Suizid 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir die Zahl der Suizide mit der genauen Todesursachen für 2020 mit.
Bisher wurde dazu nichts veröffentlicht.

Danke

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. September 2021
  • Frist
    8. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizid 2020 [#227863]
Datum
5. September 2021 17:01
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir die Zahl der Suizide mit der genauen Todesursachen für 2020 mit. Bisher wurde dazu nichts veröffentlicht. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227863/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Suizide 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30498) Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 05. Se…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Suizide 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30498)
Datum
6. September 2021 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 05. September 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30498) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Die Zahl der Suizide mit der genauen Todesursachen für 2020. Wir bestätigen den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30496 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Gleichzeitig teilen wir Ihnen zu Ihrer Anfrage nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung Folgendes mit: Bei der Aufbereitung der Ergebnisse der Todesursachenstatistik gibt es derzeit Verzögerungen, die eine Veröffentlichung der Jahresergebnisse zum geplanten Termin verhindern werden. Wir arbeiten intensiv daran, die Verzögerung so gering wie möglich zu halten. Wir planen, die Daten für das Berichtsjahr 2020 Mitte Oktober 2021 zu veröffentlichen. Für die Verzögerungen gibt es zwei wesentliche Gründe: Zum einen stehen Datenlieferungen von Gesundheitsämtern an Statistische Ämter der Länder aus. Es fehlen damit Angaben zu den Todesursachen Verstorbener. Ohne diese Angaben kann die Todesursachenstatistik nicht abschließend bearbeitet werden. Zum anderen können einzelne Statistische Landesämter aufgrund von Personalengpässen die Daten nur verzögert aufbereiten, was wiederum direkten Einfluss auf den Abschluss des Aufbereitungsprozesses hat. Ein Abschluss der Aufbereitungsarbeiten ist erst nach Vorlage der Ergebnisse aller Länder möglich. Dem Statischen Bundesamt liegen also derzeit leider noch keine Daten zu Suiziden während der Corona-Krise vor. Derzeit stehen Daten zu Sterbefällen nach Todesursachen bis zum Berichtsjahr 2019 zur Verfügung. Die verfügbaren Ergebnisse für das Berichtsjahr 2019 finden Sie in unserem Datenangebot unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... Darüber hinaus können wir auf die Daten der vorläufigen Todesursachen verweisen, die wir im Monatsrhythmus aktualisieren und die mittlerweile 98% aller Sterbefälle des Berichtsjahres 2020 abdeckt. Dort sind auch die Suizide aufgeführt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Ges... Zur weiteren Erläuterung: Die Todesursachenstatistik ist eine dezentrale Statistik, deren Berichtszeitraum ein Kalenderjahr beträgt. Das bedeutet, dass ca. im März nach Abschluss des Berichtsjahres die letzten Todesbescheinigungen in den Statistischen Landesämtern eintreffen, dort qualitätsgesichert verarbeitet werden und das Länderergebnis generiert wird. Dieser Vorgang dauert bis in die Sommerferien hinein, da unklare Fälle beim ausfüllenden Arzt nachgefragt werden müssen. Im Anschluss werden die Länderergebnisse beim Statistischen Bundesamt zusammengespielt und das Bundesergebnis Ende des Jahres veröffentlicht. Die amtlichen qualitätsgesicherten Ergebnisse der Todesursachenstatistik bspw. des Berichtsjahres 2020 liegen daher nicht vor September 2021 vor. Die Zahlen, die wir zu Corona herausgeben und die Sie oft in den Medien lesen können, entstammen der Sterbefallstatistik, nicht der Todesursachenstatistik. Diese Daten geben lediglich Auskunft darüber, wie viele Menschen in einem bestimmten Zeitraum (täglich/wöchentlich/monatlich) verstorben sind. Hier werden also nicht die Todesursachen erhoben. Dieser Prozess ist – wie anfangs beschrieben – deutlich aufwändiger und daher langwieriger. Allerdings zeigt die Pandemie 2020 deutlich, dass ein neuer, deutlich schnellerer Bedarf an Daten aus der Todesursachenstatistik besteht. Der Statistische Verbund unternimmt daher aktuell große Anstrengungen, wie dieser Bedarf gedeckt werden kann. Da dies zum einen eine Umstellung des Arbeitsprozesses und der Arbeitsorganisation bedeutet, zum anderen aber insbesondere festgelegt werden muss, welcher Genauigkeitsverlust durch eine schnellere Datenbereitstellung hinnehmbar ist, können wir aktuell noch nicht sagen, wann dieses erfolgreich umgesetzt werden kann." Weitere methodische Erläuterungen können Sie dem Qualitätsbericht "Todesursachen in Deutschland" entnehmen: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Q... Bezüglich internationaler Daten möchten wir Sie auf den aktualisierten Artikel zu den Suizid-Raten im internationalen Vergleich hinweisen. Hier finden Sie auch Links zu den internationalen und europäischen Daten: https://www.destatis.de/DE/Themen/Lae... Wir hoffen, dass wir die entsprechenden Daten Mitte Oktober 2021 veröffentlichen können. Allerdings gibt es mittlerweile durch unsere vorläufigen Ergebnisse auch erste Aussagen zur Todesursachenstatistik. Hierzu hat das Statistische Bundesamt im Juli eine Pressemitteilung herausgegeben: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pre... Kommen Sie zu gegebener Zeit gerne wieder auf uns zu. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen derzeit noch nicht zukommen lassen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Bescheid: Suizide 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30498) [#227863] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Infor…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Suizide 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30498) [#227863]
Datum
8. Oktober 2021 09:18
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Suizid 2020“ vom 05.09.2021 (#227863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227863/

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Statistisches Bundesamt
AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Suizide 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30498) [#227863] Sehr Antragsteller/in Ihre IFG…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: IFG-Bescheid: Suizide 2020 (Az.: A34/1010001001-IF30498) [#227863]
Datum
8. Oktober 2021 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre IFG-Anfrage vom 05.09.2021 wurde von uns am 06.09.2021 beantwortet. Wir haben Ihnen den IFG-Bescheid beigefügt. Mit freundlichen Grüßen