Suche nach Super-Recognisern in der Polizei

Material für Auswahlverfahren, um innerhalb der Polizei sogenannte Super-Recogniser ausfindig zu machen.

Außerdem (sofern erfolgt) Schreiben an Innenministerien bzw. Polizeien anderer Bundesländer, um deren Super-Recogniser für im eigenen Bundesland stattfindende Großereignisse wie Gipfeltreffen, Volksfeste etc. abzuordnen.

Sofern dies ohne Fachaufsicht oder nicht in der Verantwortung des Ministeriums erfolgte, bitte ich um Nennung der zuständigen Polizeibehörde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Material für Auswahlverfa…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
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Betreff
Suche nach Super-Recognisern in der Polizei [#216477]
Datum
23. März 2021 21:21
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Material für Auswahlverfahren, um innerhalb der Polizei sogenannte Super-Recogniser ausfindig zu machen. Außerdem (sofern erfolgt) Schreiben an Innenministerien bzw. Polizeien anderer Bundesländer, um deren Super-Recogniser für im eigenen Bundesland stattfindende Großereignisse wie Gipfeltreffen, Volksfeste etc. abzuordnen. Sofern dies ohne Fachaufsicht oder nicht in der Verantwortung des Ministeriums erfolgte, bitte ich um Nennung der zuständigen Polizeibehörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216477/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachse…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: Suche nach Super-Recognisern in der Polizei [#216477]
Datum
24. März 2021 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachsen im Landespolizeipräsidium weitergeleitet. Es ist vorgesehen, den Einsatz von sogenannten Super-Recognizern in der sächsischen Polizei im Rahmen eines Pilotprojektes zu testen. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Mit angeforderten Materialien kann ich Ihnen nicht behilflich sein. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen