StVO-Novelle und Überholabstand

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung vor rund einem Jahr wurde der Mindestabstand eines KfZ beim Überholen von u.a. Radfahrenden festgeschrieben.

1) In vielen Städten sind Fahrbahnabschnitte so schmal, dass ein legales Überholen nicht möglich ist. An solchen Abschnitten ist eine Kontrolle ohne technische Hilfsgeräte jederzeit und sogar spontan (anlassbezogen) möglich.
Wieviele Kontrollen hat die hessische Polizei seit Inkrafttreten der Novelle durchgeführt, um die Einhaltung der Überholabstände zu kontrollieren? (Bitte nach Region/Stadt/Polizeidirektion aufschlüsseln)

2) In wievielen Fällen kam es zu Sanktionen bzw. Bußgeldern? (Bitte nach Region/Stadt/Polizeidirektion aufschlüsseln)

3) Welche Geräte und technischen Hilfsmittel plant die hessische Polizei anzuschaffen, um unabhängig von baulichen Gegebenheiten Überholabstände messen und deren Unterschreitung ahnden zu können?

Ergebnis der Anfrage

„Eine statistische Erfassung durchgeführter Kontrollmaßnahmen beziehungsweise eine durchgehende statistische Erfassung aufgenommener Ordnungswidrigkeitenanzeigen und erteilter kostenpflichtiger Verwarnungen im Sinne ihrer Frage besteht nicht."

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Novelle der Str…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
StVO-Novelle und Überholabstand [#218265]
Datum
13. April 2021 17:53
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung vor rund einem Jahr wurde der Mindestabstand eines KfZ beim Überholen von u.a. Radfahrenden festgeschrieben. 1) In vielen Städten sind Fahrbahnabschnitte so schmal, dass ein legales Überholen nicht möglich ist. An solchen Abschnitten ist eine Kontrolle ohne technische Hilfsgeräte jederzeit und sogar spontan (anlassbezogen) möglich. Wieviele Kontrollen hat die hessische Polizei seit Inkrafttreten der Novelle durchgeführt, um die Einhaltung der Überholabstände zu kontrollieren? (Bitte nach Region/Stadt/Polizeidirektion aufschlüsseln) 2) In wievielen Fällen kam es zu Sanktionen bzw. Bußgeldern? (Bitte nach Region/Stadt/Polizeidirektion aufschlüsseln) 3) Welche Geräte und technischen Hilfsmittel plant die hessische Polizei anzuschaffen, um unabhängig von baulichen Gegebenheiten Überholabstände messen und deren Unterschreitung ahnden zu können?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218265/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-21/022 Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 13.04.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Daten…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: StVO-Novelle und Überholabstand [#218265]
Datum
18. Juni 2021 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-21/022 Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 13.04.2021 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen einige Fragen zur Kontrolle des Mindestabstands eines Kfz beim Überholen zu beantworten. Ihr Antrag auf Auskunft bezieht sich auf Informationen aus dem Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet jedoch nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Es besteht daher kein Anspruch auf Informationszugang. Dennoch erhalten Sie aufgrund des Antrags die nachfolgenden Informationen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Gewährung des Informationszugangs. Die Polizei Hessen führt Kontrollen auch hinsichtlich des beim Überholen schwächerer Verkehrsteilnehmer einzuhaltenden Seitenabstandes durch. Geeignete technische Möglichkeiten zur automatisierten Überwachung existieren hierzu jedoch derzeit nicht. Die Polizeiakademie Hessen als Fachstelle für Verkehrsüberwachungstechnik beobachtet die technische Entwicklung auch in diesem Bereich, um der Polizei Hessen gegebenenfalls künftig effektivere Überwachungsmaßnahmen zu erlauben. Derzeit werden Verstöße im Einzelfall durch Zeugenbeweis und in Lichtbildern dokumentiert. Zudem werden in besonders schmalen Straßen und in Bereichen, in denen das VZ 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Kraftfahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen) angeordnet ist, Kontrollen durchgeführt. Die Polizei Hessen verfolgt in diesen Kontrollen einen kommunikativen Ansatz und setzt neben der Verfolgung von Verstößen auf Aufklärung mit dem Ziel eines verbesserten Verkehrsregelbewusstseins und einer verbesserten Wahrnehmung für die (Sicherheits-)Bedürfnisse von Verkehrsteilnehmern anderer Verkehrsbeteiligungsarten. Eine statistische Erfassung durchgeführter Kontrollmaßnahmen beziehungsweise eine durchgehende statistische Erfassung aufgenommener Ordnungswidrigkeitenanzeigen und erteilter kostenpflichtiger Verwarnungen im Sinne ihrer Frage besteht nicht. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen im Hinblick auf die Gewährleistung der Einhaltung des seitlichen Abstandes zu schwächeren Verkehrsteilnehmern besteht aufgrund der besonderen, großstädtischen Situation im Polizeipräsidium Frankfurt am Main, wo – insbesondere zur Gewährleistung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer – eine Fahrradstaffel eingerichtet wurde. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] 12 [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? ([geschwärzt]) [geschwärzt]) [geschwärzt]? ([geschwärzt]) [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]