Subventionierungsförderungen für Glasfaserausbau

Gerne hätte ich Dokumente mit Auskunft über das von NRW bereitgestellte Budget von Subventionen für den Ausbau von Glasfaserleitungen in NRW für das Jahr 2018 und, wenn möglich bitte ich um Dokumente spezifisch für die Kommune Mettingen (49497).

Zusätzlich benötige ich bitte ein Dokument mit den tatsächlich ausgezahlten Subventionen für den Glasfaserausbau für NRW und Mettingen für das Jahr 2018.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Oktober 2019
  • Frist
    27. November 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Subventionierungsförderungen für Glasfaserausbau [#169228]
Datum
24. Oktober 2019 20:12
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gerne hätte ich Dokumente mit Auskunft über das von NRW bereitgestellte Budget von Subventionen für den Ausbau von Glasfaserleitungen in NRW für das Jahr 2018 und, wenn möglich bitte ich um Dokumente spezifisch für die Kommune Mettingen (49497). Zusätzlich benötige ich bitte ein Dokument mit den tatsächlich ausgezahlten Subventionen für den Glasfaserausbau für NRW und Mettingen für das Jahr 2018. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 24.10.2019 nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Inf…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Subventionierungsförderungen für Glasfaserausbau [#169228]
Datum
21. November 2019 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 24.10.2019 nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen hin kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Die Mittelansätze für die Förderung des Breitbandausbaus können Sie den veröffentlichten Haushaltsplänen entnehmen. Für das Jahr 2018 kann ich Ihnen mitteilen, dass für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen insgesamt knapp 600 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung standen. Damit konnte zusätzlich eine vergleichbare Summe vom Bund und den Kommunen gehoben werden. Spezifische Haushaltsmittel für die Kommune Mettingen waren nicht vorhanden. Die Mittel standen allen Kommunen gleichermaßen zur Verfügung. Auszahlungen sind im Jahr 2018 nicht erfolgt Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Haben Sie ein Dokument mit den von Ih…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Subventionierungsförderungen für Glasfaserausbau [#169228]
Datum
21. November 2019 21:08
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Haben Sie ein Dokument mit den von Ihnen gegebenen Information, dass Sie mir zusenden können? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 169228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169228

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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Informationen ergeben sich aus den veröffentlichten Haushaltsplänen, https://www…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Subventionierungsförderungen für Glasfaserausbau [#169228]
Datum
9. Dezember 2019 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Informationen ergeben sich aus den veröffentlichten Haushaltsplänen, https://www.haushalt.fm.nrw.de//daten/html/hhp.html, und aus der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29.10.2018, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17346&ver=8&val=17346&sg=0&menu=1&vd_back=N. Mit freundlichen Grüßen