Suche nach Super-Recognisern in der Polizei

Material für Auswahlverfahren, um innerhalb der Polizei sogenannte Super-Recogniser ausfindig zu machen.

Außerdem (sofern erfolgt) Schreiben an Innenministerien bzw. Polizeien anderer Bundesländer, um deren Super-Recogniser für im eigenen Bundesland stattfindende Großereignisse wie Gipfeltreffen, Volksfeste etc. abzuordnen.

Sofern dies ohne Fachaufsicht oder nicht in der Verantwortung des Ministeriums erfolgte, bitte ich um Nennung der zuständigen Polizeibehörde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Material für Auswahlverfahren…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suche nach Super-Recognisern in der Polizei [#216476]
Datum
23. März 2021 21:21
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Material für Auswahlverfahren, um innerhalb der Polizei sogenannte Super-Recogniser ausfindig zu machen. Außerdem (sofern erfolgt) Schreiben an Innenministerien bzw. Polizeien anderer Bundesländer, um deren Super-Recogniser für im eigenen Bundesland stattfindende Großereignisse wie Gipfeltreffen, Volksfeste etc. abzuordnen. Sofern dies ohne Fachaufsicht oder nicht in der Verantwortung des Ministeriums erfolgte, bitte ich um Nennung der zuständigen Polizeibehörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216476/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Landespolizeipräsidium Referat 23 -Kriminalitätsbekämpfung- …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
Suche nach Super-Recognisern in der Polizei [#216476]
Datum
26. März 2021 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Landespolizeipräsidium Referat 23 -Kriminalitätsbekämpfung- Ihre E-Mail vom 23.03.2021 an die Pressestelle des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. E-Mail, in der Sie um Übersendung von Material für Auswahlverfahren für sogenannte Super-Recognizer sowie von Schreiben bzgl. der Abordnung von Super-Recognizern bitten, wurde mir zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden. Die von Ihnen dargelegten Gesetze, auf die Sie ihr Auskunftsersuchen stützen, sind nicht einschlägig. Ein darüber hinausgehender Auskunftsanspruch besteht nicht. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind. Der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 5 NUIG, § 2 Abs. 3 UIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Darüber hinaus sind Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport gemäß §§ 3 S. 1, 2 Abs. 5 NUIG i.V.m. § 2 Abs. 4 UIG nicht vorhanden. Sofern Sie Ihre Anfrage als Bürgeranfrage behandelt haben möchten, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Insbesondere besteht kein Auskunftsanspruch, da Ihre Anfrage nicht auf personenbezogene Daten abstellt und folglich Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) nicht betroffen ist. Mit freundlichen Grüßen