Subventionierung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin und Brandenburg
- Anfrage an:
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Information nicht vorhanden
- Zusammenfassung der Anfrage
Den Anteil, den der Staat die öffentlichen Verkehrsmittel (BVG, VBB) in Berlin und Brandenburg jeweils finanziert, und wie viel Prozent durch den Ticketpreis gedeckt wird.
Korrespondenz
-
Frist – 07.08.2019
- 05. Jul 2019
- 11. Jul
- 18. Jul
- 24. Jul
- 07. Aug 2019
- Von
- Simon Trepte
- Betreff
- Subventionierung der öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin und Brandenburg [#154326]
- Datum
- 5. Juli 2019 10:07
- An
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte<< Anrede >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Anteil, den der Staat die öffentlichen Verkehrsmittel (BVG, VBB) in Berlin und Brandenburg jeweils finanziert, und wie viel Prozent durch den Ticketpreis gedeckt wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Simon Trepte
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Simon Trepte
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- Von
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Betreff
- IFG-Antrag, GZ: 04010-0288/048, hier: Informationen liegen nicht vor
- Datum
- 8. Juli 2019 12:02
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Trepte,
ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und teile Ihnen mit, dass im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) keine amtlichen Informationen im Sinne Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorliegen, da das BMZ nicht für Fragen der Finanzierung öffentlicher Verkehrsmittel zuständig ist. Bitte wenden Sie sich an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Sollte ich nichts mehr von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten.
Mit freundlichen Grüßen

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- Von
- Simon Trepte
- Betreff
- AW: IFG-Antrag, GZ: 04010-0288/048, hier: Informationen liegen nicht vor [#154326]
- Datum
- 13. Juli 2019 23:41
- An
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr geehrte<< Anrede >>
vielen Dank für ihre schnelle Antwort, ich habe diese Anfrage nun nochmal an das richtige Ministerium gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Trepte
Anfragenr: 154326
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-beho…