Studierendenwerk Düsseldorf, Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG

Aufsichtsbeschwerde gegen das Studierendenwerk Düsseldorf (Referat 123 des MKW)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verwaltungsrat des Studierendenwerk Düsseldorf hat eine Beitragserhöhung beschlossen, die zum WS 2018/19 greifen soll. Laut meinen Informationen wurde diese Beitragserhöhung vor 1-2 Jahren beschlossen. Die absolute Steigerung beträgt 9 € pro Studenten und Semester (vorher 79 € ab WS 2018/19 88 €). Daneben werden auch die Preise für die Mahlzeiten ab dem 01.08.2018 erhöht.

Da Studierende eine eigene soziale Gruppe mit finanziellen Schwierigkeiten darstellt, erscheint die Erhöhung der Beiträge um 9 € bei gleichzeitiger Erhöhung der Preise als unverhältnismäßig und das Ziel die sozialen Bedürfnisse zu befriedigen gefährdet.

Die Erhöhung der Preise erscheinen auch insofern unverhältnismäßig als dass die Beitragshöhe zuletzt im WS 2013/2014 festgelegt wurde, als die Anzahl der Studierenden geringer war als heute. Für die Preiserhöhung werden verschiedene Gründe von der Geschäftsführung angegeben: Einkaufspreise, Energie, Tariferhöhungen, neue gesetzliche Regelungen.

Wenn die Tariferhöhungen isoliert betrachtet wird, dann betragen diese über die vier Jahre wohl insgesamt (geschätzte) 6 %. Dabei sinken aber die Grenzkosten je zusätzlichem Student. Zumal die Anzahl an Beschäftigen nicht proportional zu der Anzahl an Studenten steigen sollte.

Nimmt man die Strompreisentwicklung für gewerbliche Kunden, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154902/umfrage/strompreise-fuer-industrie-und-gewerbe-seit-2006/ , so ist der Strompreis bei ca. 21,7 Cent pro kWh geblieben. Dies sollte auch von den bisherigen Beiträgen gedeckt sein. Auch die Gaspreise für gewerbliche Kunden sind von 5,2 Cent pro kWh im Jahre 2014 auf 4,5 Cent pro kWh im Jahre 2017 gesunken.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/168528/umfrage/gaspreise-fuer-gewerbe--und-industriekunden-seit-2006/

Auch der Verbraucherpreisindex (Inflation) ist relativ stabil und niedrig geblieben, sodass dieses Argument auch nicht eine solch hohe Beitragserhöhung verursachen kann.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1046/umfrage/inflationsrate-veraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahr/

Auch die unbestimmt genannten gesetzlichen Änderungen können mE nicht eine solche Erhöhung begründen.

Zudem stellt die Erhöhung des Sozialbeitrages und die gleichzeitige Erhöhung der Essenspreise eine doppelte Belastung für die Studenten dar. Wobei die Essenspreiserhöhung höchstwahrscheinlich eine höhere Belastung darstellt als die Erhöhung des "Sozialbeitrages".

Insgesamt ist erscheint die Steigerung überhöht und hätte durch die o.g. Marktfaktoren erheblich niedriger ausfallen müssen. Die radikale Preissteigerung ist nicht nachvollziehbar.

Ich bitte hiermit das Ministerium Maßnahmen der Aufsicht zu ergreifen und die Beitragserhöhung zu überprüfen und ggf. den Verwaltungsratsbeschluss aufzuheben.

Im Rahmen meiner separaten IFG-Anfage bitte ich Sie folgendes mir zuzusenden:

- die derzeit gültige Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG (NRW)
- ältere Verwaltungsvorschriften gem. § 12 III StWG (NRW) um die Erhöhung der Zuschüsse über die Jahre nachvollziehen zu können
- Informationen ob es Aufsichtsbeschwerden gab bezüglich der Beitragserhöhung zum WS 2018/19

Dies ist auch ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
  • 0 Follower:innen
Aras Abbasi
Aufsichtsbeschwerde gegen das Studierendenwerk Düsseldorf (Referat 123 des MKW) Antrag nach dem Informationsfreihe…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Studierendenwerk Düsseldorf, Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG [#26517]
Datum
11. Februar 2018 02:43
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aufsichtsbeschwerde gegen das Studierendenwerk Düsseldorf (Referat 123 des MKW) Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der Verwaltungsrat des Studierendenwerk Düsseldorf hat eine Beitragserhöhung beschlossen, die zum WS 2018/19 greifen soll. Laut meinen Informationen wurde diese Beitragserhöhung vor 1-2 Jahren beschlossen. Die absolute Steigerung beträgt 9 € pro Studenten und Semester (vorher 79 € ab WS 2018/19 88 €). Daneben werden auch die Preise für die Mahlzeiten ab dem 01.08.2018 erhöht. Da Studierende eine eigene soziale Gruppe mit finanziellen Schwierigkeiten darstellt, erscheint die Erhöhung der Beiträge um 9 € bei gleichzeitiger Erhöhung der Preise als unverhältnismäßig und das Ziel die sozialen Bedürfnisse zu befriedigen gefährdet. Die Erhöhung der Preise erscheinen auch insofern unverhältnismäßig als dass die Beitragshöhe zuletzt im WS 2013/2014 festgelegt wurde, als die Anzahl der Studierenden geringer war als heute. Für die Preiserhöhung werden verschiedene Gründe von der Geschäftsführung angegeben: Einkaufspreise, Energie, Tariferhöhungen, neue gesetzliche Regelungen. Wenn die Tariferhöhungen isoliert betrachtet wird, dann betragen diese über die vier Jahre wohl insgesamt (geschätzte) 6 %. Dabei sinken aber die Grenzkosten je zusätzlichem Student. Zumal die Anzahl an Beschäftigen nicht proportional zu der Anzahl an Studenten steigen sollte. Nimmt man die Strompreisentwicklung für gewerbliche Kunden, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/154902/umfrage/strompreise-fuer-industrie-und-gewerbe-seit-2006/ , so ist der Strompreis bei ca. 21,7 Cent pro kWh geblieben. Dies sollte auch von den bisherigen Beiträgen gedeckt sein. Auch die Gaspreise für gewerbliche Kunden sind von 5,2 Cent pro kWh im Jahre 2014 auf 4,5 Cent pro kWh im Jahre 2017 gesunken. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/168528/umfrage/gaspreise-fuer-gewerbe--und-industriekunden-seit-2006/ Auch der Verbraucherpreisindex (Inflation) ist relativ stabil und niedrig geblieben, sodass dieses Argument auch nicht eine solch hohe Beitragserhöhung verursachen kann. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1046/umfrage/inflationsrate-veraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahr/ Auch die unbestimmt genannten gesetzlichen Änderungen können mE nicht eine solche Erhöhung begründen. Zudem stellt die Erhöhung des Sozialbeitrages und die gleichzeitige Erhöhung der Essenspreise eine doppelte Belastung für die Studenten dar. Wobei die Essenspreiserhöhung höchstwahrscheinlich eine höhere Belastung darstellt als die Erhöhung des "Sozialbeitrages". Insgesamt ist erscheint die Steigerung überhöht und hätte durch die o.g. Marktfaktoren erheblich niedriger ausfallen müssen. Die radikale Preissteigerung ist nicht nachvollziehbar. Ich bitte hiermit das Ministerium Maßnahmen der Aufsicht zu ergreifen und die Beitragserhöhung zu überprüfen und ggf. den Verwaltungsratsbeschluss aufzuheben. Im Rahmen meiner separaten IFG-Anfage bitte ich Sie folgendes mir zuzusenden: - die derzeit gültige Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG (NRW) - ältere Verwaltungsvorschriften gem. § 12 III StWG (NRW) um die Erhöhung der Zuschüsse über die Jahre nachvollziehen zu können - Informationen ob es Aufsichtsbeschwerden gab bezüglich der Beitragserhöhung zum WS 2018/19 Dies ist auch ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte bestätigen Sie den Eingang meiner E-Mail und meines Antrags um Ergreifen von…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Studierendenwerk Düsseldorf, Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG [#26517]
Datum
19. Februar 2018 23:08
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte bestätigen Sie den Eingang meiner E-Mail und meines Antrags um Ergreifen von Maßnahmen der Aufsicht und der IFG-Anfrage vom 11.02.2018. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass ich von der Geschäftsführer des Studierendenwerkes, Herrn Zehetner, um die Vorlage weiterer Unterlagen gebeten habe um zu prüfen ob tatsächlich eine Kostenüberdeckung durch die mE überzogene Beitragserhöhung vorliegt oder nicht. Link zu der Anfrage: https://fragdenstaat.de/a/26518 Herr Zehetner hat insoweit meinem Informationsbegehren bezüglich der Antrags- und Beschlussunterlagen nicht stattgegeben. Darum kann ich ncht prüfen ob die Beitragserhöhung tatsächlich gerechtfertigt ist. Darum verstärkt sich in mir das Gefühl, dass eine Kostenüberdeckung vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Abbasi, ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer E-mail vom 19.02.2018 betreffend das Studieren…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Studierendenwerk Düsseldorf, Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG [#26517]
Datum
20. Februar 2018 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer E-mail vom 19.02.2018 betreffend das Studierendenwerk Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Abbasi, da Sie heute im MKW persönlich um einen Gesprächstermin in vg. Angelegenheit nachgefra…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Studierendenwerk Düsseldorf, Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG [#26517]
Datum
22. Februar 2018 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, da Sie heute im MKW persönlich um einen Gesprächstermin in vg. Angelegenheit nachgefragt haben, möchte ich Ihnen zum aktuellen Sachstand folgendes mitteilen: Zu Ihrem Vorbringen habe ich das Studierendenwerk Düsseldorf um Stellungnahme gebeten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich die Angelegenheit prüfen. Sie werden dann fristgerecht eine Antwort des MKW erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung und für Engagement. Ich würde mi…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: WG: Studierendenwerk Düsseldorf, Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG [#26517]
Datum
22. Februar 2018 16:13
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung und für Engagement. Ich würde mich weiterhin sehr um ein persönliches Gespräch freuen um die Sachlage besser verstehen zu können und um Ihre Einschätzung einzuholen, wie realistisch es ist, dass das Ministerium Maßnahmen der Aufsicht ergreift. Ich möchte Ihnen hiermit auch mitteilen, dass die Preiserhöhung zumindest in der Hochschulpolitik der HHU zu einem Erdbeben geführt hat, und die von der Studierendenschaft der HHU entsandten Verwaltungsräte des Studierendenwerkes zurückgetreten sind. Insofern kann man davon ausgehen, dass die angegriffenen Verwaltungsratsbeschlüsse auf einer brüchigen politischen Legitimation beruhen und ggf. bei Aufhebung dessen keinerlei politischen Widerstand sondern vielmehr die Zustimmung durch die betroffenen Studierendenschaften erfahren würde. Wäre es Ihnen ggf. lieber, dass es nicht ein Gespräch nur zwischen Ihnen und mir ist, sondern eher ein Gespräch zwischen Ihnen und dem AStA der HHU? Wenn dem so ist, würde ich versuchen dass dies zustande kommt. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studierendenwerk Düsseldorf, Verwaltungsvorsch…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: WG: Studierendenwerk Düsseldorf, Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG [#26517]
Datum
17. März 2018 18:40
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Studierendenwerk Düsseldorf, Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG“ vom 11.02.2018 (#26517) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Abbasi, leider konnte ich Ihnen wegen krankheitsbedingter Abwesenheit noch nicht antworten. Di…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: WG: Studierendenwerk Düsseldorf, Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG [#26517]
Datum
19. März 2018 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, leider konnte ich Ihnen wegen krankheitsbedingter Abwesenheit noch nicht antworten. Dies werde ich kurzfristig in den nächsten Tagen nachholen, da jetzt auch die rechtzeitige, offizielle Antwort von Herrn Zehetner vom 12.03.2018 an Sie vorliegt. Im Hinblick auf Ihre Anfrage an das MKW als Aufsichtsbehörde, dass Herr Zehetner Ihrem Informationsbegehren nicht hinreichend nachgekommen sei, läuft allerdings keine formale Frist für die Beantwortung. Eine solche Frist war von Herrn Zehetner einzuhalten, der dies auch ersichtlich getan hat. Ihren Hinweis auf § 12 Absatz III StWG NRW, der die Verteilung der Zuschüsse durch Verwaltungsvorschrift durch das Ministerium regelt, kann ich daher nicht nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Studierendenwerk Düsseldorf, Ihr Auskunftsbegehren im Hinblick auf Beitrags- und Preiserhöhung Sehr geehrter Herr …
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Studierendenwerk Düsseldorf, Ihr Auskunftsbegehren im Hinblick auf Beitrags- und Preiserhöhung
Datum
22. März 2018 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, mit email vom 19.02.2018 hatten Sie beanstandet, dass der Geschäftsführer des Studierendenwerks Düsseldorf, Herr Zehetner, Ihnen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes NRW im Zusammenhang mit Beitrags- und Preiserhöhungen des Studierendenwerks nicht hinreichend Auskunft erteilt habe. Herrn Zehetner hat zwischenzeitlich mit email vom 12. März 2018 fristgerecht und ausführlich zu Ihrem Auskunftsbegehren Stellung genommen. Er hat alle relevanten Punkte aufgegriffen und Ihnen das Zustandekommen der entsprechenden Beschlüsse umfassend erläutert. Seinen Ausführungen zu den hier schützenswerten Geschäftsgeheimnissen, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, schließe ich mich ausdrücklich an. Auch in der Sache (Erhöhung von Preisen und Beitrag) sehe ich keinen Grund für ein rechtsaufsichtliches Tätigwerden des MKW gegenüber dem Studierendenwerk Düsseldorf. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich deshalb auch keinen Anlass für ein Gespräch sehe. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
AW: Studierendenwerk Düsseldorf, Ihr Auskunftsbegehren im Hinblick auf Beitrags- und Preiserhöhung [#26517] Sehr g…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Studierendenwerk Düsseldorf, Ihr Auskunftsbegehren im Hinblick auf Beitrags- und Preiserhöhung [#26517]
Datum
22. März 2018 15:33
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte trotzdem um die Zusendung der vom Ministerium erlassenen VwV gem. § 12 III StWG. Oder ist diese VwV Verschlusssache? Zudem möchte ich von Herrn Zehetner auch den eigentlichen Beschluss bezüglich der Preiserhöhung lesen. Derzeit wird alles mit angeblich vorhandenen Geschäftsgeheimnissen abgeblockt, aber der Beschluss an sich kann ja nicht geschützt sein, weil er ja das Ergebnis der Abstimmungen und der "geheimen" Besprechungen ist. Zudem können ältere Wirtschaftspläne ja ggf. nicht mehr schützenswert sein. So besagt der § 8 3 IFG , dass der Informationszugang auch gewährt werden muss, wenn das Interesse der Allgemeinheit groß ist und der wirtschaftliche Schaden gering. Darum muss das Studierendenwerk Düsseldorf in diesem Sinne auch Ermessen ausüben und nicht einfach pauschal ablehnen. Zudem ist nicht nachvollziehbar, dass im Jahresabschluss 2015, veröffentlicht in 2016, von guten wirtschaftlichen Prognosen die Rede ist und dann im Jahr 2018 plötzlich eine Erhöhung um 9 € und sonstige Kosten steigen. Insofern gehe ich davon aus, dass die Wirtschaftspläne im Jahr 2016 und 17 massiv gescheitert sind. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Aras Abbasi
AW: AW: Studierendenwerk Düsseldorf, Ihr Auskunftsbegehren im Hinblick auf Beitrags- und Preiserhöhung [#26517] Se…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Studierendenwerk Düsseldorf, Ihr Auskunftsbegehren im Hinblick auf Beitrags- und Preiserhöhung [#26517]
Datum
6. April 2018 07:00
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> mit Schreiben vom 11. Februar 2018 bat ich gem. IFG (NRW) um die Zusendung der Verwaltungsvorschrift gem. § 12 III StWG. Diese Verwaltungsvorschrift wurde mir bis jetzt nicht zugesendet. Der Gesetzgeber sieht eine Regelbearbeitungszeit von einem Monat vor. Diese wurde überschritten. Können Sie mir bitte den Sachstand der Informationsfreiheitsanfrage mitteilen. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Automatische Antwort: AW: Studierendenwerk Düsseldorf, Ihr Auskunftsbegehren im Hinblick auf Beitrags- und Preiser…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: AW: Studierendenwerk Düsseldorf, Ihr Auskunftsbegehren im Hinblick auf Beitrags- und Preiserhöhung [#26517]
Datum
6. April 2018 07:00
Status
Ich bin voraussichtlich am 09.04.2018 wieder erreichbar.Diese email wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an eine andere Kollegin/ anderen Kollegen des Referates.
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage zum Studierendenwerk Düsseldorf Sehr geehrter Herr Abbasi, in Ergänzung meiner Stellungnahme vom 22.…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage zum Studierendenwerk Düsseldorf
Datum
9. April 2018 11:59
Status
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Abbasi, in Ergänzung meiner Stellungnahme vom 22. März 2018 übersende ich Ihnen anliegend die Verwaltungsvorschrift zur Verteilung der Zuschüsse für den laufenden Betrieb auf die Studierendenwerke vom 09.02.1996, zuletzt geändert durch VV vom 01.02.2010. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage zum Studierendenwerk Düseldorf Sehr geehrter Herr Abbasi, zu Ihren weiteren Ausführungen in Ihrer e…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage zum Studierendenwerk Düseldorf
Datum
10. April 2018 08:54
Status
Sehr geehrter Herr Abbasi, zu Ihren weiteren Ausführungen in Ihrer email vom 22.03.2018 hat der Geschäftsführer des Studierendenwerks Düsseldorf zwischenzeitlich Stellung genommen. Er hat zugestimmt, dass ich Ihnen seine folgende Stellungnahme wörtlich zur Kenntnis gebe: "Der Beschluss zur Sozialbeitragserhöhung und der Mensapreiserhöhung lautet wie folgt: „Herr .... schlägt nun abschließend folgende Erhöhungen bzw. Preisvorschläge vor: Für Studierende Für Bedienstete Eintopf 1,20 Euro 2,70 Euro Die Preise für die Einlagen zum Eintopf werden auf die nächsten 0,10 Euro hoch gesetzt. Essen I + II 1,30 Euro 3,50 Euro Dessert 0,90 Euro 1,10 Euro Beilagen 0,60 Euro 0,80 Euro Nicht-Standard-Essen werden für Studierende um 0,20 Euro erhöht und für Bedienstete um 0,30 Euro. Essen vom „Green Corner“ und der Salat-Theke, welche an der Kasse gewogen werden, werden nicht erhöht. Hier bleiben die Preise wie folgt: Für Studierende der Salat 0,73 Euro pro 100 Gramm, Green Corner 0,70 Euro pro 100 Gramm. Für Bedienstete der Salat 0,90 Euro pro 100 Gramm, Green Corner 0,80 Euro pro 100 Gramm. Diese Preiserhöhungen wurden einstimmig angenommen. Herr .... macht abschließend folgenden Beschlussvorschlag: Der Sozialbeitrag wird zum Wintersemester 2018/2019 von derzeit 79,- Euro um 9,- Euro auf 88,- Euro angehoben. Die Preisanpassungen der Mensa Essen wird zum 01.08.2018, vorgelesen wie oben aufgeführt, ebenfalls einstimmig angenommen (Diese Preisanpassung soll bereits zum 01.08.2018 erfolgen, damit Erst-Studierende, welche z.B. Vorkurse besuchen und bereits vor eigentlichem Semesterbeginn in die Mensen gehen, nicht innerhalb kurzer Zeit mit zwei Preisen umgehen müssen.).“ Die von Herrn Abbasi angesprochenen älteren Wirtschaftspläne sowie auch der aktuelle umfassen ca. 35 Seiten, welche sowohl für Kenner der Materie nachvollziehbare Kalkulationsgrundlagen als auch zugehörig zu Stellenplänen Namen bzw. Eingruppierungsgrundlagen enthalten, welche einerseits Geschäftsgeheimnisse darstellen sowie andererseits dem Datenschutz unterliegen. Die von Herrn Abbasi angesprochene gute wirtschaftliche Prognose im Jahresbericht 2015 veröffentlicht in 2016 (im Übrigen auch so in Vorjahren und auch in 2016) beruht auf den Zahlen, Daten und Fakten des Geschäftsjahres 2015. Wenn das Studierendenwerk im Jahr 2018 keine Sozialbeitragserhöhung und keine Mensa-Preiserhöhung vornehmen würde, so würde im Geschäftsbericht des Jahres 2018 eben KEINE positive Prognose erklärt werden können, da dies für 2019 und folgende Jahre deutliche negative wirtschaftliche Folgen bringen würde. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung und der Verwaltungsrat zum genau richtigen Zeitpunkt die Erhöhung des Sozialbeitrages und der Mensa-Preise durchführen, um die Geschäfte des Studierendenwerks auch zukünftig entsprechend des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.09.2014, hier § 11, Abs. 1, unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit sowie einer angemessenen Rücklage führen zu können. Wie auch bereits Herrn Abbasi erläutert, achten sowohl Geschäftsführung als auch Verwaltungsrat insbesondere darauf, dass die Studierenden möglichst gleichmäßig belastet werden. Dies bedeutet selbstverständlich auch, dass die derzeit besonders hohe Anzahl an Studierenden, welche natürlich auch an den jetzigen Leistungen des Studierendenwerks partizipieren (z.B. neu geschaffene Wohnplätze), auch zur Finanzierung dieser Leistungen herangezogen werden und nicht etwa in zukünftigen Jahren weniger Studierende deutlich mehr bezahlen müssen für die Leistungen, an denen auch die jetzt aktuell Studierenden schon teilhaben. Wenn Herr Abbasi also davon ausgeht, dass die Wirtschaftspläne 2016 und 2017 „gescheitert“ sind, so muss ich davon ausgehen, dass die wirtschaftlichen Kenntnisse und Schlüsse von Herrn Abbasi weder mit meiner nun fast 30-jährigen Berufspraxis und Erfahrung noch mit der seit vielen Jahren kontinuierlichen Verwaltungsratsarbeit und -erfahrung korrespondieren." Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
AW: Ihre Anfrage zum Studierendenwerk Düseldorf [#26517] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen herzlichen Da…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Studierendenwerk Düseldorf [#26517]
Datum
11. April 2018 13:48
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen herzlichen Dank für die Zusendung der erbetenen Unterlagen. Zudem bedanke ich mich für die Zusendung des Beschlusses und die Ausführungen von Zehetner. Ich habe bereits vor ein paar Tagen auf meiner eigenen auf Facebook betrieben Blog-Seite geschrieben, dass ich den Kampf gegen die Preiserhöhung einstelle. Hintergrund war Ihr Schreiben vom 22.03.2018 mit der Auskunft, dass aufsichtsrechtliche Maßnahmen geprüft wurden und die Preiserhöhung ihrer Ansicht nach korrekt sei. Zudem hat das Studierendenparlament einen Vertreter in den Verwaltungsrat gewählt, der kaum politische Durchsetzungskraft besitzt, sodass ich auch von Seiten des Studierendenparlamentes keine politische Absicht erkenne die Preiserhöhung zumindest im Ansatz politisch bekämpfen zu wollen. Ich danke für Ihre freundliche Zusammenarbeit und verbleibe mit herzlichen Grüßen Aras Abbasi Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 26517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Hausordnung der Wohnanlagen des Studierendenwerkes Düsseldorf [#31040] Sehr geehrter Herr Abbasi, ich bes…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Hausordnung der Wohnanlagen des Studierendenwerkes Düsseldorf [#31040]
Datum
27. Juni 2018 07:56
Status
Sehr geehrter Herr Abbasi, ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer email vom 26.06.2018. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Hausordnung der Wohnanlagen des Studierendenwerkes Düsseldorf [#31040] Sehr geehrter Herr Abbasi, mit email v…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Hausordnung der Wohnanlagen des Studierendenwerkes Düsseldorf [#31040]
Datum
25. Juli 2018 13:28
Status
Sehr geehrter Herr Abbasi, mit email vom 26.06.2018 bitten Sie das MKW auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um Überlassung der Hausordnung der Wohnanlagen des Studierendenwerks Düsseldorf. Die Hausordnung liegt dem MKW nicht vor. Ansprechpartner ist hier das Studierendenwerk Düsseldorf. Der Geschäftsführer des Studierendenwerks Düsseldorf, den Sie zuvor wegen der Hausordnung angeschrieben hatten, hatte Ihnen mit email vom 13.06.2018 bereits erläutert, dass die Hausordnung alle Mieter und Mieterinnen der Wohnanlagen des Studierendenwerks Düsseldorf als Bestandteil des Mietvertrages erhalten. Da Sie kein Mieter sind, aber Plakate in den Wohnanlagen des Studierendenwerks aufhängen wollen, hat der Geschäftsführer Ihnen die maßgeblichen Auszüge aus der Hausordnung zitiert, wonach ein solches Vorhaben generell nicht erlaubt ist. Der Geschäftsführer übt insoweit zulässigerweise sein Hausrecht als Eigentümer der Wohnanlagen aus. Mit der Überlassung der einschlägigen Regelungen aus der Hausordnung der Wohnanalagen des Studierendenwerks Düsseldorf sind Sie hinreichend informiert, dass die von Ihnen beabsichtigte Plakatierung nicht erlaubt ist. Mit freundlichen Grüßen