Stuttgart 21 Kostenkontrolle

Informationen, Berechnungen oder Jahresberichte von 2010 bis 2017 die das Bahnprojekt Stuttgart 21 betreffen.

Hintergrund:
Ich habe mir die öffentlichen Jahresberichte des Rechnungshofs Baden-Württemberg der letzten Jahre angeschaut und musste feststellen, dass Sie überhaupt keine Berechnungen, Stuttgart 21 betreffend, veröffentlicht haben! Das hat mich sehr gewundert, geht es doch hier um ein Milliardenprojekt, welches einer besonderen Kontrolle bedarf. Als Bürger und insbesondere Steuerzahler erwarte ich hierzu Transparenz. Dieses steht mir auch rechtlich zu!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. März 2018
  • Frist
    22. April 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen,…
An Rechnungshof Baden Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stuttgart 21 Kostenkontrolle [#27232]
Datum
23. März 2018 22:38
An
Rechnungshof Baden Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, Berechnungen oder Jahresberichte von 2010 bis 2017 die das Bahnprojekt Stuttgart 21 betreffen. Hintergrund: Ich habe mir die öffentlichen Jahresberichte des Rechnungshofs Baden-Württemberg der letzten Jahre angeschaut und musste feststellen, dass Sie überhaupt keine Berechnungen, Stuttgart 21 betreffend, veröffentlicht haben! Das hat mich sehr gewundert, geht es doch hier um ein Milliardenprojekt, welches einer besonderen Kontrolle bedarf. Als Bürger und insbesondere Steuerzahler erwarte ich hierzu Transparenz. Dieses steht mir auch rechtlich zu!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rechnungshof Baden Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an den Rechnungshof Baden-Württemberg, die wir Ihnen wie…
Von
Rechnungshof Baden Württemberg
Betreff
AW: Stuttgart 21 Kostenkontrolle [#27232]
Datum
26. März 2018 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an den Rechnungshof Baden-Württemberg, die wir Ihnen wie folgt beantworten: Der Rechnungshof Baden-Württemberg ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 LIFG-BW nur außerhalb seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit zur Informationsherausgabe verpflichtet. Vom Informationsanspruch umfasst ist damit nur der Verwaltungsbereich des Rechnungshofs (z.B. Haushalt, Personal), soweit nicht berechtigte Interessen Dritter dem Anspruch entgegenstehen. Ihre Anfrage bezieht sich auf Informationen, Berechnungen oder Jahresberichte von 2010 bis 2017, die das Bahnprojekt Stuttgart 21 betreffen. Damit zielt Ihre Anfrage auf unseren Prüfungs- und Beratungsbereich. Zur Auskunftserteilung sind wir demnach nicht verpflichtet. Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen jedoch so viel sagen, dass der Maßnahmenträger (Bauträger) des Projekts Stuttgart 21 die Deutsche Bahn AG ist. Geprüft wird die Deutsche Bahn AG vom Bundesrechnungshof, der auch bereits einzelne Prüfungen vorgenommen hat. Mit freundlichen Grüßen