Subventionsberichte ab 2008

Alle ab 2008 erstellten Subventionsberichte als PDF, sowie eine tabellarische Auflistung aller gewährten Zuwendungen/Subventionen der Jahre 2008 bis 2015 als XML, JSON, CSV, Excel-Datei oder OpenDocument Spreadsheet. Die Tabelle sollte möglichst die folgenden Spalten beinhalten:

- Geber (Behörde, Ressort, ...)
- Empfänger
- Verwendungszweck
- Haushaltsstelle oder Funktionsziffer
- Kalenderjahr
- Art (Anteilfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung, Vollfinanzierung)
- Betrag Landesmittel in €
- Betrag Bundesmittel in €
- Betrag EU-Mittel in €

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2017
  • Frist
    10. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle ab 2008 e…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Subventionsberichte ab 2008 [#20211]
Datum
6. Februar 2017 02:00
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle ab 2008 erstellten Subventionsberichte als PDF, sowie eine tabellarische Auflistung aller gewährten Zuwendungen/Subventionen der Jahre 2008 bis 2015 als XML, JSON, CSV, Excel-Datei oder OpenDocument Spreadsheet. Die Tabelle sollte möglichst die folgenden Spalten beinhalten: - Geber (Behörde, Ressort, ...) - Empfänger - Verwendungszweck - Haushaltsstelle oder Funktionsziffer - Kalenderjahr - Art (Anteilfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung, Vollfinanzierung) - Betrag Landesmittel in € - Betrag Bundesmittel in € - Betrag EU-Mittel in €
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Ministerium der Finanzen ist für die Beantwortung z…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Subventionsberichte ab 2008 [#20211]
Datum
9. Februar 2017 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Ministerium der Finanzen ist für die Beantwortung zuständig. Die Subventionsberichte im pdf-Format werden als Landtagsdrucksache veröffentlicht und sind unter folgenden Links kostenfrei abrufbar: Bericht der Landesregierung über die Finanzhilfen im Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz Link für die Jahre 2006 bis 2010(Kurzfassung) http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/3788-15.pdf für die Jahre 2008 bis 2011 http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/13-16.pdf für die Jahre 2010 bis 2013 http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2520-16.pdf für die Jahre 2012 bis 2016 http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/13-17.pdf Eine tabellarische Auflistung, wie von Ihnen angefragt, zusammenzustellen ist keine einfache Anfrage. Nach eingehender Prüfung werde ich Sie über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie mögliche Kosten informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Auskunft. Die Berichte im PDF-Format sind für mi…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Subventionsberichte ab 2008 [#20211]
Datum
9. Februar 2017 22:35
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Auskunft. Die Berichte im PDF-Format sind für mich leider nicht nutzbar: - Die Tabellen liegen als Grafik vor und könnten höchstens per Texterkennung (OCR) in ein maschinenlesbares Format umgewandelt werden. - Die Empfänger der Zuwendungen sind nicht angegeben. Bitte nennen Sie mir nach einer Prüfung, ob die gewünschten Rohdaten vorliegen und welche möglichen Kosten entstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in nach eingehender Prüfung Ihres Antrags vom 06. Februar 2017 auf Informationszugang be…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: AW: Subventionsberichte ab 2008 [#20211]
Datum
13. März 2017 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach eingehender Prüfung Ihres Antrags vom 06. Februar 2017 auf Informationszugang bezüglich gewährter Subventionen im Zeitraum 2008 – 2015 ergeht folgender Bescheid: Die Subventionsberichte für den angefragten Zeitraum wurden Ihnen am 09. Februar 2017 zur Verfügung gestellt. Insoweit wurde Ihrem Antrag entsprochen. Im Übrigen weise ich Ihren Antrag zurück. Der beantragten Übermittlung der Daten in einem der von Ihnen genannten bearbeitbaren Dateiformate kann nicht entsprochen werden. In § 4 Abs.2 S.1 des Landestransparenzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (LTranspG) ist lediglich der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen vorgesehen, nicht aber die Aufbereitung zur Weiterverarbeitung. Zur Gewährleistung der Integrität der Daten sind daher die einzelnen Subventionsberichte im PDF-Format veröffentlicht. Hinsichtlich Ihres Antrags auf die Mitteilung der Empfänger der jeweiligen Finanzhilfe kann Ihrem Antrag ebenfalls nicht entsprochen werden. Zunächst ist das Finanzministerium als informationspflichtige Stelle lediglich dazu verpflichtet die ihm vorliegenden Informationen zu übermitteln. Der Finanzhilfebericht beinhaltet jedoch eine Vielzahl von Finanzhilfen, welche von anderen Ressorts verantwortet werden. Anfragen zu diesen Finanzhilfen können vom Finanzministerium nicht beantwortet werden. Die dem Finanzministerium vorliegenden aggregierten Gesamtdaten wurden Ihnen bereits am 06. Februar 2017 übermittelt. Hinsichtlich der Empfänger vom Finanzministerium gewährter Finanzhilfen kann zum Schutz personenbezogener Daten nach § 16 Abs. 1 LTranspG nicht entsprochen werden. Bezüglich der von anderen Ressorts zu verantwortenden Finanzhilfen gilt zunächst das Ressortprinzip, wobei diese ebenfalls an das LTranspG gebunden sind. Ein im § 13 LTranspG vorgesehenes Anhörungsverfahren würde aufgrund der Größe des betroffenen Personenkreises den Umfang einer einfachen Anfrage (vgl. §24 Abs. 1 LTranspG) massiv übersteigen. Voraussichtlich wäre ein solches Anhörungsverfahren auch nicht zielführend, da von einer hohen Ablehnungsquote auszugehen ist. Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass zukünftig gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 11 LTranspG Zuwendungen über 1.000 Euro veröffentlicht werden. In diesem Verfahren wird jedoch Seitens des Zuwendungsempfängers die Zustimmung zur Veröffentlichung bereits im Vorfeld erteilt. Ich hoffe, dass ich Ihnen dennoch bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnte. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Kaiser-Friedrich-Str. 5 in 55116 Mainz Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen