Suizid und Sozioökonomischer Hintergrund

Daten und oder Erhebungen zu:
Wie viele Selbsttötungen oder Selbsttötungsversuche fanden seit 2010 in der Bundesrepublik statt und wie viele der betroffenen waren im ALG2 (Hartz IV) Bezug? (Gegenüberstellung).
Beziehungsweise gab es einen signifikanten Anstieg der Suizide seit Einführung von Hartz IV und wenn in welchem Maße? (Gegenüberstellung).

Ergebnis der Anfrage

Der angefragte Zusammenhang ist nicht ermittelbar und die Daten sind insgesamt unglaubwürdig, so steigt nach dieser Auflistung die Anzahl der Selbsttötungen mit steigendem Alter und erreicht ihr Maximum bei den über 90 jährigen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten und oder E…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Suizid und Sozioökonomischer Hintergrund [#46295]
Datum
19. Januar 2019 17:40
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten und oder Erhebungen zu: Wie viele Selbsttötungen oder Selbsttötungsversuche fanden seit 2010 in der Bundesrepublik statt und wie viele der betroffenen waren im ALG2 (Hartz IV) Bezug? (Gegenüberstellung). Beziehungsweise gab es einen signifikanten Anstieg der Suizide seit Einführung von Hartz IV und wenn in welchem Maße? (Gegenüberstellung).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 258: Suizid und Sozioökonomischer Hintergrund
Datum
21. Januar 2019 09:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 19. Januar 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30258 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 19. Januar 2019 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30258) eine Anfra…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
WG: IFG-Bescheid: Suizid und Sozioökonomischer Hintergrund (Az.: A-IR/1110100-IF30258)
Datum
28. Januar 2019 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 19. Januar 2019 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30258) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Wie viele Selbsttötungen oder Selbsttötungsversuche fanden seit 2010 in der Bundesrepublik statt und wie viele der Betroffenen waren im ALG2 (Hartz IV) Bezug (Gegenüberstellung)? Beziehungsweise möchten Sie wissen, ob es einen signifikanten Anstieg der Suizide seit Einführung von Hartz IV gab, und wenn, in welchem Maße (Gegenüberstellung). Zu Ihrer Anfrage nehmen wir nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses wie folgt Stellung: Im Statistischen Bundesamt liegen im Rahmen der Todesursachenstatistik nur allgemeine Daten zu Anzahl, Geschlecht und Altersgruppen der infolge eines Suizides Verstorbenen vor. Informationen zu Motiven und oder sozialen Hintergründen, wie beispielsweise Einkommen oder Arbeitsstatus werden in der Todesursachenstatistik nicht erfasst. Sie finden im Anhang eine Excel-Tabelle mit der Anzahl der Gestorbenen in Deutschland absolut, hiervon bis einschließlich 1997: Selbstmord und Selbstbeschädigung, ab 1998: Vorsätzliche Selbstbeschädigung, aufgeteilt nach Altersgruppen und Jahren. Dies auf Blatt 2 der Tabelle dargestellt als Sterbeziffer je 100.000 Einwohner. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Informationen übermitteln zu können, hoffen aber dennoch, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen