Stundensätze der im Land Berlin Beschäftigten
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir mit, welche Art von Beamten ausweislich Ihres Rundschreibens vom 02.05.22 (Geschäftszeichen: II B 52- H 9440-1/2015-8-4) pro Stunde zwischen 64,07 € und 95,57 € erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Juni 2022
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9. Juli 2022
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