Subventionen an DAX-Konzerne

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Eine Liste mit allen Subventionszahlungen, die an DAX-30 Unternehmen, sowie deren Tochterunternhemn im Jahr 2018 geleistet wurden.
Falls ihre Behörde sich nicht für diese Anfrage zuständig fühlt, bitte ich um Weiterleitung an die entsprechende Behörde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Februar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste mit a…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Subventionen an DAX-Konzerne [#58275]
Datum
17. Februar 2019 15:36
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste mit allen Subventionszahlungen, die an DAX-30 Unternehmen, sowie deren Tochterunternhemn im Jahr 2018 geleistet wurden. Falls ihre Behörde sich nicht für diese Anfrage zuständig fühlt, bitte ich um Weiterleitung an die entsprechende Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 17. Februar 2019 Referat Presse 20 60 12 – 19/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 17. Februar 2019
Datum
18. Februar 2019 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Referat Presse 20 60 12 – 19/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Februar 2019. Der Bundesrechnungshof ist die unabhängige externe Finanzkontrolle des Bundes. Er prüft die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit beim Verwaltungshandeln der Behörden und Stellen des Bundes. Aufgrund seiner begrenzten Prüfungskapazitäten mit rund 900 Prüferinnen und Prüfer hat der Bundesrechnungshof keine Erkenntnisse über alle Subventionen der Bundesverwaltung. Den von Ihnen gewünschten, abschließenden Überblick können wir Ihnen leider nicht verschaffen. Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zum Thema Subventionen finden Sie hier: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/suchen-filter#b_start=0&c1=Steuern.Subventionen. In der Bundesregierung ist das Bundesfinanzministerium für das Thema Subventionspolitik verantwortlich: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Subventionspolitik/subvensionspolitik.html;jsessionid=021BA22AB491639ED97909D540E8C376. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht alle zwei Jahre den sog. Subventionsbericht. Den aktuellen Bericht finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Subventionspolitik/2017-08-23-subventionsbericht-26.html. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesfinanzministerium zu wenden. Mit freundlichen Grüßen