Stuttgart: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

Ergebnis der Anfrage

Anfragen zur Aufklärung von Straftaten wurden beim Gesundheitsamt Stuttgart nicht gestellt, es gab hier also keinen Zugriff auf Daten aus der Kontaktnachverfolgung.
Es gab lediglich 20-30 Anfragen während oder kurz vor einem Einsatz der Polizei, um den Quarantänestatus von Personen zu klären.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 2 Follower:innen
Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hinter…
An Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
Stuttgart: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#238747]
Datum
24. Januar 2022 23:38
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 238747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238747/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, Anfragen zur Aufklärung von Straftaten wurden uns von den Polizeidienststellen nicht…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: WG: Stuttgart: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#238747]
Datum
7. Februar 2022 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, Anfragen zur Aufklärung von Straftaten wurden uns von den Polizeidienststellen nicht gestellt. Allerdings sind Anfragen zum Eigenschutz der Beamtinnen und Beamten im Einzelfall erforderlich . Seit Anfang 2021 haben uns ca. 10 bis 20 Anfragen erreicht, die wir geprüft und auch beantwortet haben. Das Vorgehen wurde mit unserer Datenschutzbearbeiterin abgestimmt. Weitergehende Informationen liegen uns nicht vor. Diese Antwort ist für Sie kostenlos. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir nicht verpflichtet sind Informationen, die uns nicht vorliegen, zu beschaffen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage! Könnten Sie den Satz …
An Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
AW: Antwort: WG: Stuttgart: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#238747]
Datum
7. Februar 2022 10:32
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage! Könnten Sie den Satz "Allerdings sind Anfragen zum Eigenschutz der Beamtinnen und Beamten im Einzelfall erforderlich" etwas näher erläutern? Betrifft dies die Kontaktpersonennachverfolgung bzw. die zugehörigen Daten? Herzlichen Dank und beste Grüße Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 238747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238747/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, die Anfragen haben uns von Polizisten während oder kurz vor einem Einsatz per Telefo…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Stuttgart: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#238747]
Datum
7. Februar 2022 10:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, die Anfragen haben uns von Polizisten während oder kurz vor einem Einsatz per Telefon oder E-Mail erreicht. Die Frage war, ob eine Zielperson derzeit in Quarantäne ist oder nicht. Nur diese Frage wurde dann beantwortet. Mit freundlichen Grüßen