichen Falles nach Nr. 1.2.2 Anlage AlGGebO bewegen und dabei innerhalb der unteren bis mittleren Spanne des Gebührenrahmens der Ziffer. Bitte teilen Sie mir bis zum 2. Januar 2023 mit, ob Sie Ihr Begehren nach diesem Hinweis zu den voraussichtlichen Kosten weiter verfolgen möchten. Bei einer späteren Mitteilung kann die Frist des 6. Januar 2023 zur Akteneinsicht infolge des erforderlichen Verwaltungsaufwandes eventuell nicht gewahrt werden. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022 [#264874] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022 [#264874]
Datum
23. Dezember 2022 21:13
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Grundsätzlich bin ich bereit Kosten zu tragen, sofern ich verstehe warum diese ganz konkret entstehen. Vielleicht können Sie ausführen welcher konkrete Verwaltungsaufwand hier entsteht. Im Moment kann ich nicht erkennen, wie die Weiterleitung der von den Hochschulen übermittelten Unterlagen einen besonderen Aufwand darstellen soll. Es scheint ja auch ein standardisiertes Abfrageraster zu geben, so das Vergleiche zwischen den Hochschulen möglich sind. Die LDA schreibt in ihren Anwendungshinweisen zum AIG bezüglich der Kosten.: "Die rechtliche Prüfung spielt nach dem oben Ausgeführten also nur eine untergeordnete Rolle. Wichtiger sind jene Aufwendungen, die unmittelbar mit der Durchführung der Akteneinsicht zusammenhängen, beispielsweise das Schwärzen schutzbedürftiger Daten oder die Durchführung von Anhörungs- und Zustimmungsverfahren. Auch die Erstellung eines komplizierteren Bescheids zur Akteneinsicht zählt zu dieser Kategorie." "Der Rechercheaufwand bzw. die Zeit, die eine Behörde für die Suche der zur Einsicht begehrten Akten aufwendet, ist vor allem von der Organisation innerhalb der Behörde abhängig. Eine unzureichende Aktenführung oder Archivierung sowie die mangelnde Trennung personenbezogener von allgemeinen Daten innerhalb einer Akte führen automatisch zu einem höheren tatsächlichen Aufwand bei der Suche sowie bei der Aussonderung schutzbedürftiger Daten. Dieser darf in keinem Fall in Form von Kosten auf den Antragsteller abgewälzt werden." Ich kann im Moment nicht erkennen, warum hier umfangreich personenbezogene Daten geschwärzt werden müssen oder Anhörungs- und Zustimmungsverfahren erforderlich wären. Ganz besonder, wenn es mir scheint, die Daten liegen maschinenlesbar für Vergleich vor. Ich bitte um Rückmeldung Ihrerseits und verweise auch auf Ihre Möglichkeit sich mit der LDA zum Thema Kosten in Kontakt zu setzen. Mit freundlichen Grüßen und ein spannendes 2023 Marcel Langner Anfragenr: 264874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264874/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
AW: AW: Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022 [#264874] Sehr geehrter Herr Langner, ich wünsche Ihn…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: AW: Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022 [#264874]
Datum
5. Januar 2023 11:22
Status
Warte auf Antwort
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1,9 KB


Sehr geehrter Herr Langner, ich wünsche Ihnen ein frohes und gutes neues Jahr. Vielen Dank für Ihre Ergänzungen bzw. Nachfragen, die ich gern beantworten möchte. Wir haben in den vergangenen Tagen noch einmal eine Reihe von Gesprächen im Haus geführt. Und die Daten sowie den sich daraus ergebenen Verwaltungsaufwand noch einmal geprüft. Der genaue Aufwand kann letztlich erst dann abgeschätzt werden, wenn die Daten für Sie aufbereitet werden. Dabei kann es sich bei Ihrer Anfrage möglicherweise auch um einen sog. einfachen Fall i.S.d. Tarifstelle 1.2.1 der Anlage zur AIGGebO handeln. Für den Fall, dass Kosten erhoben werden, wird die Erhebung begründet. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: AW: Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022 [#264874] Sehr << Anrede >> danke ebenso. …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: AW: Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022 [#264874]
Datum
5. Januar 2023 20:12
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke ebenso. Je weniger Arbeit ich mit meinem Transparenzwünschen erzeuge, desto besser. Ich bin technisch gut bewandert und nehme auch .csv, .json oder sql Exports aus Datenbanken solange ich halbwegs daraus erkennen kann, wie die Daten zu lesen sind. Mir reichen die Daten im Sinne einer Auskunftserteilung. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 264874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264874/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
AW: AW: Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022 [#264874] Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: AW: Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022 [#264874]
Datum
6. Januar 2023 17:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe diese so, dass Sie die Gebühren dann übernehmen werden. Wir werden die Daten zusammenstellen und dann wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: AW: Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022 [#264874] Sehr << Anrede >> ich bin etwas u…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: AW: Anfragenr. 264874, Ihr Antrag vom 6. Dezember 2022 [#264874]
Datum
8. Januar 2023 22:30
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin etwas unsicher, wie ich Ihre Ausführungen zu verstehen habe. Eine Schätzung findet ja VOR der Abarbeitung statt. Sie schreiben jedoch, dass Sie erst schätzen können, wenn die Daten "aufbereitet" werden. Ich vermute Sie meinen in diesem Kontext nicht die Schätzung, sondern die konkrete Erhebung. Ich wünsche auch keine Aufbereitung, im Sinne der Veränderung von Daten. Ich möchte die Daten so, wie Sie vorliegen. Auf eine Aufbereitung habe ich auch keinen Rechtsanspruch. Nur auf das, was da ist. So wie es eben vorliegt. Die von mir erwünschten Informationen können jedoch mehrfach vorliegen. Einmal in Form des Originals, welches Ihnen sicherlich digital von den Hochschulen zuging und zum anderen, bereits durch Sie für Ihre eigenen Zwecke aufbereitet, da Sie ja sicherlich selbst Auswertungen vornehmen. Eine extra Aufbereitung nur für mich wünsche ich nicht. Ich vermute Sie meinen in diesem Kontext keine Aufbereitung, sondern das zusammenstellen aus den Akten. Ich gehe im Allgemeinen von den Grundlagen ordnungsgemäßer Aktenführung aus. Sollten die Daten in einer SQL oder (anderen z.B. TimeSeries) basierten Datenbank vorliegen, so ist der Export in ein maschinenlesbares Format eine Sache von wenigen Minuten für Ihre IT. Ein maschinenlesbares Format wird von mir bevorzugt. Ich habe verstanden, dass Sie schätzen, dass wir im Bereich von 0€...100€ landen könnten oder in der Mitte von 100€...500€. Ich bekräftige, dass ich weiterhin nicht erkennen kann warum hier Kosten entstehen sollen, bestätige jedoch, dass ich Ihre Schätzung(en) verstanden habe und bitte Sie fortzufahren. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 264874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264874/
Marcel Langner
Gebührenbescheid
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
19. Januar 2023
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
Marcel Langner
AW: Gebührenbescheid [#264874] Sehr << Anrede >> ich erhielt heute Ihren Gebührenbescheid. Ich bin etw…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Gebührenbescheid [#264874]
Datum
21. Januar 2023 21:40
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erhielt heute Ihren Gebührenbescheid. Ich bin etwas unschlüssig, wie ich diesen zu verstehen habe. Nehmen Sie die Übermittlung der Daten erst vor, wenn die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist? Bisher habe ich keine der angesprochenen 32 Dokumente erhalten. Benötigen Sie Hilfe bei der elektronischen Übermittlung? Warum findet für diesen Gebührenbescheid, der ja unabhängig von der Sachentscheidung rechtlich geprüft werden kann, kein Vorverfahren mit Widerspruchsmöglichkeit statt, sondern laut Rechtsbehelf muss sofort Klage eingereicht werden? Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 264874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264874/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
AW: Gebührenbescheid [#264874] Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Mail. Gegen den Gebührenbescheid …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
AW: Gebührenbescheid [#264874]
Datum
23. Januar 2023 11:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Mail. Gegen den Gebührenbescheid findet kein Vorverfahren statt, weil der Bescheid von einer obersten Landesbehörde (vgl. § 5 Abs. 1 Landesorganisationsgesetz) erlassen worden ist, § 68 Abs. S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung. Die Unterlagen gehen Ihnen dann nach Überweisung der Gebühr zu. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Studienverlaufsstatistiken“ [#264874]
Datum
23. Januar 2023 18:36
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264874/ Ich bin leider bereits im Fristenlauf, obwohl ich die Unterlagen noch nicht habe, bitte aber trotzdem um Ihre Einschätzung hinsichtlich zweier Punkte, sofern es Ihre Zeit zulässt. 1. Vorkasse Das MWFK verlangt Vorkasse. Meines Wissens ist dies nur in Ausnahmefällen zulässig. Ich bin mir nicht bewusst Anlass gegeben zu haben, Gebühren nicht tragen zu wollen. Üblicherweise haben AIG Gebühren ja auch trotz Klageerhebung keine Aufschiebende Wirkung der Zahlung zur Folge. Hinzu kommt, dass wenn ich mir Zeit lassen sollte, der Gebührenbescheid bereits rechtskräftig wird, obwohl ich noch nicht mal die Chance hatte, die Unterlagen zu sichten. Um den Prozess nicht aufzuhalten, habe ich die Zahlung jedoch vorgenommen. 2. Kostenhöhe/Begründung Das MWFK gibt an, Gebühren für das Sichten und für die strukturierte Zusammenstellung nach Jahren zu erheben. Ich habe ja nun aber extra vorher angegeben, dass keine Unterlagen verändert werden sollen. Ich wollte sie so, wie sie vorliegen, so wie es aber nun aussieht, erhalte ich veränderte Unterlagen. Es erscheint mir auch nicht ganz schlüssig, warum jährlich eingehende Studierendenzahlen, die ja von jeder Hochschule einzeln auch verschickt werden, dann nochmal nach Jahren und Hochschulen strukturiert werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 264874.pdf - 2022-12-23_1-image003.jpg - 2023-01-05_1-image003.jpg - 2023-01-19_1-gebuehrenbescheidmwfkstudierendenzahlen.pdf Anfragenr: 264874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264874/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 06.12.22 (#264874) S…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 06.12.22 (#264874)
Datum
27. Januar 2023 15:27
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Marcel Langner
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 06.12.22 (#26487…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 06.12.22 (#264874) [#264874]
Datum
28. Januar 2023 17:05
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Überweisung vom 22.01.23 sollte zwischenzeitlich auch auf Ihrem Konto eingegangen sein. Ich erbitte schnellstmöglich die Übersendung der Daten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 264874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264874/
Marcel Langner
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 06.12.22 (#26487…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 06.12.22 (#264874) [#264874]
Datum
3. Februar 2023 20:24
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bisher keine Rückmeldung von Frau Ziegeldorf bezüglich meines AIG Antrages und der bereits am 22.01.23 angewiesenen Zahlung erhalten. Ich bitte um schnellstmögliche Übersendung der Daten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 264874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264874/
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
WG: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 06.12.22 (#26487…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Betreff
WG: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 06.12.22 (#264874) [#264874]
Datum
6. Februar 2023 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Mail und bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung. Hausintern haben wir die Zahlung überprüft und der Eingang wurde bestätigt. Anbei kann ich Ihnen nunmehr die erbetenen Daten übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ich habe die Daten in dieser Sache nun endlich erhalten. So wie ich es einschätze, h…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Studienverlaufsstatistiken“ [#264874]
Datum
11. Februar 2023 10:57
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe die Daten in dieser Sache nun endlich erhalten. So wie ich es einschätze, hat das MWFK diese nicht strukturiert vorliegen. Die Tabellendokumente werden von den Hochschulen als Email eintreffen und dann intern in den Emailpostfächern verbleiben. Man wird dort also in vermutlich sogar verschiedenen Emailpostfächern hat suchen müssen. Ich schätze es so ein, dass das MWFK mit dieser Argumentation auch vor Gericht auftreten dürfte, sofern ich den Kostenbescheid angreifen sollte. Das habe ich jedoch nicht vor. Die (18x4 Jahre) Tabellendokumente sind alle halbwegs einheitlich, wurden also einem Standard/Template nach entworfen. Somit sind die 50€ eigentlich nur für das heraussuchen, umbenennen und das übertragen in Jahresordner angefallen. Darf ich abschließend um eine Einschätzung Ihrerseits bitten, ob dies aus Ihrer Sicht (unter der Annahme meiner Vermutungen) angemessen wäre? Ich bedanke mich bereits abschließend für Ihre Hilfe, aus meiner Sicht kann dann der Fall geschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 264874.pdf - 2022-12-23_1-image003.jpg - 2023-01-05_1-image003.jpg - 2023-01-19_1-gebuehrenbescheidmwfkstudierendenzahlen.pdf - 2023-01-27_1-002230161-230127.pdf - 2023-02-06_1-svs-2019-bis-2022.zip Anfragenr: 264874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264874/

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 6. Dezember 2022 Seh…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 6. Dezember 2022
Datum
24. Februar 2023 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
852,7 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]