Subventionen zu Gunsten der GIZ
Die GIZ profitiert von dem Privileg des Beamtenrechts des Bundes und der Länder, dass Beamte für Zwecke der Entwicklungshilfe beurlaubt werden können, ohne ihre Pensionsansprüche und den Anspruch auf Wiederbeschäftigung zu verlieren. Davon profitiert auch der kommerzielle Arm der GIZ, GIZ International Service, u.a. bei seinen Vorhaben in Saudi-Arabien. Dies ist an sich unzulässig, da hier in unzulässiger Weise durch den Staat in das Wettbewerbsrecht eingegriffen und GIZ International Service auf Kosten des Staates ein Vorteil in Form einer indirekten Subvention verschafft wird.
Ich bitte daher um Auskunft:
1. Wie viele beurlaubte Beamte sind bei der GIZ – getrennt nach dem Gemeinnützigen Bereich und GIZ International Service – in 2012, 2013 und 2014 tätig gewesen?
2. Wie hoch belaufen sich die daraus erzielten Subventionen u.a. dadurch, dass die GIZ Lasten durch Rentenzahlungen spart, da der Dienstherr die Tätigkeit der GIZ als besonders förderungswürdig anerkennt und die Zeiten der Beschäftigung bei der GIZ als ruhestandsfähige Zeiten anerkennt? Bitte aufgeteilt nach dem Gemeinnützigen Bereich und GIZ International Service für die Jahre 2012, 2013 und 2014?
3. Sind für den Gemeinnützigen Bereich dies Leistungen im Rahmen der ODA-Quote der OECD?
4. Werden die Subventionen für Beamtenpensionen für den Bereich GIZ International Service im Subventionsbericht der GIZ veröffentlicht?
Ich bitte, den Eingang zu bestätigen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. Mai 2015
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16. Juni 2015
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