Subventionen zu Gunsten der GIZ

Die GIZ profitiert von dem Privileg des Beamtenrechts des Bundes und der Länder, dass Beamte für Zwecke der Entwicklungshilfe beurlaubt werden können, ohne ihre Pensionsansprüche und den Anspruch auf Wiederbeschäftigung zu verlieren. Davon profitiert auch der kommerzielle Arm der GIZ, GIZ International Service, u.a. bei seinen Vorhaben in Saudi-Arabien. Dies ist an sich unzulässig, da hier in unzulässiger Weise durch den Staat in das Wettbewerbsrecht eingegriffen und GIZ International Service auf Kosten des Staates ein Vorteil in Form einer indirekten Subvention verschafft wird.

Ich bitte daher um Auskunft:
1. Wie viele beurlaubte Beamte sind bei der GIZ – getrennt nach dem Gemeinnützigen Bereich und GIZ International Service – in 2012, 2013 und 2014 tätig gewesen?
2. Wie hoch belaufen sich die daraus erzielten Subventionen u.a. dadurch, dass die GIZ Lasten durch Rentenzahlungen spart, da der Dienstherr die Tätigkeit der GIZ als besonders förderungswürdig anerkennt und die Zeiten der Beschäftigung bei der GIZ als ruhestandsfähige Zeiten anerkennt? Bitte aufgeteilt nach dem Gemeinnützigen Bereich und GIZ International Service für die Jahre 2012, 2013 und 2014?
3. Sind für den Gemeinnützigen Bereich dies Leistungen im Rahmen der ODA-Quote der OECD?
4. Werden die Subventionen für Beamtenpensionen für den Bereich GIZ International Service im Subventionsbericht der GIZ veröffentlicht?

Ich bitte, den Eingang zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2015
  • Frist
    16. Juni 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die GIZ profitie…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
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Betreff
Subventionen zu Gunsten der GIZ [#9778]
Datum
13. Mai 2015 09:58
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die GIZ profitiert von dem Privileg des Beamtenrechts des Bundes und der Länder, dass Beamte für Zwecke der Entwicklungshilfe beurlaubt werden können, ohne ihre Pensionsansprüche und den Anspruch auf Wiederbeschäftigung zu verlieren. Davon profitiert auch der kommerzielle Arm der GIZ, GIZ International Service, u.a. bei seinen Vorhaben in Saudi-Arabien. Dies ist an sich unzulässig, da hier in unzulässiger Weise durch den Staat in das Wettbewerbsrecht eingegriffen und GIZ International Service auf Kosten des Staates ein Vorteil in Form einer indirekten Subvention verschafft wird. Ich bitte daher um Auskunft: 1. Wie viele beurlaubte Beamte sind bei der GIZ – getrennt nach dem Gemeinnützigen Bereich und GIZ International Service – in 2012, 2013 und 2014 tätig gewesen? 2. Wie hoch belaufen sich die daraus erzielten Subventionen u.a. dadurch, dass die GIZ Lasten durch Rentenzahlungen spart, da der Dienstherr die Tätigkeit der GIZ als besonders förderungswürdig anerkennt und die Zeiten der Beschäftigung bei der GIZ als ruhestandsfähige Zeiten anerkennt? Bitte aufgeteilt nach dem Gemeinnützigen Bereich und GIZ International Service für die Jahre 2012, 2013 und 2014? 3. Sind für den Gemeinnützigen Bereich dies Leistungen im Rahmen der ODA-Quote der OECD? 4. Werden die Subventionen für Beamtenpensionen für den Bereich GIZ International Service im Subventionsbericht der GIZ veröffentlicht? Ich bitte, den Eingang zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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