Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Stuttgart 21

Ich bitte um Einsichtnahme in alle Vorgänge des Bundesverkehrsministeriums aus den Jahren 2010 und 2011, die "Stuttgart 21" betreffen.

Ergebnis der Anfrage

Laut Antwort wurde die Anfrage "an das zuständige Fachreferat weitergeleitet". Bisher habe ich keine Post des zuständigen Fachreferats erhalten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. August 2011
  • Frist
    10. September 2011
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stuttgart 21
Datum
9. August 2011 12:04
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich bitte um Einsichtnahme in alle Vorgänge des Bundesverkehrsministeriums aus den Jahren 2010 und 2011, die "Stuttgart 21" betreffen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Gärtnerstr. 5 10245 Berlin
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Z 14/2618.6/2-095 IFG Sehr geehrtAntragsteller/in ich hatte Ih…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Z 14/2618.6/2-095 IFG
Datum
22. Dezember 2011 10:43
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrtAntragsteller/in ich hatte Ihnen mit Schreiben vom 21.09.2011 auf Ihren Antrag vom 09.08.2011 geantwortet und am 08.12.2011 noch einmal darum gebeten sich bis zum 31.01.2012 dazu zu äußern. Leider war das Schreiben vom 08.12.2011 an die von Ihnen im Antrag angegebene Adresse postalisch nicht zustellbar. Insofern bitte ich Sie, mir Ihre aktuelle Anschrift per E-Mail mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Lanz
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.