Südsee – Reisen der Mitglieder des Deutschen Bundestages II

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Reisen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Einzel-, Gruppen- oder Delegationsreisen) in die Länder
- Australien
- Nauru,
- Papua-Neuguinea,
- Salomonen und
- Vanuatu
seit 2005.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2015
  • Frist
    14. August 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Südsee – Reisen der Mitglieder des Deutschen Bundestages II [#10568]
Datum
12. Juli 2015 21:40
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über die Reisen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Einzel-, Gruppen- oder Delegationsreisen) in die Länder - Australien - Nauru, - Papua-Neuguinea, - Salomonen und - Vanuatu seit 2005. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für das Auswärtige Amt aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Eingang und Rechtliche Ausfuehrungen
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Eingang und Rechtliche Ausfuehrungen
Datum
7. August 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.08.2015, Az.…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Südsee – Reisen der Mitglieder des Deutschen Bundestages II, Az. ZR 4-1334-IFG-285/2015 [#10568]
Datum
13. August 2015 20:50
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 07.08.2015, Az. ZR 4-1334-IFG-285/2015. Zunächst darf ich bitten, die Verfahren getrennt zu führen. Dies gebietet bereits der Datenschutz, aber auch der Prozessökonomie. Es gibt im Verwaltungsprozessrecht anders als für Gerichte keine Möglichkeit, Verfahren zu verbinden. Sie rekapitulieren in Ihrem Schreiben auf Par. 7 Abs. 3 IFG. Wie bereits in Par. 1 Abs. 2 IFG normiert und hier durch den Gesetzgeber noch einmal festgehalten, steht es dem Antragsteller zu, den Weg der Informationsgewährung zu wählen. Dies ist generell nicht auf sogenannte „einfache Auskünfte“ beschränkt und es steht der Behörde nur im Ausnahmefall zu, hiervon abzuweichen. Dieses Abweichen bedarf einer Begründung, die sich aus der Sache, z.B. dem Umfang der Akte, ergeben muss. Vorliegend sind keine Gründe erkennbar, die ein Abweichen von meinem Wahlrecht erforderlich machen und dies wurde von Ihnen auch nicht vorgetragen. Daher sind Sie an meine Vorgabe, den Informationszugang per Email zu gewähren, aufgrund für Sie zwingender gesetzlicher Vorgaben gebunden. Daran ändert auch Par. 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nichts. Der Gesetzgeber hatte diese wesentlich ältere Vorschrift im Blick und hat sich sehr bewusst für die zuvor bereits rezitierte Wahlfreiheit des Antragstellers entschieden. Zudem sind Ihre Gründe auch nicht stichhaltig. Zunächst sind keine Gründe ersichtlich, warum fragdenstaat.de nicht als Email-Provider gesehen werden kann. Zudem wurde von Ihnen bislang nicht nach meiner persönlichen Email-Adresse gefragt, die ich Ihnen unten gerne mitteile. Nur vorsorglich darf ich darauf hinweisen, dass die Wahl meines Email-Providers wie auch die Auswahl der Email-Adresse selbst unter die grundgesetzlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit fällt. Dies schließt auch das Recht ein, für verschiedene Vorgänge verschiedene Email-Adressen zu wählen. Ich bin nicht verpflichtet, eine bestimmte Email – schon gar nicht ein durch die Behörde vorgegebene Email-Adresse zu verwenden. Nachdem Ihnen nunmehr auch eine persönliche Email-Adresse bekannt ist, besteht auch nach Ihrer eigenen Argumentation meine Hinderungsgründe meine Anfrage in elektronischer Form zu beantworten und die abgefragten Informationen auf diesem Wege zuzusenden. Insbesondere die von Ihnen angesprochene Zustellung stellt keinen Hinderungsgrund dar, da Sie sowohl bei einer postalischen wie elektronischen Versendung grundsätzlich lediglich den Abgangszeitpunkt kennen, nicht jedoch den Zustellzeitpunkt und deshalb die Drei-Tages-Fiktion durch den Gesetzgeber eingeführt wurde. Die Bitten zudem unter Bezug auf Par. 7 Abs. 1 Satz 3 IFG um eine Konkretisierung meines Antrages, da nach Ihrer Ansicht Rechte Dritter betroffen sein könnten. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Aussage viel zu unkonkret ist, als dass sie eine rechtliche Prüfung standhalten würde. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich gerade Behörden klar und eindeutig ausdrücken können. Allerdings ist hier auch kein Drittbeteiligungsverfahren angezeigt. Es wurde eine Übersicht über die Reisen von Mitgliedern des Deutschen Bundestages abgefragt, unabhängig von der Form. Bei Mitgliedern des Deutschen Bundestages handelt es sich um im Presserecht entwickelten Form der Personen der Zeitgeschichte, deren Schutzanstriche auch nach dem Datenschutz zurück zu treten haben. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben die Reisen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder eines Verfassungsorgans getätigt, über die teilweise der Deutsche Bundestag in seinen Presseveröffentlichungen selbst berichtet. Es ist davon auszugehen, dass auch für diese Presseveröffentlichung keine Einzelgenehmigung vorliegt, sondern pauschaliert davon ausgegangen wird, dass aufgrund der Stellung der Abgeordneten eine Veröffentlichung zulässig ist. Abgeordnete haben es daher auch hinzunehmen, dass in einer solchen Abfrage ihre Namen abgefragt werden, insbesondere da keine dem Persönlichkeitsschutz unterfallenden privatbezogenen Daten abgefragt werden. Daher entfällt die Voraussetzung für ein Drittbeteiligungsverfahren gänzlich und auch für eine mögliche Begründungspflicht aufgrund der Rechtsvorschriften des Drittbeteiligungsverfahrens. Eine Identitätsfeststellung ist darüber hinaus ganz generell im IFG nicht vorgesehen und von Ihnen wurde auch nicht ausgeführt, wie eine solche erfolgen soll. Verwaltungskosten sehe ich nicht aufkommen, vgl. Ziffer 1.1 Anlage zu IFGGebV. Im Übrigen sind keine Gründe ersichtlich, die im Sinne der Verwaltungseffizienz berechtigten, Mitarbeiter des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gleichzeitig mit dieser Anfrage zu meinen Lasten zu beschäftigen. Da die abgefragten Informationen elektronisch angefordert wurden (siehe oben), besteht auch keine Grundlage für die Anfertigung kostenpflichtiger Kopie. Nach alledem wird um zügige inhaltliche Beantwortung gebeten an die Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Südsee – Reisen der Mitglieder des Deutschen Bundestages II" [#10568]
Datum
14. September 2015 07:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10568 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Hinsichtlich der Begründung darf ich auf meine Mail vom 13.08.2015 verweisen. Das Amt hat seither nicht mehr reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/10568…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Südsee – Reisen der Mitglieder des Deutschen Bundestages II" [#10568]
Datum
22. November 2015 09:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/10568 und um Zusendung der Stellungnahme der Bundestagsverwaltung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10568 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>