Stundensätze der im Land Berlin Beschäftigten

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, welche Art von Beamten ausweislich Ihres Rundschreibens vom 02.05.22 (Geschäftszeichen: II B 52- H 9440-1/2015-8-4) pro Stunde zwischen 64,07 € und 95,57 € erhalten.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, w…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stundensätze der im Land Berlin Beschäftigten [#250656]
Datum
6. Juni 2022 01:14
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, welche Art von Beamten ausweislich Ihres Rundschreibens vom 02.05.22 (Geschäftszeichen: II B 52- H 9440-1/2015-8-4) pro Stunde zwischen 64,07 € und 95,57 € erhalten. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250656/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage (Anfragenr: 250656) über die Internetpla…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Stundensätze der im Land Berlin Beschäftigten [#250656]
Datum
10. Juni 2022 12:10
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
793 Bytes
image002.jpg
515 Bytes
image003.jpg
473 Bytes
image004.png
5,1 KB
image005.jpg
4,4 KB


Sehr geehrter Herr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage (Anfragenr: 250656) über die Internetplattform „FragDenStaat“. Der Gesetzgeber hat gemäß § 16 Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG - i. V. m. § 2 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge – GebBtrG - i.V. m. § 1 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung – VGebO – normiert, dass die Erteilung einer Aktenauskunft gebührenpflichtig ist. Gegen Vorauszahlung der entstehenden Gebühr gem. § 17 GebBtrG in Höhe von 13 € erteile ich Ihnen gerne die gewünschten Informationen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Anfrage unter genannten Voraussetzungen aufrechterhalten. Nach zustimmender Antwort würde Ihnen der Gebührenbescheid gesondert und zeitnah zugestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Senatsverwaltung für Finanzen Berlin Abteilung II - Finanzpolitik und Haushalt II B 52 Klosterstraße 59, 10179 Berlin [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] www.berlin.de/sen/finanzen [Twitter]<https://twitter.com/senfin> [Instagram]<https://www.instagram.com/senfin_b/> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] (*[geschwärzt], *[geschwärzt], *[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] *[geschwärzt], *[geschwärzt], *[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt],[geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]