Suizid Polizeibeamte

Habe da eine Whattsapp Nachricht erhalten, in der steht, im letzten Jahr hätten in NRW 41 Polizistinnen bzw. Polizisten Selbsmord begangen. Ist das richtig oder sind das wieder mal Fake News oder ist das richtig

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2018
  • Frist
    31. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Robert Wittmer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Robert Wittmer
Betreff
Suizid Polizeibeamte [#32495]
Datum
30. Juli 2018 19:38
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Habe da eine Whattsapp Nachricht erhalten, in der steht, im letzten Jahr hätten in NRW 41 Polizistinnen bzw. Polizisten Selbsmord begangen. Ist das richtig oder sind das wieder mal Fake News oder ist das richtig
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Wittmer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Robert Wittmer

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 30.07.2018 - Robert Wittmer Sehr geehrter Herr Wittmer, mit Ihrem Antrag nach § 4 Informationsfrei…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 30.07.2018 - Robert Wittmer
Datum
2. August 2018 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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13,1 KB


Sehr geehrter Herr Wittmer, mit Ihrem Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen begehrten Sie Informationen über die im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen von Polizeibeamtinnen und -beamten begangenen Suizide. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen genannte Anzahl von 41 Polizeibeamtinnen und -beamten nicht bestätigt werden kann. Im Jahr 2017 hat es drei Suizidfälle in Nordrhein-Westfalen gegeben. Freundliche Grüße