Sturmschaden vom 09.08.2020

Am 9.8.2020 ereignete sich in 04862 Mockrehna / OT Strelln, Röcknitzer Str. 12 um 14.30Uhr ein Sturmschaden, bei welchem das Fahrzeug eines Kunden stark beschädigt wurde. Unsere SIGNAL IDUNA Programme zeigen leider bloß eine Windstärke 6 an. Alle Personen bezeugen eine Windhose mit deutlich stärkerer Windstärke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Peter Palm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 9.8.2020 erei…
An Deutscher Wetterdienst Details
Von
Peter Palm
Betreff
Sturmschaden vom 09.08.2020 [#195559]
Datum
19. August 2020 14:26
An
Deutscher Wetterdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 9.8.2020 ereignete sich in 04862 Mockrehna / OT Strelln, Röcknitzer Str. 12 um 14.30Uhr ein Sturmschaden, bei welchem das Fahrzeug eines Kunden stark beschädigt wurde. Unsere SIGNAL IDUNA Programme zeigen leider bloß eine Windstärke 6 an. Alle Personen bezeugen eine Windhose mit deutlich stärkerer Windstärke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Palm Anfragenr: 195559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195559/ Postanschrift Peter Palm << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Palm
Deutscher Wetterdienst
Sehr geehrter Herr Palm, vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Windverhältnissen am 9.8.2020 in 04862 Mockrehna / …
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
WG: Sturmschaden vom 09.08.2020 [#195559]
Datum
24. August 2020 06:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,7 KB


Sehr geehrter Herr Palm, vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Windverhältnissen am 9.8.2020 in 04862 Mockrehna / OT Strelln, Röcknitzer Str. 12. Der Deutsche Wetterdienst stellt auf seiner Homepage die Messwerte seiner Messstationen kostenfrei zum Abruf zur Verfügung. Die nächstgelegenen Messstationen in Bezug auf die o.a. Örtlichkeit sind die Wetterstationen Oschatz und Leipzig-Holzhausen, beide ca. 30 km entfernt. Über folgenden Link https://cdc.dwd.de/portal/shortlink/ecf74b16-5345-412e-909f-33cff37484e6 können Sie sich die Daten der Messstationen ansehen und abrufen. Über die Schaltfläche „Räumliche Filter“ haben Sie die Möglichkeit den Schadensort einzugeben. Sie können hier auch den Umkreis verändern, um sich die entsprechenden Stationsmeldungen anzeigen zu lassen. Eine Einschätzung und Wertung der Windverhältnisse am direkten Standort in 04862 Mockrehna / OT Strelln, Röcknitzer Str. 12, kann im Rahmen eines schadenortbezogenen Sachverständigengutachtens erfolgen. Im Gutachten werden die meteorologischen Bedingungen unter Verwendung der Daten aus dem Mess- und Beobachtungsnetz und der Radarbilder analysiert und auf Ihren Standort (bzw. den Schadens- oder Unfallort) übertragen. Gern erstellen wir Ihnen auf Wunsch hierfür ein Leistungsangebot. Die Bearbeitung des Sachverständigengutachtens benötigt etwa 4 Monate bei einem Preis von ca. € 714,00 € (zzgl. gesetzl. Mwst.). Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Wetterdienst
Sehr geehrter Herr Palm, in der E-Mail unten ist leider ein Bezug verloren gegangen. Der unten genannte Preis vo…
Von
Deutscher Wetterdienst
Betreff
AW: Sturmschaden vom 09.08.2020 [#195559]
Datum
24. August 2020 06:37
Status
image001.jpg
5,7 KB


Sehr geehrter Herr Palm, in der E-Mail unten ist leider ein Bezug verloren gegangen. Der unten genannte Preis von ca. € 714,00 € (zzgl. gesetzl. Mwst.) basiert auf unserer Preisliste (www.dwd.de/preisliste<http://www.dwd…) . Mit freundlichen Grüßen